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Stationäre Reha oder Sanatorium?

Verfasst: 17 Mär 2010, 19:51
von MilaVi2104
Hallo zusammen!
Als Landesbeamtin mußte ich meinen Kurantrag auch über den Amtsarzt an die Beihilfestelle richten! Da ich es nicht anders wußte, hab' ich eine "Mutter-Kind-Kur" beantragt. Ich hatte jedoch auch für meine Kids ärztliche Atteste und hab auch für beide vom Amtsarzt ein Zeugnis bekommen.
Jetzt hab ich von meiner Beihilfe erfahren, dass sich nur dann um eine Mutter-Kind-Kur handelt, wenn die Kinder reine Begleitpersonen sind. Sobald die Kinder auch "kurbedürftig" sind, handelt es sich um eine "Stationäre Reha-Behandlung", die auch als solche beantragt werden muss!
Somit hab' ich heute meine eigentlich schon bewilligte Kur quasi neu beantragt. Dies nur als Info für alle anderen Beihilfe-Berechtigten. Oder bin ich die einzige, die das nicht wußte??? :o Ich denke zwar nicht, dass die Kur nun plötzlich abgelehnt werden könnte, aber ich hätte mir die Umstände sparen können.
Vorsichtshalber hab' ich dann auch noch in der Kurklinik (Haus am Meer, Borkum) angerufen und nachgefragt. Die sehr freundliche Dame gab mir zur Auskunft, dass sie ein anerkanntes Sanatorium sind, das die Kinder "im Rahmen der Mutter-Kind-Kur auch therapiert". Mit dem Begriff stationäre Reha konnte sie nicht so viel anfangen. Jetzt werd' ich morgen wieder meine Beihilfe-Stelle anrufen und versuchen herauszufinden, ob Sanatorium und Reha das Gleiche ist? Weiß das zufällig jemand von Euch?
Ich werd' auf alle Fälle über das Ergebnis berichten!
Liebe Grüße an alle,
MilaVi #D

Verfasst: 17 Mär 2010, 20:07
von zoelie
meiner info nach ist das dasselbe. So ist es bei uns auch.ich beantrage auch die kur - reha fürmeinen sohn und fahre als begleitperson mit.
lg
zoelie

Verfasst: 18 Mär 2010, 09:46
von cuddle
Früher hieß das ganze Sanatoriumsbehandlung. Jetzt nennt es sich stationäre Reha.
Ist aber das gleiche. Zumindest bei mir - ich bin Beamtin Bund.
In den Kurhäusern ist das nicht so bekannt, ich hatte immer das Gefühl als Beihilfe/PKV-Mensch eher ein Exot zu sein.
Wichtig ist, das das Kurhaus als Sanatoriumseinrichtung anerkannt ist - nur dann zahlt die Beihilfe.
Ich habe 2008 auch für mich und für meine Tochter jeweils getrennt eine Antrag gestellt.

Ich wünsche euch, das die Kuren für Dich und deine Kinder schnell genehmigt werden.

Verfasst: 28 Mär 2010, 15:08
von maximama
hi,
ich bin Beamtin in Hessen. Hier muss ich Sanatoriumsbehandlung beantragen! Heisst auch bei meiner PKV so!
Ich habe zu Anfang als allererstes bei meiner Beihilfestelle angerufen. Dort bekam ich umfassend erklärt, was ich tun muss usw.

Verfasst: 27 Apr 2010, 16:30
von Yvonne76
Wir haben die Mu-Ki-Kur über das DRK beantragt, damit haben wir uns viel zu viel Arbeit gemacht. Ich find schade, dass ich vorher nichts rausfinden konnte. Mein Mann hatte die Beihilfestelle vorher zwar angerufen, aber die haben ihm nur gesagt, dass wir da was vom Arzt brauchen. Hätten die da nen Antrag geschickt, den wir ausgefüllt hätten, wär uns viel Arbeit erspart geblieben:-(

Ich hab auch erst eine Mutter-Kind-Kur beantragt und die Dame von der Beihilfestelle hat mich dann angerufen und mir gesagt, dass ich eine Mutter-Kind-Kur nur beantragen kann, wenn meine private KV diese zahlt. Im anderen Fall zahlt die PKV entweder eine stationäre Rehabilitation oder eben gar nichts. Bei uns ist letzteres der Fall und wir "dürfen" den Part der PKV selber zahlen. Da ich die Kur für mich und meinen Sohn aber als sehr nötig empfinde, ist es mir das wert.
Es nennt sich nun stationäre Rehabilitation (oder Sanatorium), die Kinder müssen auch behandlungsbedürftig sein. Bei einer Mutter-Kind-Kur steht wohl die Mutter im Vordergrund, die Kinder müssen dann eben nicht zwingend behandlungsbedürftig sein.

Yvonne76

Verfasst: 28 Apr 2010, 09:26
von zoelie
Wo fahrt ihr denn nun hin?

lg zoelie

Mutter-Kind Kur oder stationärer Sanatoriumsaufenthalt

Verfasst: 30 Apr 2010, 08:43
von petrambensberg
Hallo,
ich hatte auch diese Probleme mit der Unterscheidung (in NRW). Obwohl sowohl ich als auch meine Tochter ein ärztliches Attest hatten, wurde vom Amtsarzt und der Beihilfestelle Mutter-Kind-Kur genehmigt. In einer Rehaklinik, wie z.B. dem Fachklinikum Borkum wollten sie uns damit aber gar nicht aufnehmen. Dafür braucht man die getrennte Verordnung eines stationären Sanatoriumaufenthalts für beide. Auf telefonische Rückfrage wusste aber weder bei der Beihilfe noch bei der Amtsärztin jemand Bescheid, wo da genau der Unterschied ist. Wir haben es jetzt so gelöst, dass wir nach Kühlungsborn gehen, wo beides möglich ist. Mal sehen, wie das dann bei der Abrechnung ist, da reine Mutter-Kind-Kuren normalerweise günstigere Tagessätze haben.
:patsch:

Zoelie

Verfasst: 03 Mai 2010, 10:39
von Yvonne76
Wir fahren nach Carolinensiel, vom 16.6. bis 7.7., wenn denn nichts mehr dazwischenkommt. Die Anträge sind alle raus, ich warte nun auf die richtige schriftliche Zusage von der Beihilfe. Vorher trau ich mich noch nicht, das Bahnticket zu kaufen.

LG

Yvonne

stationäre Reha oder Mutterkindkur

Verfasst: 28 Mai 2010, 09:04
von unica
Hallo,
also jetzt verstehe ich langsam gar nichts mehr. Ich habe für meine Tochter eine Kur beantragt zu der ich als Begleitperson mitfahren möchte . Die Beihilfestelle hat uns zum Amtsarzt (NRW) geschickt, der dies auch abgesegnet hat. Allerdings eine Mutter-Kind-Kur nach §111, dabei will doch gar nicht ich kuren, sondern mein Kind. Ich weiß auch gar nicht, in welche Klinik ich jetzt soll, die Mutter-Kind-Häuser stellen doch eher die Mütter in den Fokus. Muss ich den Antrag jetzt neu stellen für eine stationäre Reha? Wer kann mir helfen?

Chaos Beihilfe

Verfasst: 28 Mai 2010, 09:15
von unica
Habe jetzt gerade nochmal mit der Beihilfestelle telefoniert. Es sieht so aus, als sei denen ein Fehler unterlaufen, bei einer reinen Kinderkur handelt es sich tatsächlich um eine stationäre Reha, nicht um eine Mukiku.