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Beihilfe / PKV: Wann ist das Kind behandlungsbedürftig?

Verfasst: 03 Mai 2011, 07:29
von Igelchen
Hallo,

ich möchte gerne mit meinem Sohn (5 1/2 Jahre) zur Mutter-Kind-Kur fahren. Ich bin Landesbeamtin in Hamburg, wir sind beide bei der Debeka krankenversichert.

Die Debeka zahlt nun nur, wenn ein Attest vorliegt, daß das KInd behandlungsbedürftig ist.

Hat jemand Erfahrung, ob dafür ausreicht, daß das Kind aufgrund des Alters und der Mutter-Kind-Bindung nicht zuhause bleiben kann? Oder muß dann mehr vorliegen?
Mein Sohn hat (leichte) Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen. Kann sowas auch ein Grund für eine Kur sein?

Ich wäre für ein paar Erfahrungsberichte / Tipps vor dem Besuch bei der Kinderärztin sehr dankbar. Die Dame hat nämlich manchmal ihre eigenen Vorstellungen und bügelt einen sehr gerne mal ab.

Viele Grüße

Igelchen

Verfasst: 03 Mai 2011, 07:38
von cuddle
Hallo,
die Debeka zahlt dann, wenn die Beihilfe eine Kur für deinen Sohn bewilligt hat und zwar als Therapiekind. Für sogenannte Begleitkinder zahlt die PKV leider nichts.
Du musst als für deinen Sohn bei der Beihilfe auch eine Kur beantragen und das geht halt nur, wenn er ein entsprechendes Attest vom Arzt hat auf dem steht, das er aufgrund von Erkrankung xy ein Kur benötigt.
Viel Glück!

Verfasst: 03 Mai 2011, 12:20
von Medusa
Hallo Igelchen,

also soweit ich weiß (so war/ist es bei uns) reicht auch ein Hausarzt, der ein Attest für das Kind ausstellt.

Bei welchem Arzt läuft denn Deine Kur? Wer stellt Dir Deine Atteste aus?
Das ist doch bestimmt ein Arzt auch Deines Vertrauens, oder? Ich würde mein Kind dorthin mit nehmen und es so versuchen.

Ob allerdings die Diagnose für eine Kur oder Behandlungen in einer Kureinrichtung ausreicht kann ich Dir leider nicht sagen.

Viel Erfolg
Eva

Verfasst: 03 Mai 2011, 12:38
von Igelchen
Schon mal danke für eure Antworten.

Ja, die PKV zahlt nur etwas für das Kind, wenn es behandlungsbedürftig / ein Therapiekind ist. Ich bin nur unsicher, wann dies wohl der Fall ist.

@medusa, meine Kur läuft über unsere Hausärztin. Diese hat auch schon das eine oder andere Mal unseren Sohn bei einem akuten Infekt behandelt. Aber zum Beispiel von der Gleichgewichts- und Koordinationsstörung weiß sie nichts. Das lief über den KiA.


Liebe Grüße

Igelchen

Verfasst: 03 Mai 2011, 15:27
von cuddle
Du könntest ja deinen Hausarzt bitten, dir ein Attest für deinen Sohn auszufüllen - evtl. wegen Infektanfälligkeit + du schilderst ihm von den weiteren Beschwerden.
Und erzähl ihm gleich mit, das du selbst nur in Kur kommst, wenn das Kind auch bewilligt wird. Ansonsten ist das nämlich zu teuer...
Oder eben doch den Weg über Kinderarzt.

Den Rest muss dann halt die Beihilfestelle entscheiden, obs reicht.
Denk doch erstmal positiv. Vielleicht klappts ja und du hast dir zu viele Gedanken gemacht.

Ich werde in 2012 wieder beantragen ( dieses Jahr wurde abgelehnt. Da meine Tochter GsD an sich gesund ist, werde ich sie wohl als Begleitkind mitnehmen und dann ists so, das mir die Beihilfe 50% ihrer Kosten erstattet und ich den Rest selber zahlen muss :( Ich fang schon mal an zu sparen....

Verfasst: 03 Mai 2011, 19:46
von Igelchen
Ja, genau positiv denken ! :)

Ich werde dann wohl erst mal zum Kinderarzt gehen.
Je nachdem was man mir dort sagt, kann ich mich immer noch an die Hausärztin wenden und diese um ein Attest bitten.

Viele Grüße

Igelchen

Verfasst: 05 Jun 2011, 18:11
von Kattie
Also ich kenne das so, dass man als Privatpatient nur zum Arzt sagen muss das man dies oder jenes braucht und der Arzt macht :-o

Ich weiß, das hört sich jetzt ziwmlich arrogant an aber bei uns hier ist das so...

Verfasst: 05 Jun 2011, 18:32
von cuddle
Dann scheinst du andere Ärzte zu haben . . .
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Arzt bescheinigt, das ein Kind kurbedürftig ist obwohl es evtl. kerngesund ist nur weil es privat versichert ist.
Das hört sich ja bald so an als bekäme man als Privatpatient automatisch eine Kur bewilligt. . .

Verfasst: 06 Jun 2011, 19:28
von Kattie
Sorry wenn ich das so sagen muss aber bei uns war das so...

Basti hatte ne Erkältung und ich habe den Arzt gefragt ob ich nicht mahl eine MuKiKur mit ihm machen könnte. Der Doc meinte das es zwar nicht nötig wäre aber schädlcih sei es mit Sicherheit auch nicht... Ich solle ihm einfach den Antrag einreichen und er würde es dementsprechend ausfüllen. Und ich solle am besten auch noch zu meinem Arzt gehen damit ich auch was davon hätte...

Re: Beihilfe / PKV: Wann ist das Kind behandlungsbedürftig?

Verfasst: 09 Feb 2025, 17:26
von xulii