Taschengeld durch Müttergenesungswerk

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 30 Jan 2009, 14:35

Was für eine Liste ??? Etwa für die Befreiung von der Zuzahlung druch die Krankenkasse?? Da brauchts keine Liste - da geht man auf die HP der jeweiligen KK und schaut dort nach. Fast jede KK hat auf ihrer HP sog. Zuzahlungsrechner..... Es kommt aufs Einkommen an. 2% sind die zulässige Belastung ( bei anerkannten chronisch Kranken 1% ) .... Unterhalt zählt überigends zum Einkommen...

Taschengeld von caritativen Einrichtungen gibts nur bei nachgewiesener bedürftigkeit ( also geringem Einkommen oder ALg 2 - das Einkommen muss nachgewiesen werden.......

und jemand der normal oder gut verdient bekommt das bestimmt nicht..... Warum auch?

hier mal ein Link der alles erklärt....

Und hier ein Zuzahlungsrechner der für alle zugänglich ist........ Beim Googeln findet man wirklich Dutzende davon und auf den meisten Internet seiten der KK sind ganz genaue mit denen man sein Zuzahlungen sogar online erfassen kann und bei meiner KK sogar abrechnen... Hat eigentlich jede KK soweit ich weiß........

Maddyliebe

Laetitia

Beitrag von Maddyliebe » 30 Jan 2009, 16:14

Anscheinend gibt es dass aber doch ;) Sonst würde es mir doch die Dame vom Müttergenesungswerk nicht vorschlagen? Dass ich bei meiner Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen kann, dass weiß ich selber. Dies werde ich auch demnächst für 2008 noch tun. Brauch aber noch den vollständigen Bescheid (BWA) von meinem LG. Für 2009 (also im voraus befreien lassen) macht meine KK nicht. Die sind der Meinung, dass ich für dieses Jahr nunmal unregelmäßiges Einkommen erwarte (zur Zeit ALGI und in paar Monaten ja dann Elterngeld wieder) und dass sich dann ein Antrag erst Ende des Jahres lohnt bzw. ich soll ihn halt erst Ende des Jahres stellen. Außerdem ist es schwer bei einem Selbständigen das Einkommen im Voraus zu schätzen. Also darüber weiß ich bestens Bescheid.

Nein ich will wissen, wer vom Müttergenesungswerk oder von der Caritas wirklich auf Antrag hin (wie auch immer dieser Antrag bei denen heißt) ein sog. Taschengeld bekommen hat. Dieses werde ich ja nächste Woche Dienstag beantragen. Und anscheinend haben es ja einige auch bekommen, wenn man die Antworten so liest. Die Frage ist für mich nur, ob mir das tatsächlich zusteht. Kann es nicht glauben? Aber die Dame vom Mütterg. kennt ja unser Einkommen, also warum sie mir irgendwelchen Quatsch erzählen. Vllt. krieg ich dann Geld von denen, die aus Spendengeldern oder so kommen??? Wer weiß...

LG

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 30 Jan 2009, 16:20

Natürlich gibt es das! Aber wie gesagt ist das eben Goodwill der Caritativen Einrichtungen !! Man hat in keinem Fall irgendeinen Rechtsanspruch auf sowas....

Du kannst überigens auch zu dem Pfarrer Deiner Gemeinde gehen, die haben auch immer Töpfe für solche " sozialen Notlagen" .. Auch da : kein Rechtsanspruch !

Gelinde gesagt halte ich 3000 Euro Brutto für ein druchaus eher gutes Einkommen ..... Da wird keiner mehr irgendwas untersützen.....

Du selber hast geschrieben" erst wollte sie mir so ne Liste schicken, wo ich selber wg der belastungsgrenzen gucken kann... Damit kann nur die Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen zu den gesundheitskosten gemeint sein... Das andere gibts einfach nicht..

