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Tagessatz - Abrechnung mit Privatkasse
Verfasst: 21 Mär 2011, 13:19
von Kannimi
Ich habe im Bewilligungsschreiben der KK stehen, dass sie einen Pauschalbetrag von 24 € pro Tag übernehmen.
Da ich zu 70 % über die Beihilfe versichert bin, komme ich mit dem Betrag ja locker hin bzw. habe, je nach Klinikpreisen, noch was übrig.
Zahlen die dann tatsächlich alles oder nur ihren Anteil, falls es weniger ist?
Verfasst: 21 Mär 2011, 13:45
von hester-nova
Die Privatkasse zahlt tatsächlich den versicherten Tagessatz bei therapiefähig Versicherten. Für Begleitkinder zahlt sie nichts.
Verfasst: 21 Mär 2011, 13:51
von Kannimi
Wow - dann bleibt ja noch was für die Bahnfahrt über!

Verfasst: 21 Mär 2011, 14:54
von hester-nova
Ja. 30% der Fahrtkosten müssen dann selbst getragen werden, bzw. 20% für die Kinder. Dann bleibt noch ein nettes Taschengeld.

Verfasst: 21 Mär 2011, 15:54
von cuddle
Also ich hatte kein "Taschengeld" - was daran liegt, das ich von der Beihilfe nur 50% erstattet bekommen habe...
Und den Selbstkostenanteil müsst ihr auch noch abziehen - nicht vergessen !
Verfasst: 21 Mär 2011, 20:39
von Kannimi
Das heißt, die Beihilfe übernimmt auch anteilig die Fahrtkosten?
Damit hätte ich ja gar nicht gerechnet!
Und was heißt Selbstkostenanteil? Die 10 € wie bei der gesetzlichen Kasse?
Verfasst: 21 Mär 2011, 21:04
von kittywf
Si. #D
Verfasst: 23 Mär 2011, 20:16
von Linaupe
Der Selbstbehalt ist (wahrscheinlich) je nach Bundesland unterschiedlich, bei uns sind es 12,50 Euro pro Person, also Mutti und Begleitkinder. Das sind dann schon mal mehr als 24 Euro.
Und die Fahrtkosten werden bis zur Höhe des preiswertesten Bahntarifs abzüglich Selbstbehalt (logisch!) zu 70% erstattet.
Zu mir hat eine Bearbeiterin am Telefon gesagt: "Wollen Sie wirklich zur Kur fahren? Das wird aber kein billiger Urlaub!" :nichtgut:
Verfasst: 23 Mär 2011, 20:58
von Kannimi
12,50 pro Person pro Tag???
Verfasst: 23 Mär 2011, 21:53
von Linaupe
Ja!!!
Hast du denn schon mal bei deiner Beihilfestelle angerufen? Oder online ein Merkblatt geholt, da steht das auch immer mit drin.
Ich zitiere mal: "Werden die Aufwendungen für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, für Arznei- und Verbandmittel, für Heilbehandlungen sowie für Unterkunft und Verpflegung pauschal in Rechnung gestellt und besteht dafür eine Preisvereinbarung mit einem Sozialleistungsträger, ist der Pauschalpreis abzüglich eines Betrages von 12,50 Euro täglich beihilfefähig."
Und das wie gesagt pro Person.
Das heißt im Umkehrschluss: niemals den Vertrag mit separaten Unterkunftskosten (und Chefarztbehandlung...) nehmen! Das wird viel zu teuer, denn dann zahlt die Beihilfe nur 70% des 12,50 Euro übersteigenden Betrages bis max. 70% von 16,00 Euro.
Soweit, so klar? Es ist so furchtbar kompliziert!