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Beihilfeberechtig zur gesetzlichen kv

Verfasst: 19 Dez 2011, 13:21
von louya
Hallo, ich habe jetzt meinen kurantrag bei der dak gestellt, durch meinen Mann bin ich noch Beihilfe berechtigt. Ist es ratsam da noch was zu machen oder die kur nur über meine Versicherung laufen zu lassen?

Verfasst: 19 Dez 2011, 16:31
von cuddle
Inwieweit bist du denn beihilfeberechtigt bzw. Andersrum gefragt, welche Leistungen werden durch die Beihilfe abgedeckt.
Bei der GKV ists ja so, das alle Kosten erstattet werden (bis auf den Eigenbehalt u.ä.).
Die Beihilfe übernimmt ja nur einen bestimmten Prozentsatz. . .
Ich denke beides geht nicht.
Kenne mich aber nicht mit dieser Konstellation aus.
Notfalls soll dein Mann doch bei der Beihilfe nachfragen, ob dort noch was übernommen wird oder wie es sich mit dieser Konstellation verhält.

Verfasst: 19 Dez 2011, 20:22
von louya
ich würde von der Beihilfe noch mal 70% des Eigenanteils zurück bekommen, müsste allerdings zum Amtsarzt und nur wenn der die Kur für sinnvoll hält gäbe es das Geld.

Habe nur keine Ahnung ob sich das lohnt, da die Amtsärzte wohl sehr streng wären.

Verfasst: 20 Dez 2011, 08:15
von cuddle
Amtsärze sind auch nur Menschen :-)
Die einen so, die anderen so.
Wenn Du wirklich 70% des Eigenanteils erstattet bekommst, würde ichs einfach versuchen. Du hast doch nichts zu verlieren ( außer jetzt das Geld, aber wenn du nur GKV wärest müsstest du den Eigenanteil ja auch ganz zahlen :o ).

Was ist dein Mann denn für ein Beamter ( wenn ich fragen darf) ?
Ich musste trotz Beihilfe ( Bund) genau wie alle anderen den vollen Eigenanteil von 10€/Tag zahlen.....

Verfasst: 20 Dez 2011, 08:26
von Against_all_odds_
Man kann immer nur bei einer Stelle Kosten geltend machen ... Also entweder bei der GKV oder bei der Beihilfe.

Der Eigenanteil wird auch bei Beihilfe fällig normalerweise .

Verfasst: 20 Dez 2011, 10:29
von cuddle
Also es gibt die Variante schon, das die Beihilfe etwas zahlt, was die GKV nur zum Teil übernimmt.
Kenne das z.B. bei Zahnersatz und auch bei Brillen...

Von daher würd ichs nicht generell ausschließen.

Verfasst: 20 Dez 2011, 21:14
von louya
Mein Mann ist beim Land Reihnland-Pfalz.

Es ist auch so das ich von meinem Eigenanteil z.B. Zahnersatz nochmal 70% wiederbekomme. Muss dann nur die Rechnung abstempeln lassen bei der DAK und mit einreichen.

Verfasst: 21 Dez 2011, 11:35
von cuddle
Ich denke, du fragst einfach bei der Beihilfe nach, wenn Du die Bewilligung von deiner Krankenkasse hast.
Wäre ja schön, wenn sie noch was übernehmen würden.
Viel Erfolg !

Verfasst: 22 Dez 2011, 21:40
von DianaJan1984
da Rheinland Pfalz dieses eigenanteil nicht hat, ist es durchaus möglich..
Frag aber doch am besten nach. Das ist so spezifische Dinge..

LG

Re: Beihilfeberechtig zur gesetzlichen kv

Verfasst: 09 Feb 2025, 17:55
von xulii