Beihilfe Bund oder Land?!?

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peachi

Beihilfe Bund oder Land?!?

Beitrag von peachi » 29 Jul 2012, 17:56

Hallo,

bin seit heute in diesem Forum unterwegs eine Freundin hat es mir ans Herz gelegt. Bei uns besteht die Frage: Mein Mann ist noch beim Bund aber in der Berufsförderungszeit arbeitet seit letztem Jahr schon beim neuen AG auch Beihilfeberechtigt jedoch Land. Wenn ich jetzt eine Kur beantrage wer ist denn dann dafür zuständig? Bei uns endet die Beihilfeberechtigung beim Bund Ende diesen Jahres. Danach sind wir über das Land RLP berechtigt. Muss die Landes Behilfe dann die genehmigte Bundes Beihilfe übernehmen?Gibt es da so genannte Ausschlußzeiten?

Vielleicht kann mir da jemand helfen. Vielen Dank im voraus und

LG Tanja

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 29 Jul 2012, 19:02

Schwierig, aber du schreibst es ja schon selber. Bis Ende des Jahres Bund und dann eben Land . . .
Die Frage ist nur, ob die vom Bund genehmigte Kur dann auch vom Land übernommen wird ?
Am einfachsten wäre ja, du beantragst jetzt und fährst auch noch in diesem Jahr.
Oder eben Beantragung im Januar usw dann ist Beihilfe Land zuständig.

Ansonsten würde ich bei beiden Beihilfen anrufen und nachfragen ob eine vom Bund bewilligte Kur dann auch vom Land übernommen wird.
Königsblaue Grüße
Heike


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peachi

Beitrag von peachi » 29 Jul 2012, 21:13

Dankeschön für Deine Antwort. Genau das hab ich auch bei beidem gedacht :) ich werde morgen dann mal anrufen ob es beim Land Wartezeiten gibt wenn wir da "frisch" versichert sind. Eigentlich sind wir schon länger Kurreif- aber iwie hab ich mich bisher nicht wirklich getraut weil ich Angst vor der ganzen Bürokratie hatte bzw. ich net wusste wieviel wir zuzahlen müssen ob wir uns das leisten können usw.. Das wird noch was oh weh :D

Danke und LG Tanja

Frema

Beitrag von Frema » 29 Jul 2012, 22:08

Hallo,

ich bin derzeit noch beihilfeberechtigt in Bayern und ab 01.01. nach Bundesrecht. Ich habe mal verglichen. Für mich ist das Bundesrecht strenger. Da werden für die Wartezeiten "normale" Rehas und Kuren zusammen gezählt. Einmal in vier Jahren. Bisher hätte ich ohne Wartezeiten auf Reha gekonnt und alle drei Jahre auf Kur.
Außerdem zahlt man nach Bundesrecht 10 Euro am Tag. Musste ich nach bayerischem Recht nicht.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Recht gilt, nach welchem dann bezahlt wird. Ich glaube nicht, dass nächstes Jahr der alte Beilhilfeverpflichtete (Bund) die Kur bezahlt, wenn eigentlich Landesrecht gilt.
Am besten nachfragen. Oder dieses Jahr fahren!

LG
Frema

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