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Eigenanteil bei der Beihilfe NRW?

Verfasst: 28 Okt 2013, 11:40
von Frebi
So, ich hab mal direkt eine Frage.
Ich bin beihilfeberechtigt in NRW.
Ich zu 70 %, meine Tochter zu 80%

Wie viel zahlt die BH denn wirklich?
Eine Freundin von mir hat den jeweils über die BH abgedeckten Teil voll erstattet bekommen. Es wurde kein Eigenanteil einbehalten.

Jetzt hab mit jemandem gesprochen, die davon sprach, dass sie ja auch einen Eigenanteil hätte zahlen müssen.

Klar, die Frage nach den übrigen % ist mit der KK zu klären.

Aber behält die BH von "ihrem" Anteil auch noch was ein? So ist es z.B., wenn man im KH ist, dann muss man pro Tag einen Eigenanteil zahlen.

Auf die Antworten der BH-Bearbeiterinnen möchte ich mich ungern verlassen;-)

Lieben Dank im Voraus für eure Antworten

Verfasst: 29 Okt 2013, 17:11
von Laura98
Hallo, die Beihilfestelle hat bei mir (Beihilfe NRW) die vollen 70 bzw. 80% bezahlt. Die priv. KV (Debeka) hat pauschal pro Tag gezahlt. Da das Kurhaus als Sanatorium anerkannt war, kam in meinem Fall noch das Krankenhaustagegeld dazu. Da kam ich fast auf plus/minus null. Kommt aber darauf an, wie du versichert bist.
Viel Glück!

Verfasst: 27 Dez 2013, 13:52
von Hyrdepigen
Hast Du bei der Beihilfe gefragt, ob Du einen "Tagessatz" tragen mußt ?
Außerdem kannst Du Fahrtkosten beantragen - aber das geht erst nachher.
Entweder "pauschal" mit dem PKW abrechnen oder mit einer Kopie der Bahnquittung

Gruß

Verfasst: 10 Jan 2014, 21:38
von ankebleck
Hallo,
zwei Freundinnen die schon eine Kur hinter sich haben und beihilfeberechtigt berichteten, dass die Beihilfe die komplette Differenz getragen hat. Die gleiche Aussagen kam auch von meiner Beihilfefrau!!

Verfasst: 11 Jan 2014, 15:21
von Gartenprinzessin
Das Problem mit der Beihilfe ist, dass sie sich an dem Satz orientiert, den eine Klinik mit einer Krankenkasse/einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat. Sprich die Klinik hat z.B. einen Tagessatz von 90 Euro. Für Versicherte einer speziellen Krankenkasse bekommt sie aber nur 75 Euro, dann würde die Beihilfe nur bis 75 Euro prozentual die Kosten erstatten. Den Differenzbetrag von 15 Euro würde sie überhaupt nicht berücksichtigen.