Maddyliebe

Laetitia

Beitrag von Maddyliebe » 30 Jan 2009, 16:29

Nächste Woche werde ich schlauer sein... Hatte mich schon lange mit dem Gedanken getragen, dass das nix zu machen ist. Aber nun soll ich ja doch in die Geschäftstelle kommen, da sie "davon ausgeht", dass ich Taschengeld bekomm. 100%ig sicher bin ich mir allerdings nicht, ob die Dame in ihrem Wortlaut wirklich "Belastungsgrenze" o. ä. verwendet hat )x Auf jeden Fall müssen in diesem Verein "irgendwelche" Listen im Umlauf sein, nach denen die sich richten. Denn erst wollte sie sich "irgendwo" erkundigen und dann meinte sie, dass es eine "Liste" gäbe, die sie sich mailen lässt (kam aber nix zu ihr) und die sie an mich weiterleiten wollte (demnach hab ich sie auch nicht bekommen). Schon sehr mysteriös :schmeisswech:

Ich werde einfach nächste Woche mal berichten. Vllt. interessiert ja jmd. anderes hier noch, was es damit auf sich hat ;)

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 30 Jan 2009, 16:50

Wenn da tatsächlich interne Listen existieren würden - meinst Du im Ernst die würden das nach außen dringen lassen und auch noch schriftlich weiterleiten??? Wirklich ???

Solche Unterstützungen in Notlagen sind immer Goodwill - es gibt damit keinen rechtsanspruch .....

Meine Erfarhung mit diesen "Kurberaterinnen " - egal bei welcher Einrichtung : die sind fast alle Quereinsteiger und haben teilweise recht geringe rechtliche Kenntnisse.... es kann sein , daß die Dame wirklich die Zuzahlungen meinte...... oder einfach irgendwas was sie mal irgendwo gehört hat falsch verstanden hat...... Die sind wirklich keine juristisch fitten Personen...... Und nicht immer gut geschult.... ich habe auch schon druchaus falsch Auskünfte von solchen Damen bekommen....

BetsyB

Beitrag von BetsyB » 30 Jan 2009, 17:14

"...das andere gibt es einfach nicht..."

ist nicht ganz korrekt.

Es gibt Listen (intern), in denen Einkommensgrenzen stehen.
Anhand von Anzahl der Familienmitglieder/Haushaltszugehörigen.

Die geben die aber ganz sicher nicht raus. Aber es sind deren Richtwerte, liegt man mit dem Einkommen drüber, wird der Antrag gar nicht erst gestellt....

Ansonsten ist es, wie gesagt: Goodwill

BetsyB

Beitrag von BetsyB » 31 Jan 2009, 13:42

Ist eigentlich deine Frage zu der Bezahlung der SB von 220 Euro geklärt?

Bei manchen Kliniken müssen die vorab gezahlt werden (ich muss vorher überweisen und darf erst "dann die Kur antreten" ;) ), andere zahlen vor Ort bar oder eben per EC-Karte.

Frag am besten direkt in deiner Klinik nach, dann weisst du es 100% und hast wieder eine Frage deiner Liste erledigt.... das beruhigt die Nerven #D

Maddyliebe

BetsyB

Beitrag von Maddyliebe » 02 Feb 2009, 13:00

Hallo,

ist noch nicht geklärt. Versuche ich aber auf alle Fälle vorher noch rauszubekommen...

Danke!

LG Mandy

ohnevan

Beitrag von ohnevan » 09 Feb 2009, 22:59

Hm, Taschengeld hört sich gut an, werde ich auch beantragen!!

lg

Maddyliebe

Aktueller Stand

Beitrag von Maddyliebe » 15 Feb 2009, 13:42

Wollte Euch nur informieren, dass ich vom Müttergenesungswerk 150 Euro Taschengeld bekomme. Dies wird mir in zwei Raten in der Kurklinik ausgezahlt ;) Juchu :D

Was die Bezahlung des Eigenanteiles angeht, so kann ich dies irgendwann in den drei Wochen, die ich dort in Kur bin, bei der Klinikleitung bezahlen. Auch mit EC-Karte. Hab extra nochmal angerufen.

So morgen gehts los :D Tschüssiiiii....

LG Mandy

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