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Beihilfesatz
Verfasst: 03 Feb 2008, 20:37
von Sephie
Hallo...
habe grad ein paar Beitraege durchgelesen, welche die Kostenuebernahme bei einer Mutterkindkur betreffen. Dabei sprechen viele von 70% ,ich habe 50% und mein Sohn 80% Erstattung, ist das von Bundesland zu Bundesland anders?
Danke im Voraus
Verfasst: 03 Feb 2008, 20:44
von Loewenmama
Also, ich denke, dass sich die Uebernahme der Kurkosten nach der grundsaetzlichen Beihilfeberechtigung bestimmt. Und die ist tatsaechlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Guck mal in die Beihilfeverordnung, die dich betrifft. Ich habe z.B. 60% Beihilfeanspruch wegen meiner beiden Kinder (50% Grundbeihilfe + 5% pro Kind).
Meine Kinder sind allerdings ueber ihren Vater in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Kurkosten werden in der gleichen Hoehe uebernommen, wie alle anderen Behandlungskosten auch.
Bei uns (Bundesland Bremen) muss jedoch vor der Massnahme die Beihilfefaehigkeit der geplanten Massnahme von der Beihilfestelle anerkannt werden.
Verfasst: 03 Feb 2008, 20:54
von Sephie
Hey danke dir Loewenmama( uebrigens ein sympatischer Name so werde ich wegen meinem Sohn manchmal genannt)
Ich schicke meine Kuratteste auch erstmal zur (Berliner)Beihilfestelle und hoffe auf positive Antwort. Allerdings ist mein Sohn ueber meinen Mann Beihilfe- und wie auch krankenversichert(privat) mal sehen ob ich dann eher ein einzelnen Antrag stellen muss.
Gruss Stephie
Verfasst: 22 Feb 2008, 09:35
von Jantorf
Hallo Sephie,
Bei mir verhaelt es sich wie folgt. Mit dem ersten Kind hatte ich einen Anspruch auf 50 % Beihilfe fuer mich und 80 % fuer meine Tochter. Nach der Geburt meines Sohnes hat sich mein Beihilfesatz auf 70 % erhoeht. Ergo: Beim ersten Kind 50% und ab dem zweiten dann 70%. Ich hoffe ich konnte helfen. Ach ja, ich unterliege der Beihilfe Bund.
LG Heike
Verfasst: 09 Mär 2008, 19:30
von kilimini
Hallo Sephie,
bei uns ist das genauso wie bei Jahntorf. Ich bin mit meinem Mann zusammen versichert. Als wir nur 1 Kind hatten war er 50 % beihilfeberechtigt, ich 70% , mein Sohn 80%. Seit unsere Tochter auf der Welt ist ist er zu 70 % beihilfeberechtigt, die Tochter auch 80%. ( Baden-Wuerthemberg )
Viel Glueck mit dem beantragen
kilimini
Verfasst: 09 Mär 2008, 23:19
von Jantorf
Also wenn ich meinen Mann mit ins Spiel bringe verhaelt es sich noch etwas anders.
Mein Mann und ich unterliegen beide der Beilhilfe Bund. Wir haben zwei gemeinsame Kinder.
Es verhaelt sich wie folgt:
Die Kinder haben beide eine Beihilfeanspruch von 80%.
Mein Mann und ich konnten es uns aussuchen wer von uns 70 % und wer zu 50 % Beilhilfeberechtigt ist.
Da bei uns Frauen die private Krankenversicherung doch teurer ist wie bei den Maenner haben wir uns wie folgt entschieden.
Ich bin demnach zu 70 % Beihilfeberechtigt.
Mein Mann zu 50 % Beihilfeberechtigt.
Die 2 Kinder zu 80 % Beihilfeberechtigt.
Als wir nur ein Kind hatten waren beide (also mein Mann und ich) zu 50 % Beihilfeberechtigt.
Dies hat sich bei uns erst mit dem zweiten Kind geaendert.
LG Heike
Verfasst: 09 Mär 2008, 23:39
von kilimini
um Missverstaendnisse aufzuklaeren. Ich bin mit meinem Mann zusammen versichert , da ich bei Geburt der Kinder keine Arbeit mehr hatte ( 2 Wochen vor Mutterschutz abgelaufen - dumm gelaufen ).
Da die gesetzliche Versicherung um einiges teuer geworden waere bin ich mit ihm versichert.
Guenstigere Loesung.
Aber das ist ja ganz schoen teuer wenn beide Beamte sind , nur 1 Kind und dann 50% private KV bezahlen.
So waere das bei uns dann auch - waere ich Beamtin.
Gruss kilimini
Re: Beihilfesatz
Verfasst: 09 Feb 2025, 12:20
von xulii
Re: Beihilfesatz
Verfasst: 01 Apr 2025, 09:26
von xulii
Re: Beihilfesatz
Verfasst: 15 Jun 2025, 05:34
von xulii