Abrechungsmodalitäten

Pony-Express

Abrechungsmodalitäten

Beitrag von Pony-Express » 03 Jul 2012, 20:24

In meiner Bewilligung steht, dass die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung in Höhe der Preisvereinbarung (Pauschale) mit einem Sozialversicherungsträger beihilfefähig sind. Heißt das, dass die Beihilfe 100% übernimmt, oder den sonst üblichen Satz von 80% für die Kinder und 70% für mich. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich auf dem Formular den SVT-Satz (Pauschale) wähle, oder ob es günstiger ist, die detaillierte Abrechung zu wählen, bei der die Pauschale um 30% zu kürzen ist und der Restbetrag beihilfefähig ist.

In dem Schreiben der PKV (Debeka) steht u.a. , dass die Leistungspflicht für die abgeschlossenen Tarife (P und BE) die Voraussetzung erfordert, dass Arzt- und Kurmittelaufwendungen anfallen. Ist dies auch bei der Wahl der Pauschale gegeben?

Ich bin gerade ziemlich verwirrt...

kinema

Beitrag von kinema » 04 Jul 2012, 05:26

Bei mir war es so, dass die Beihilfe nur die 70 % für mich und die 80 % für mein Kind übernommen hat. Auf meiner Abrechnung, die ich eingereicht habe, war auch der Pauschalsatz.

Mit den Tagessätzen von der PKV komme ich so ungefähr auf den Gesamtbetrag - nicht ganz - aber annähernd.

Ruf doch einfach noch mal bei deiner Beihilfe und der PKV an und frag nach. Dann weißt du es genau.

Viel Glück und alles Gute!

Gruß, Eva

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 04 Jul 2012, 05:46

Die Beihilfe übernimmt den Prozentsatz, den sie auch bei normalen Arztrechnunen übernimmt.
Für den Rest bist du dann selber zuständig bzw. Kannst die restliche Summe über die Debeka abdecken ( wenn der entsprechende Tarf mitversichert ist :o ).
Ich habe meine letzte Kur pauschal abgerechnet. Die Debeka wollte noch einen Kurbericht sehen, aus dem hervorgeht das tatsächlich ärztl. Leistungen und kurmittelaufwendungen erbracht wurden.
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
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Pony-Express

Beitrag von Pony-Express » 04 Jul 2012, 18:26

Danke!
Die Debeka habe ich erreicht und ebenfalls die Auskunft bekommen, dass ein Abschlussbericht eingereicht werden soll aus dem ersichtlich ist, dass Arzt- und Kurmittelaufwendungen angefallen sind.

Theo
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Beitrag von Theo » 04 Jul 2012, 18:57

@cuddle
Da ich ja auch ins CBT fahre (am 08.08. geht es endlich los), kannst Du mir ja bestimmt sagen, wann Du die Rechnung bekommen hast, in welchem Zeitraum man bezahlen musste. Hast Du insgesamt etwas zuzahlen müssen ? Ich werde wohl die Einzelabrechnung wählen, da meine Beihilfe nur pauschal abrechnet, wenn ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB mit den Kassen abgeschlossen wurde (das CBT hat aber nur einen Versorgungsvertrag nach § 111 a). Außerdem zahlt meine private (Bayer. Beamtenkrankenkasse) die Arzt- und Behandlungskosten neben den Kosten für Unterkunft/Verpflegung nur bei Vorlage einer Rechnung nach GOÄ.
Liebe Grüße

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 04 Jul 2012, 20:28

Das CBT hat mir damals bestätigt, das sie auch einen Vertrag nach 111 haben, wollte meine Beihikfe unbedingt so :o

Die Rechnung habe ich angenehmerweise erst ca. 4 Wochen nach der Kur bekommen mit einem Zahkungsziel von 4 Wochen, also alles recht entspannt ( das meine Beihilfe und die Debeka trotzdem 8 Wochen gebraucht haben um zu erstatten steht auf einem anderen Blatt :-| ).
Königsblaue Grüße
Heike


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bunny2204

Huhu

Beitrag von bunny2204 » 05 Jul 2012, 12:14

Hallo,

wir sind recht kurzfristig auf Kur gefahren, hab als erstes 4000 Euro Vorschuss von der Beihilfe bekommen. Die musste ich gleich vor Ort zahlen.

