Brauchen Beihilfeberechtigte keine Kuren ???

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nixe

Brauchen Beihilfeberechtigte k

Beitrag von nixe » 21 Feb 2007, 16:58

Hallo zusammen,

alle sagen mir was anderes.

Kinderarzt: Erst Klinik und Termin festlegen und alle Antraege ausfuellen, dann zu ihm.
Beihilfestelle: erst aerztliches Attest, dann Amtsarzt, dann Klinik.
Versicherung: erst Beihilfe (s.o.), dann sie und dann Klinik.

Wer soll sich da bitte noch auskennen ???
Hat jemand Erfahrung als beihilfeberechtigter oder koennen die Beratungsstellen evtl. weiterhelfen ?

Liebe Gruesse
Susanne

Gummibaum

Beitrag von Gummibaum » 22 Feb 2007, 13:01

Hallo! Also Erfahrung habe ich noch nicht wirklich damit, kaempfe mich da auch gerade durch den Dschungel... Die Beihilfe meinte jedenfalls zu mir, zuerst Attest vom Arzt mit formlosem Antrag, dann Amtsarzt (im Antrag kann man schon drei Kliniken vorschlagen, dann wird wohl entschieden) und wenn man dann die Zusage hat, kann man wohl auch die Klinik reservieren. LG Stefanie

Borsti

Beitrag von Borsti » 23 Feb 2007, 09:50

Hallo nixe!

Ein schwieriges Thema... Am besten, du schaust erst mal in unser "altes" Thema, das hat Rumpelstilzchen gerade in dieses Forum verschoben, damit du es auch finden kannst :D . Ich glaube, da haben wir schon ganz schoen viel geschrieben. Wenn du dann noch Fragen hast, melde dich wieder, wir helfen dir gern weiter!

Nur ganz kurz: Meine Aerzte wollten beide keine Klinik wissen, sie haben mir nur Klimawechsel attestiert (Ostsee). Beim Amtsarzt musst du dann aber die Klinik wissen.
Sind deine Kinder auch beihilfeberechtigt? Brauchst du eine Kur fuer dich oder deine Kinder (oder fuer beide)?
Den Termin in der Klinik schon vor dem Attest des Arztes auszumachen, erscheint mir unsinnig. Solange reservieren die dir den Termin moeglicherweise gar nicht. Man weiss ja nicht, wann man einen Termin beim Amtsarzt bekommt und wie lange die Antraege laufen...(?!?)

Liebe Gruesse
Borsti

enyeto-tyee

Antragsweg

Beitrag von enyeto-tyee » 23 Feb 2007, 16:41

Schoen, dass wír hier so ein nettes Plaetzchen gefunden haben!!! Danke auch an Borsti, die sich darum gekuemmert hat! x)

Mein Antragsweg war: Ueber die Homepage der Beihilfestelle den Antrag ausdrucken lassen, diesen mit den Vordrucken des Muettergenesungswerkes (persoenliche Darstellung der Situation) und des Attestes des Hausarztes in Ergaenzung zum Antrag an die Beihilfestelle geschickt.
Dort bereits einen Klinikwunsch vermerkt. Die Klinik hat mir auch gesagt, das sie die beihilferechtliche Anerkennung haben.
Termin beim Amtsarzt des Gesundheitsamtes mitgeteilt bekommen und besucht. Je nachdem, ob mit oder ohne Kinder eingeladen wurde.
Im Gespraech mit der Amtsaerztin Klinikwunsch eroertert.
Diese hat dann nochmal die Wunschklinik von mir mitaufgenommen in ihren Bescheid fuer die Beihilfestelle und hat waehrend unseres Gespraechs auch gleich in der Klinik angerufen und gefragt, ob die Platz und Zeit haben und ein paar Fachfragen gestellt, ob es ein gutes Haus ist. Sie war selber mal Klinikaerztin und wollte mir helfen, die beste Klinik zu finden. :)

Somit war dann schon ein Termin reserviert sonst haette ich das nach dem Amtsarzttermin gemacht, denn bei den meisten Kliniken ist das unverbindlich moeglich und kann wenn keine kostenzusage kommt auch wieder storniert werden ohne Kosten.
Die Beihilfe hat dann die Bewilligung geschickt und es konnte losgehen.
So war es beim ersten Mal ( die umstaendlichen Wege dahin jetzt mal weggelassen ;) )
Beim zweiten Mal meinte die Amtsaerztin ich sollte an die See und hat mir ein Haus empfohlen, im Bescheid mit z.B. aufgefuehrt. Da ich aber in die Berge wollte aus verschiedensten Gruenden, die Beihilfe aber sagte ich muss an die See, habe ich die Amtsaerztin gebeten, die Klinikwahl offen zu lassen und mir die Entscheidung zu ueberlassen, was sie dann auch getan hat und ich konnte dann entscheiden wo ich gerne hinwollte.
Die Beihilfe ist dabei naemlich gar keine Hilfe!!! Dann hatte ich mich nach langem Ringen und Suchen fuer ein Haus entschieden, welches auch die ANerkennung hat, da sagt mein Bearbeiter, dass das Haus nicht bei ihm auf der Liste stehe und er es nicht anerkennen koenne, es sei denn die Amtsaerztin haette das verordnet...
Die wollte ich dann aber nicht nochmal bemuehen, da sie eh schon siebzehnmal Kontakt mit mir und der Beihilfestelle aufnehmen musste und habe mir dann ein anderes Haus gesucht, was aber bei laengerer Betrachtung eine super Wahl zu sein scheint, aber mehr kann ich erst ab 03.04. sagen, wenn ich zurueck bin. 8-)

freu mich auf eine lustige Zeit mit all den verwirrten Beihilfeberechtigten, ja ich glaube auch, dass keiner will, dass wir zur Kur fahren.

Die KV hat bei mir immer nur gesagt, nachh Abschluss der Massnahme Belege einreichen und ich bekaeme eh nur einen geringen Tagessatz.
Fuer die Kinder musste ich stets eine Ablehnung der Kostenuebernahme ihrer gesetzlichen Kassen vorlegen, damit die Beihilfe sie als Begleitkinder anerkennt, mit entsprechendem Attest vom Kinderarzt (warum, muss der denn nun nochmal schreiben, dass meine Kinder mit 1, 3 und 5 noch zu klein sind um alleine zu bleiben? Ist eigentlich offensichtlich)

Gruss
enyeto

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