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Sonderurlaub?

Verfasst: 17 Okt 2008, 10:51
von Tropi24
Hallo noch mal ne kurze Frage an die Beamten unter uns.

Wenn die Bewilligung der Beihilfe da ist, (was ich ja so hoffe wie ihr schon wißt) wäre das eine Sanatoriumsbehandlung für mich und beide Kinder (4 und 6).

Muß ich dann einen Antrag auf Sonderurlaub für die Zeit beim Dienstherrn stellen ?
Geht das problemlos?
Ach noch was, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge , ODER???

Ewarten mich hier noch Überraschungen?

Danke schon mal!

Verfasst: 17 Okt 2008, 11:01
von cuddle
Also bei Sanatoriumsaufenthalt steht in "meinen" Beihilfevorschriften das dies zu werten sei wie au-krank, Attest sei einzureichen.
Meine Personalstelle meinte ich soll einen Antrag auf Sonderurlaub stellen, hab ich auch getan. Weiß jetzt natürlich nicht wirklich was denn jetzt korrekt gewesen wäre.
Bei beidem läuft die Sache aber unter Fortzahlung der Bezüge. Von daher ist es mir im Nachhinein egal, was denn nun richtig gewesen wäre.
Ich denke, es erwarten Dich keine Überraschungen.
LG
Heike

Verfasst: 17 Okt 2008, 12:01
von Danisa
Ich habe den Bescheid der Beihilfe bei meiner Personalstelle abgegeben und bekam Sonderurlaub, allerdings für den Rückfahrt-Tag wurde mir noch ein Tag von meinem "normalen" Urlaub abgezogen. Aber das ist ja nicht weiter schlimm! Der Leiter in meinem Kurhaus sagte mir allerdings, dass ich eine Reha habe und mir die ganze Zeit als Krankheit angerechnet werden müsse.

Und die Bezüge wurden normal weitergezahlt.

Verfasst: 17 Okt 2008, 13:14
von adsrossie
Ich als Beamtin ( selbst Patient) war mit Kindern ( auch Patienten) auf Reha. Ich musste für mich nur die Genehmigung der Beihilfe vorlegen, wurde gewertet wie "krank", also mit Bezügen.

Das Problem war, dass ich für mich selbst keine Reha wollte, sondern mit den Kindern als Med. notwendige Begleitperson mitfahren wollte, was die Beihilfe auch schon genehmigt hatte.
Leider hätte ich dann lt. Arbeitgeber entweder unbezahlten Urlaubnehmen müssen oder Erholungsurlaub, darüberhinaus wäre bei einer Beurlaubung über vier Wochen hinaus auch mein Beihilfeanspruch weggefallen.
Ich bin noch dran, zu prüfen, ob das so o.k. gewesen wäre.
adsrossie

Verfasst: 17 Okt 2008, 14:13
von Berghutzen
Bei mir wurde es auch gewertet wie krank. Ich hatte die Genehmigung und mußte dann aber nix weiter machen.

Sonderurlaub

Verfasst: 18 Okt 2008, 20:59
von Knuschu
Hi, bin neu hier,aber versuche mal zu antworten. Bin auch verbeamtet, sowohl Kind als auch ich sind beihilfeberechtigt und privat kv. Bei meiner 1.Kur musste ich Sonderurlaub nehmen, natürlich unter Weiterzahlung der Bezüge. Ich denke, das die Beihilfevorschriften ja landesunterschiedlich sind (ich bin Landesbeamtin) kann das überall etwas anders sein, aber die Bezüge werden auf jeden Fall weitergezahlt.

Liebe Grüße
von Knuschu!

Verfasst: 19 Okt 2008, 17:21
von Birgitschneider
Hallo,
bei mir wird das auch als Krank gewertet. Wenn du aber in einem kleinen Betrieb arbeitest kann dein Chef die Lohnkosten n´mit einer Kurbescheinigung von der Kureinrichtung von der Versicherung zurückbekommen. So laäuft das bei mir. Ich weiß aber nicht genau ab das die KK ist oder eine andere Versicherung. Weiß nur, das Kleinbetriebe so eine Extrversicherung haben müßen.
LG
Bigit

Verfasst: 20 Okt 2008, 09:04
von cuddle
@birgit
So klein wird der Betrieb wohl nicht sein, egal ob Landes- oder Bundesbeamtin (sorry kommunal hab ich vergessen) ;)
Nix für ungut, aber die Lohnkosten wird bei Beamtten wohl niemand erstatten...
LG
Heike

Re: Sonderurlaub?

Verfasst: 09 Feb 2025, 13:43
von xulii

Re: Sonderurlaub?

Verfasst: 01 Apr 2025, 10:50
von xulii
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