Erstattung der Kosten nach der Kur

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Frema

Erstattung der Kosten nach der Kur, Endstand

Beitrag von Frema » 13 Jul 2012, 08:39

Hallo,

ich habe jetzt alle Abrechnungen beisammen und hier jetzt mal der Endstand für die, die es interessiert oder für die es interessant sein könnte:

Beihilfe (Bayern): 70 % für mich, 80 % für die Kinder, Fahrtkostenanteil, Anteil an den Kosten fürs Gesundheitsamt, kein Eigenanteil

Bayerische BeamtenKK (beide Kinder): 3,2 Euro sowie Tagegeld 22,00 Euro am Tag, 20% von 35% des pauschalen Tagessatzes als Arztkosten, keine Fahrtkosten, alles für 22 Tage

Debeka (ich selbst): 28,60 Euro am Tag (22 Euro Tagegeld und 6,6 Euro pauschale Arztkosten), keine Fahrtkosten, alles für 21 Tage

Da der Tagessatz bei einer MutterKindKur so günstig ist, ist tatsächlich etwas übrig geblieben.

Die Beihilfe hatte vor der Kur einen Vorschuss gezahlt. Außerdem haben wir bei beiden KKn nachgefragt, ob sie die Klinik anerkennen. Die Debeka hat sich mit den ärztlichen Attesten begnügt. Die Bayerische BeamtenKK zahlt außer den 3,2 Euro den Rest nur (Tagegeld, Arztkosten), wenn die Beihilfe die Maßnahme anerkennt.

Außerdem interessant: die Klinik hat mit den gesetzlichen KKn einen Vertrag für Vorsorgemaßnahmen (§ 21 SGB V), nicht für Rehas (§ 41 SGB V). Da sie jedoch vom Müttergenesungswerk und außerdem ein Sanatorium ist und ich wirklich krank bin, war es für mich eine Reha (früher Sanatoriumsbehandlung nach Beihilferecht), keine Vorsorge. Die Zulassung bei den gesetzlichen KKn war dabei uninteressant. Die spielt erst eine Rolle, wenn es keine Klinik des Müttergenesungswerks ist. Hab aber schon gelesen, dass das unterschiedlich von den Beihilfestellen gehandhabt wird.

LG
Frema

Hermine2012

Beitrag von Hermine2012 » 19 Jul 2012, 18:32

Danke, Frema, dass du das alles so ausführlich schilderst, finde ich sehr interessant und hilfreich! Hoffe, die Erholung hält ne Weile an.

Ingrid

Beitrag von Ingrid » 24 Jul 2012, 12:26

Ja, das ist wohl wirklich sehr unterschiedlich bei allen Beihilfestellen. Bei mir muss es, wenn es sich nicht um einen Anschluss-Reha handelt um ein eine Klinik handeln, die nach §107/2 zugelassen ist, dann bekommt man so ziemlich alles bezahl, wenn der Amtsarzt diese Maßnahme befürwortet hat. (Bei mir wusste die Amtsärztin gar nicht wo sie das Kreuzchen machen muss, da hab ich Ihr dann natürlich die "richtige" Antwort gezeigt.).
Das was der eigentlichen Kur entspricht, da bekommt man nur einen geringen Anteil bezahlt.
Bei mir war es aber auch so, dass ich durch das Tagegeld der Krankenkasse am Ende sogar noch ein bisschen mehr hatte.

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