total hilflos
Verfasst: 22 Feb 2008, 10:11
Erstmal ein herzliches Hallo an alle,
ich bin seit kurzem neu hier in diesem Forum und habe auch schon so einiges gelesen. Echt Super. So nun zu meinem Problem.
Ich strebe fuer meine Tochter (8Jahre leidet seit Geburt an Neurodermitis und Asthma bronchiale) und mich (gleiches Krankheitsbild) eine MuKi-Kur an.
Ich bin zu 70% Beihilfeberechtigt und meine Tochter zu 80%.
Nach einem Gespraech mit dem SB der Beihilfestelle habe ich mich nun fuer einen Sanatoriumaufenthalt entschieden, da hier die Kostenuebernahme weitaus groesser ist als bei einer MuKi-Kur.
Ich zitiere
§ 7 Beihilfefaehige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
(1) Nr. 2 ....die Aufwendungen sind beihilfefaehig bis zur Hoehe des niedrigsten Satzes des Sanatoriums
§ 8 Beihilfefaehige Aufwendungen bei Heilkur bzw. MuKi-Kur
(2) Nr. 2 fuer Unterkunft und Verpflegung fuer hoechstens 3 Wochen bis zum Betrag von 16,- Euro taeglich
So, habe nun eine Antrag nach §7 fuer einen Sanatoriumaufenthalt gestellt. Die Vordrucke fuer die Aerztlichen Atteste (vom Muettergenesungswerk) ausgedruckt. Vom Hausarzt und Kinderarzt ausfuellen lassen. Sie zur Beihilfestelle (Krankenkasse DBV) geschickt.
Nun bekomme ich Post von der Beihilfe mit der Aufforderung zum Amtsarzt zu gehen. Ist ja soweit auch in Ordnung. Bloss das in diesem Schreiben nicht von § 7 Sanatorium sondern auf einmal von § 8 Heilkur die Rede ist. Nach einem erneuten Gespraech mit dem SB teilte mir dieser mit, das in dem Aerztl. Attest nur von einer MuKi-Kur die Rede ist. Und somit meinem Antrag nicht nach §7 sondern nur nach §8 weitergeleitet wurde. In dem Vordruck hat meine Hausaerztin gar keine andere Wahl gehabt, da hier nur ein Kreuzchen fuer eine Mutterkur oder einer Mutter-Kind-Kur zu machen war. Jedenfalls laeuft das Verfahren jetzt in einen ganz andere Richtung.
Was kann ich jetzt noch machen, weiss jemand Rat?
LG Heike
ich bin seit kurzem neu hier in diesem Forum und habe auch schon so einiges gelesen. Echt Super. So nun zu meinem Problem.
Ich strebe fuer meine Tochter (8Jahre leidet seit Geburt an Neurodermitis und Asthma bronchiale) und mich (gleiches Krankheitsbild) eine MuKi-Kur an.
Ich bin zu 70% Beihilfeberechtigt und meine Tochter zu 80%.
Nach einem Gespraech mit dem SB der Beihilfestelle habe ich mich nun fuer einen Sanatoriumaufenthalt entschieden, da hier die Kostenuebernahme weitaus groesser ist als bei einer MuKi-Kur.
Ich zitiere
§ 7 Beihilfefaehige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung
(1) Nr. 2 ....die Aufwendungen sind beihilfefaehig bis zur Hoehe des niedrigsten Satzes des Sanatoriums
§ 8 Beihilfefaehige Aufwendungen bei Heilkur bzw. MuKi-Kur
(2) Nr. 2 fuer Unterkunft und Verpflegung fuer hoechstens 3 Wochen bis zum Betrag von 16,- Euro taeglich
So, habe nun eine Antrag nach §7 fuer einen Sanatoriumaufenthalt gestellt. Die Vordrucke fuer die Aerztlichen Atteste (vom Muettergenesungswerk) ausgedruckt. Vom Hausarzt und Kinderarzt ausfuellen lassen. Sie zur Beihilfestelle (Krankenkasse DBV) geschickt.
Nun bekomme ich Post von der Beihilfe mit der Aufforderung zum Amtsarzt zu gehen. Ist ja soweit auch in Ordnung. Bloss das in diesem Schreiben nicht von § 7 Sanatorium sondern auf einmal von § 8 Heilkur die Rede ist. Nach einem erneuten Gespraech mit dem SB teilte mir dieser mit, das in dem Aerztl. Attest nur von einer MuKi-Kur die Rede ist. Und somit meinem Antrag nicht nach §7 sondern nur nach §8 weitergeleitet wurde. In dem Vordruck hat meine Hausaerztin gar keine andere Wahl gehabt, da hier nur ein Kreuzchen fuer eine Mutterkur oder einer Mutter-Kind-Kur zu machen war. Jedenfalls laeuft das Verfahren jetzt in einen ganz andere Richtung.
Was kann ich jetzt noch machen, weiss jemand Rat?
LG Heike