Begleitkind GK/ Ich PKV und Beihilfe
Begleitkind GK/ Ich PKV und Beihilfe
Hallo,
wenn mein Sohn, der bei der gesetzlichen versichert ist, bei mir als Begleitkind mitfährt, übernimmt ja die Beihilfe den entsprechenden Anteil (bei mir 50%). Sehe ich es richtig, dass der Rest von mir finanziert werden muss?
LG Tommama
wenn mein Sohn, der bei der gesetzlichen versichert ist, bei mir als Begleitkind mitfährt, übernimmt ja die Beihilfe den entsprechenden Anteil (bei mir 50%). Sehe ich es richtig, dass der Rest von mir finanziert werden muss?
LG Tommama
Ich kann dazu leider nichts sagen, schließe mich aber nochmal an, da ich die Frage auch schon öfter gestellt habe...
Scheinbar weiß für diese Konstellation keiner Bescheid?
Mein Mann würde gerne eine Vater-Kind-Kur machen, er ist privat versichert (Beamter) die Kinder sind gesetzlich bei mir.
Mich würde auch interessieren, wie das erstens mit dem Antrag laufen muss (nur an die private?) und wer bei Genehmigung welche Kosten trägt?
Ich habe so die Erfahring gemacht, dass nachfragen bei den Kassen nicht so richtig was bringt, die kommen dann oft mit Halbwahrheiten, weil keiner die Kosten tragen will 8-| :patsch:
Scheinbar weiß für diese Konstellation keiner Bescheid?
Mein Mann würde gerne eine Vater-Kind-Kur machen, er ist privat versichert (Beamter) die Kinder sind gesetzlich bei mir.
Mich würde auch interessieren, wie das erstens mit dem Antrag laufen muss (nur an die private?) und wer bei Genehmigung welche Kosten trägt?
Ich habe so die Erfahring gemacht, dass nachfragen bei den Kassen nicht so richtig was bringt, die kommen dann oft mit Halbwahrheiten, weil keiner die Kosten tragen will 8-| :patsch:
Die Frage war wirklich schon häufiger - aber auch entsprechende Antworten
Evtl mal auf "Suche" gehen.
Die gestzl. KV muss die Kosten bei der Konstellation nicht übernehmen - einige tun es aber wohl aus Kulanz.
So war es zumindest bei einigen hier, wenn ich mich recht erinnere.
@Hafimama
Den Antrag stellt dein Mann bei seiner Beihilfestelle. Diese bewilligt dann die Kur. Die PKV übernimmt dann einen Anteil bzw. zahlt pro Tag einen festgelegten Satz - je nachdem ob und was in Sachen Kur mitversichert ist.
Evtl mal auf "Suche" gehen.
Die gestzl. KV muss die Kosten bei der Konstellation nicht übernehmen - einige tun es aber wohl aus Kulanz.
So war es zumindest bei einigen hier, wenn ich mich recht erinnere.
@Hafimama
Den Antrag stellt dein Mann bei seiner Beihilfestelle. Diese bewilligt dann die Kur. Die PKV übernimmt dann einen Anteil bzw. zahlt pro Tag einen festgelegten Satz - je nachdem ob und was in Sachen Kur mitversichert ist.
Königsblaue Grüße
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Beihilfe/Gesetzlich
Ich (privat) werde mit 2 Kindern (über Papa familienversichert) fahren. Die Kinder sind Therapiekinder und die Kosten wird ihre KV übernehmen. Von der LBV bekam ich die Auskunft dass, falls die KV der Kinder die Kosten nicht übernimmt, das LBV einen Teil übernimmt.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Grüßle
Süden
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
Grüßle
Süden
Hätte ich mich mal eher hier angemeldet, das hätte mir etliche Telefonate erspart... 8-|
Ich habe herausgefunden, dass die gesetzliche KK der Kinder eigentlich nicht so einfach ablehnen darf, denn das wäre ein Rechtsanspruch. Egal ob die Mutter Privat versichert ist und die Kinder über den Vater versichert sind.
Falls sie es doch nicht genehmigen, kann man versuchen, die Kinder über die Beihilfe abzudecken. Sind sie Therapiekinder, zahlen sie 80% dazu. Sind die Kinder Begleitkinder, zahlen sie 70%.
Ich hoffe, dass ich die Info richtig weitergebe, das ist zumindest mein Stand.
Ich habe herausgefunden, dass die gesetzliche KK der Kinder eigentlich nicht so einfach ablehnen darf, denn das wäre ein Rechtsanspruch. Egal ob die Mutter Privat versichert ist und die Kinder über den Vater versichert sind.
Falls sie es doch nicht genehmigen, kann man versuchen, die Kinder über die Beihilfe abzudecken. Sind sie Therapiekinder, zahlen sie 80% dazu. Sind die Kinder Begleitkinder, zahlen sie 70%.
Ich hoffe, dass ich die Info richtig weitergebe, das ist zumindest mein Stand.