Wer hat "vor" 4 Jahren neue Genehmigung bekommen?

davy2007

Wer hat "vor" 4 Jahren neue Genehmigung bekommen?

Beitrag von davy2007 » 19 Feb 2008, 12:28

Hallo,
ich moechte eine Mu-Ki-Kur (Sanatoriumsbehandlung) machen.
Ich hatte allerdings in 2005 eine und wuerde dieses Jahr gerne wieder eine machen, da ich mich total erschoepft fuehle.
Habe letztes Jahr noch ein Baby bekommen und die SS war einfach nur bescheiden, angefangen von einem Klinikaufenthalt von mir, danach Krankschreibung fuer die letzten 7 Monate der SS bis ueber eine Not-Op bei meinem Grossen in derselben Zeit mit anschliessenden Windpocken.
Nicht zu vergessen alles andere noch so rundherum...
NUn habe ich bei der Beihilfestelle angerufen udn die meinten, dass ich eigentlich erst 2009 wieder zur Kur kann, es sei denn der Amtsarzt bewilligt frueher eine Kur.
Wie sieht das aus? Hat von euch schon mal jemand frueher eine Kur bekommen?
Gruesse
Simone

chrissykoeln1

vor Ablauf 4-Jahresfrist

Beitrag von chrissykoeln1 » 19 Feb 2008, 13:09

hallo Simone,

ja, bin auch gerade dran. In Deinen Attesten muss zwingend stehen, dass sie Beschwerden seit der letzten Kur schlimmer geworden sind (bei gleicher Indikation) oder es gibt eine neue Indikation die vorher noch nicht da war.
LG Chrissy

Ela

Beitrag von Ela » 19 Feb 2008, 15:15

Hallo Simone,
ich bin 2005 zur Kur gewesen und fahre dieses Jahr erneut.
Allerdings bin ich auch alleinerziehend mit drei Kindern, aber ist ja egal...

Meine Aerztin hat auf das Attest ebenfalls "zwingend erforderlich" geschrieben ansonsten ist noch eine Indikation dazu gekommen und die anderen sind halt in den letzten Monaten/letztem Jahr wieder verstaerkt aufgetreten.
Also ich denke, wenn du einen guten Arzt hast und der dir den Beginn oder ein bereits vorhandes Erschoepfungssyndrom diagnostiziert und schreibt, das es sehr notwendig ist, wirst du es auch so schaffen.

Ich drueck dir auf alle Faelle die Daumen, lg Ela

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heidi15
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Beitrag von heidi15 » 19 Feb 2008, 15:21

ich war im Juni 2006 und habe jetzt die Genehmigung fuer Mai 2008 bekommen - also nur nicht entmutigen lassen, die versuchen nur Geld zu sparen.

LG Heidi
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fynnyannick

Beitrag von fynnyannick » 19 Feb 2008, 16:32

war auch 2000 und habe im oktober 2007 wieder eine eingereicht nach wiederspruch habe ich sie bekommen fahren zum Glueck in 4 Wochen.

Wuerde aufjedenfall einen Antrag einreichen und auch fuer Kaempfen

lg michelle

davy2007

alle Beihilfeberechtigt?

Beitrag von davy2007 » 19 Feb 2008, 17:12

Und ihr seid alle Beihilfeberechtigte oder seid ihr gesetzlich versichert?

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heidi15
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Beitrag von heidi15 » 19 Feb 2008, 17:20

also ich bin gesetzlich versichert - aber ich glaube nicht das das eine Rolle spielt, alle Kurantraege gehen zum medizinischen Dienst ( korrigiert mich wenn es falsch ist!!!! ).

LG Heidi
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chrissykoeln1

Beitrag von chrissykoeln1 » 19 Feb 2008, 20:33

chrissy<-------auch gesetztlich ist :o

inesmstaedt

War auch 2005 zur Mukiku und f

Beitrag von inesmstaedt » 19 Feb 2008, 22:43

habe vorher in verschiedenen Foren nachgelesen, auf was man achten sollte bei der Beantragung (hab zu den Attesten und dem Selbstauskunftsbogen noch einen Brief gelegt, in dem ich sehr ausfuehrlich geschildert habe, warum wir eine Kur brauchen, hab auch die Aerzte gebeten, die Atteste recht ausfuehrlich auszufuellen). Eigentlich hatte ich eine Absage befuerchtet und schon die Stacheln fuer einen Widerspruch gestraeubt ;D . Aber wider Erwarten wurde die Kur gleich genehmigt. Ist aber sicher auch ein wenig Glueck dabei, an welchen Sachbearbeiter man geraet und ob der nen guten Tag hat... Wie gesagt, hatte ich vorher schon ein schlechtes Gefuehl, wollte mir die Formulare direkt von der KK holen, die SB dort hat mich abgewimmelt von wegen: "Ihr Baby ist ja noch viel zu klein, ausserdem koennen Sie ja mit den Kindern mal in die Therme oder ins Gradierwerk fahren." Also hab ich die Beantragung ueber die AWO gemacht und siehe da, es hat geklappt ! :feier:

Marille

Beitrag von Marille » 20 Feb 2008, 00:04

Hallo Simone,
ich habe erst letzte Woche genau diese Frage der Amtsaerztin gestellt. Sie antwortete mir daraufhin, dass es hier nicht darum ginge, Fristen einzuhalten. Wenn Kurbeduerftigkeit vorliegt, dann ist es so ziemlich egal, wie lange die letzte Kur zurueck liegt. Also, schiess deinen Antrag mal los :weghier:

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