Abrechungsmodalitäten

bunny2204

an Frema

Beitrag von bunny2204 » 07 Jul 2012, 12:22

Hi Frema,

gilt dieses hohe Tagegeld auch für Kinderrehas? Weisst du das zufällig?

LG Bunny

Theo
Beiträge: 26
Registriert: 12 Jan 2012, 11:37

Beitrag von Theo » 07 Jul 2012, 15:15

Hallo bunny2204,

das Tagegeld, was Frema genannt hat (ihre Kinder sind wie ich und meine Kinder bei der Bayer. Beamtenkrankenkasse) gilt auf jeden Fall auch bei Kinderrehas. Ich habe für mich und die Kinder sowohl 2008 als auch jetzt eine Reha beantragt. Nur bekommen wir definitiv die Arztkosten zusätzlich zu dem Tagessatz nur bei Vorlage einer detaillierten Rechnung und nicht 20 % von 35 % des Pauschalsatzes. Dies wurde mir jeweils schriftlich bestätigt. Vielleicht hat ja Frema einen anderen Bearbeiter, der das so wohlwollend auslegt. Somit kommt für mich auch nur die detaillierte Abrechnung in Frage.
Ich bekomme dann vom nicht pauschalierten Tagessatz der Klinik für Unterkunft/Verpflegung ( ca. 75,00 €/Erw., ca. 70,00 € Kind)
Beihilfe: 50 % für mich, 80 % für Kinder
Bayer. Beamtenkasse: 28,50 € Tagegeld für mich
23,80 € Tagegeld pro Kind
Die Arzt- und Behandlungskosten werden dann wie bei jeder normalen Arztrechnung abgerechnet und müssten voll erstattet werden.

LG Theo

Pony-Express

an: frema

Beitrag von Pony-Express » 07 Jul 2012, 20:52

Hallo Frema,

ich hatte auch den Gedankengang, dass es die Beihilfestelle eigentlich nicht zu interessieren hat, was ich von der PKV bekomme. Schließlich zahle ich für die mehr abgeschlossenen Tarife (BE) monatlich ja auch mehr. Trotzdem steht in der Bewilligung schwarz auf weiß, dass sie für die Bearbeitung des Beihilfe-Antrages diesen Nachweis haben wollen.

Ich werde als nächstes einmal versuchen, schon vor Kurantritt eine Abschlagszahlung der Beihilfestelle zu erhalten, da auch schon vorher eine Teilzahlung zu leisten ist.

DianaJan1984

Beitrag von DianaJan1984 » 07 Jul 2012, 21:11

hat bei mir niemanden interessiert udn ich habe ebnfalls dieses debeka tarif und in Friesenhörn.. Allerdings hat man auch so noch genug ausgaben also plus hatte ich nicht wirklich außer auf dem Papier..

Wir hatten 3 Wunderschöne Wochen mit viel Zeit für die Kids und das war alles wert

Theo
Beiträge: 26
Registriert: 12 Jan 2012, 11:37

Beitrag von Theo » 07 Jul 2012, 22:02

Hallo Pony-Express,

ich glaube Du warst Beihilfe NRW ? Ich habe in Deiner Beihilfevorschrift - § 12 Abs. 7 BVO NRW gefunden, dass " die Beihilfe zusammen mit den Leistungen einer Versicherung nicht die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen übersteigen darf. Unberücksichtigt bleiben Leistungen aus Krankenhaustagegeldversicherungen und sonstigen Summenversicherungen, soweit sie täglich 80,00 € nicht übeschreiten ... "

Das bedeutet, dass Du nicht bei 70 % Bemessungssatz noch daneben Leistungen von einer privaten Versicherung über 30 % versichern kannst bzw. würde dann das Überversicherte von der Beihilfe abgezogen werden.

Das Kurtagegeld ist aber eine Summenversicherung, so dass diese Leistung nicht unter § 12 Abs. 7 BVO fällt. Ich denke, da kannst Du beruhigt sein, dass Dir nichts abgezogen werden darf !

LG
Theo

Frema

Beitrag von Frema » 07 Jul 2012, 22:34

Hallo,

bzgl. Tagegeld ist es so wie Theo ausgeführt hat, gilt auch für Kinderrehas. Das mit den 20 % von 35 % der Pauschale ist bisher nur telefonisch bestätigt. Noch habe ich das nicht. Die Auskunft haben wir aber mehrere Male von verschiedenen Bearbeitern bekommen.

Aber selbst ohne diesen Betrag ist für uns die Pauschale günstiger, weil es so wenig für Unterkunft und Verpflegung von der Beihilfe gibt.

LG
Frema

Pony-Express

Beitrag von Pony-Express » 08 Jul 2012, 15:50

danke Theo!

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