@frema
Ja, ich meinte dich - habe aber gerade gemerkt, dass ich die Paragraphen falsch angegeben haben.
§ 29 Beihilfeverordnung Bayern - stationäre Reha
§ 30 -"- - Mutter-Kind-Kur
Inhaltlich ist es aber, wie oben geschrieben.
Wenn die Versicherung den Bescheid von der Beihilfe (mit Bewilligung Mutter-Kind-Kur) schon hat und die Kosten zugesagt hat, ist ja alles i.O.
Wir fahren vom 08.08. bis 29.08. nach Borkum.
Bei meiner letzten Reha vor 4 Jahren hatte ich am Ende ca. 100,00 € übrig.
Lg
theo
Eigenleistung
Den § 29 hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Ich habe zwischen § 30 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 verglichen, also zwischen zwei Kuren. Aber stimmt, das, was du meinst, ist ja in § 29.
Ich fahre schon am 25.05. Bis du fährst, habe ich ja hoffentlich alles mit den Kosten hinter mir.
LG
Frema
PS: Ich kann ja nächstes Jahr dann mal eine Reha beantragen..
Ich fahre schon am 25.05. Bis du fährst, habe ich ja hoffentlich alles mit den Kosten hinter mir.
LG
Frema
PS: Ich kann ja nächstes Jahr dann mal eine Reha beantragen..