Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld
Ich habe mehrfach in den Beitraegen gelesen, dass die privaten Krankenkassen fuer die Dauer der Kur Krankenhaustagegeld zahlen und somit der hohe Eigenanteil zumindest etwas gemindert wird. Eine Rueckfrage bei meiner Privaten ergab, dass dies nicht fuer einen Kuraufenthalt gilt, sondern nur bei Aufenthalt in einem Krankenhaus.
In meinem "jugendlichen Leichtsinn" hatte ich bei Abschluss meiner privaten Krankenkasse weder an Kinder noch an eventuell anstehende Kuren gedacht..
Welche Erfahrungen habt Ihr mit dem KHT gemacht?
In meinem "jugendlichen Leichtsinn" hatte ich bei Abschluss meiner privaten Krankenkasse weder an Kinder noch an eventuell anstehende Kuren gedacht..
Welche Erfahrungen habt Ihr mit dem KHT gemacht?
Hallo !
Ich bin zu 40% bei der DBV Winterthur versichert. Ich habe einen Beihilfeergaenzungstarif abgeschlossen, d.h., dass die DBV bei bestimmten Sachen das ausgleicht, was die Beihilfestelle bei mir nicht uebernimmt, die Differenz zahlt.
Kuren werden von der DBV grundsaetzlich nicht uebernommen. Durch den Ergaenzungstarif bekomme ich dann aber ein Kurtagegeld. Ich habe die DBV bereits unter Vorlage eines entsprechenden aerztlichen Attestes ueber die geplante Mutter-Kind-Kur informiert und habe bereits ein Schreiben bekommen, in dem mir die Gewaehrung des Tagegeldes bestaetigt wird.
Hast du bei deiner privaten Versicherung schon nachgefragt ?
Ich bin zu 40% bei der DBV Winterthur versichert. Ich habe einen Beihilfeergaenzungstarif abgeschlossen, d.h., dass die DBV bei bestimmten Sachen das ausgleicht, was die Beihilfestelle bei mir nicht uebernimmt, die Differenz zahlt.
Kuren werden von der DBV grundsaetzlich nicht uebernommen. Durch den Ergaenzungstarif bekomme ich dann aber ein Kurtagegeld. Ich habe die DBV bereits unter Vorlage eines entsprechenden aerztlichen Attestes ueber die geplante Mutter-Kind-Kur informiert und habe bereits ein Schreiben bekommen, in dem mir die Gewaehrung des Tagegeldes bestaetigt wird.
Hast du bei deiner privaten Versicherung schon nachgefragt ?
Eigentlich um eine Mutter-Kind-Kur. Ich habe 3 Kinder, welche bei meinem Mann pflichtversichert sind. Noch warte ich auf die Entscheidung der Krankenkasse, ob diese eine Mitnahme genehmigt. Soviel ich mitbekommen habe, muessen bei einem Sanatoriumaufenthalt auch die Kinder behandlungsbeduerftig sein. Ich weiss aber nicht, ob die Angaben der Kinderaerztin ausreichen. Hat Mutter-Kind-Kur oder Sanatoriumaufenthalt Einfluss auf das Krankenhaustagegeld der privaten Krankenkasse???
Mutter-Kind-Kur oder Sanatoriumsaufenthalt
Vor meiner letzten Kur hat meine Sachbearbeiterin der Beihilfe mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beihilfe grundsaetzlich nur wenig fuer eine Mutter-Kind-kur zahlt, das also immer als Sanatoriumsaufenthalt zu gelten hat, um ueberhaupt die Kosten erstattet zu bekommen. Seitdem spreche ich unter uns eigentlich immer von einer Mutter-Kind-Kur, suche aber nach der Anerkennung der Klinik als Sanatorium. ...und das sind alle Kurkliniken, die als beihilfefaehig eingestuft sind. Also ist das alles nur ein Verwirrspiel!
LG
Marille
LG
Marille
Hallo Marille,
ich bin auch noch nicht ganz schlau hinsichtlich des Unterschiedes Mutter-Kind-Kur oder Sanatoriumaufenthalt. Mir wurde nur gesagt, dass bei einem Sanatoriumaufenthalt sowohl die Mutter als auch die Kinder behandlungbeduerftig sein muessen. Vorsorglich habe ich mir auch eine Klinik ausgesucht, die als Sanatorium anerkannt ist. Die Frage zum Unterschied hatte ich vor einiger Zeit mal ins Forum gestellt, aber so richtig ist es mir immer noch nicht klar.
ich bin auch noch nicht ganz schlau hinsichtlich des Unterschiedes Mutter-Kind-Kur oder Sanatoriumaufenthalt. Mir wurde nur gesagt, dass bei einem Sanatoriumaufenthalt sowohl die Mutter als auch die Kinder behandlungbeduerftig sein muessen. Vorsorglich habe ich mir auch eine Klinik ausgesucht, die als Sanatorium anerkannt ist. Die Frage zum Unterschied hatte ich vor einiger Zeit mal ins Forum gestellt, aber so richtig ist es mir immer noch nicht klar.