Immer zum Amtsarzt?

katzenliese

Info der Beihilfestelle (Bayern)

Beitrag von katzenliese » 07 Feb 2013, 22:49

Hallo, ich halte gerade eine Info der Beihilfestelle in den Händen. Dort heißt es, dass die medizinische Notwendigkeit vor Beginn der Kur durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen sein muss. Für aktive Bedienstete - so heißt es hier ausdrücklich) muss die Notwendigkeit durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Im Klartext hieße das dann, dass aktive Bedienstete zum Amtsarzt müssen, bei nicht aktiven (Elternzeit, sonstige Beurlaubung, ....) würde demnach ein "normaler Arzt" genügen.
Das deckt sich wiederum mit meiner eigenen Erfahrung bei der Beantragung meiner letzten Kur: Hier fragte mich die Amtsärztin, warum ich überhaupt da wäre, wenn ich in Elternzeit und damit nicht aktiv am arbeiten bin.
Ich muss in zwei Wochen zur Amtsärztich, als jetzt teilzeitbeschäftigt. Drückt mir mal die Daumen! Ein bisschen Respekt habe ich auch immer.

pipina

Beitrag von pipina » 16 Feb 2013, 21:02

Ich habe auch gerade eine Mutter - Kind - Kur beantragt.
In Bayern läuft tatsächlich alles über den Amtsarzt, sowohl Mutter - Kind - Kur als auch Kinderreha. Nach Aktenlage kann dann entschieden werden, wenn fachärztliche Atteste vorliegen. Einzig echte Ausnahme ist die Beantragung einer Mutter - Kind - Kur in Elternzeit, solange man noch nicht arbeitet.

LG Sigrid

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