Eigenleistung

Theo
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Beitrag von Theo » 08 Mai 2012, 17:54

@frema

Ja, ich meinte dich - habe aber gerade gemerkt, dass ich die Paragraphen falsch angegeben haben.
§ 29 Beihilfeverordnung Bayern - stationäre Reha
§ 30 -"- - Mutter-Kind-Kur

Inhaltlich ist es aber, wie oben geschrieben.
Wenn die Versicherung den Bescheid von der Beihilfe (mit Bewilligung Mutter-Kind-Kur) schon hat und die Kosten zugesagt hat, ist ja alles i.O.

Wir fahren vom 08.08. bis 29.08. nach Borkum.

Bei meiner letzten Reha vor 4 Jahren hatte ich am Ende ca. 100,00 € übrig.
Lg

theo

Frema

Beitrag von Frema » 08 Mai 2012, 18:04

Den § 29 hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Ich habe zwischen § 30 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 verglichen, also zwischen zwei Kuren. Aber stimmt, das, was du meinst, ist ja in § 29.

Ich fahre schon am 25.05. Bis du fährst, habe ich ja hoffentlich alles mit den Kosten hinter mir.

LG
Frema

PS: Ich kann ja nächstes Jahr dann mal eine Reha beantragen..

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