ich bin pflegende Angehörige meines Sohnes und meiner Mutter. Ich habe eine Mutter-Kind-Kur für mich und meinen Sohn bereits im Frühjahr bewilligt bekommen.
Durch MDK und kk.
Nun bin ich leider aufgrund der Pflegesituation (mein Sohn mußte von mir 12 Wochen lang intensiv betreut werden) im Juni gekündigt worden. Das heißt ich beziehe aktuell ALG1.
Nun war ich im August mit meinen Kindern im Urlaub. Und angeblich darf ich jetzt nicht auf Kur gehen weil ich keine Tage mehr frei hätte beim Arbeitsamt.
Ich müsste mich krankschreiben lassen. Was nicht geht denn für die Kur muß ich mich ja kurfähig bescheinigen lassen.
Was ist denn hier die Intention des AA. Ich meine es ist ja kein Urlaub es ist ja medizinisch notwendig zum Erhalt meiner Arbeitskraft. Keiner in der Abteilung weiß wie das gehen kann/muß. Ich bin der Meinung das die AU die man am Ende der Kur bekommt von der Klinik ausreichend sein muß. Die meinen sie müssen mir dann für die Zeit die Bezüge streichen. Ich meine dann geht's vor das Sozialgericht. Denn es ist immer noch kein Urlaub.
