Ich in PKV, Begleitkind in GKV: Bleibe ich auf Kosten sitzen?
Verfasst: 08 Nov 2011, 21:29
Hallo,
ich selbst bin als Lehrerin in der Debeka, meine Tochter (3 J.) über ihren Vater in der Barmer GEK gesetzlich versichert.
Für mich ist es klar: Beihilfe und Debeka übernehmen die Kosten zu 60 bzw. 40%. Heute war ich auch schon bei der Amtsärztin und bin sehr, sehr zuversichtig.
Jetzt geht es aber um die Kostenübernahme für meine Kleine. Sie ist kerngesund und fährt als Begleitkind mit. Die Debeka schreibt mir, dass vorrangig die Barmer zahlungspflichtig sei. Nur wenn diese ablehnt, würden sie den Tagessatz für eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall (€36,-) übernehmen (bzw. 60% davon). Würde die Debeka dann die restlichen 40% zahlen?
Bei der Barmer habe ich auch angefragt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie keine Kosten übernehmen, da die Hauptkosten (für mich) von der Debeka getragen würden.
Könnte ich dagegen Widerspruch einlegen?
Immerhin ist meine Tochter bei ihnen versichert.
Außerdem hat sie eine private Zusatzversicherung (Debeka), die bei einer Kur leider nicht greift. Besteht dadurch eine Beihilfeberechtigung, die in irgendeiner Weise weiterhelfen könnte?
Hach ist das alles kompliziert. Das bracht man grad noch, wenn man kurbedürftig ist:-(
ich selbst bin als Lehrerin in der Debeka, meine Tochter (3 J.) über ihren Vater in der Barmer GEK gesetzlich versichert.
Für mich ist es klar: Beihilfe und Debeka übernehmen die Kosten zu 60 bzw. 40%. Heute war ich auch schon bei der Amtsärztin und bin sehr, sehr zuversichtig.
Jetzt geht es aber um die Kostenübernahme für meine Kleine. Sie ist kerngesund und fährt als Begleitkind mit. Die Debeka schreibt mir, dass vorrangig die Barmer zahlungspflichtig sei. Nur wenn diese ablehnt, würden sie den Tagessatz für eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall (€36,-) übernehmen (bzw. 60% davon). Würde die Debeka dann die restlichen 40% zahlen?
Bei der Barmer habe ich auch angefragt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie keine Kosten übernehmen, da die Hauptkosten (für mich) von der Debeka getragen würden.
Könnte ich dagegen Widerspruch einlegen?
Immerhin ist meine Tochter bei ihnen versichert.
Außerdem hat sie eine private Zusatzversicherung (Debeka), die bei einer Kur leider nicht greift. Besteht dadurch eine Beihilfeberechtigung, die in irgendeiner Weise weiterhelfen könnte?
Hach ist das alles kompliziert. Das bracht man grad noch, wenn man kurbedürftig ist:-(