Die Kur hat für mich und die drei Kids insgesamt rund 6000 Euro gekostet. Davon wurden ca. 5000 Euro von der Beihilfe bezahlt. Das hatte nichts mit den üblichen Prozenten zu tun. Der Rest war Eigenanteil. Ich habe von meiner PKV (DKV) kurtagegeld bekommen (ich glaub das waren so 30,00 Euro am Tag) und auch die Kinder haben von ihrer PKV (Signal) dieses Tagegeld bekommen. Davon haben wir dann den Restbetrag bezahlt. Ich glaub im Endeffekt hatten wir dann einen Eigenanteil von 150 Euro.

Wir haben am Anfang ein Formular bekommen, auf dem wir den Pauschalbetrag gewählt haben, der ist detulich niedirger als die Einzelabrechnung.

LG Bunny

Frema

Beitrag von Frema » 06 Jul 2012, 16:58

Hallo,

es werden 70 bzw. 80 Prozent der Pauschale sein.

Nach meinem Beihilferecht (Bayern) wäre eine Einzelabrechnung ungünstiger, weil da nur ein Teil der Unterkunfts- und Verpflegungskosten beihilfefähig gewesen wäre. Ich wäre auf einigem sitzen geblieben.
Ich habe letzte Woche die Rechnung bekommen (bin seit 15.6. zurück). Beihilfe und die private KK meiner Kinder haben bereits gezahlt. Das hat bereits sämtliche Kosten gedeckt. Die Debeka, bei der ich bin, hat noch nicht gezahlt. Was die zahlen, habe ich dann über, ca. 700 Euro insgesamt. Bei MuKi-Kur fällt der geringe Pauschalsatz der privaten KK nicht so ins Gewicht. Das macht sich erst bei "richtigen" Rehasohne Kinder bemerkbar. Da hat man Tagessätze von 200,00 Euro und mehr.

Rechne es unbedingt durch!!!

LG
Frema

Pony-Express

Beitrag von Pony-Express » 06 Jul 2012, 19:33

Musstest du deiner Beihilfestelle nicht einreichen, was die PKV bezahlt hat, Frema? Meine Beihilfestellte fordert mit dem Antrag auf Beihilfe für Aufwendungen der Mutter-Kind-Kur einen Nachweis über die Krankenversicherungsleistungen. Ich denke, sie will verhindern, dass ein Plus dabei entsteht.

Mit einem Plus kann man sowieso nur rechnen, wenn man besondere Tarife für Sanatoriumsbehandlung abgeschlossen hat. Ansonsten zahlt man leider drauf...
Die Debeka zahlt mit Tarf P nur eine Tagespauschale von bis zu 6,60 € für mich und bis zu 4,40 € für die Kinder.
Zum Glück habe ich noch den BE-Tarif abgeschlossen und damit kommen nochmal 22,00 € Tagegeld hinzu :)


Pony Express

Frema

Beitrag von Frema » 07 Jul 2012, 11:57

Nein, die Beihilfestelle interessiert sich ja auch nicht dafür, wenn wir bei einer "richtigen" Kur drauf zahlen müssen. Dann geht es sie auch nix an, wenn was überbleibt.

Ich bekomme auch 28,60 von der Debeka. Die Kinder (BBK) bekommen 20,50 Euro Tagegeld, 3,2 Euro als irgendeine Pauschale und nochmal den Anteil an den Arztkosten (bei Pauschalen: 20 Prozent von 35 Prozent des Tagessatzes). Letzteres haben wir noch nicht. Wurde vergessen, aber lt. Telefonauskunft bekommen wir es noch. Aber die beiden Pauschalen hat die KK schon bezahlt für die Kinder. Die KK der Kinder zahlt die 3,2 Euro immer, das Tagegeld und die Arztkosten nur, wenn die Beihilfe die Maßnahme als beihilfefähig anerkennt.

Deine Beihilfestelle will wohl wissen, was deine KK zahlt? Wenn die dann dafür sorgen, dass du nicht mehr bekommst, würde ich mal nachfragen, ob sie umgekehrt bei einer teureren Kur etwa den Fehlbetrag übernehmen. Der Witz der Sache ist ja, dass die Beihilfe sich eben einen Dreck dafür interessiert, auf wieviel Kosten wir sitzen bleiben.

Aber kannst ja hinterher Widerspruch einlegen, wenn sie dir die Beihilfe kürzen wollen.

LG
Frema

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