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Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 01 Sep 2016, 10:05
von Emma
Hallo,

ich habe soeben mit meiner Beihilfestelle telefoniert. Sie meinten, der Amtsarzt entscheidet, ob eine Kur vorzeitig genehmigt werden kann. Welche Gründe müssten denn da vorliegen?

(Ich war 2014 zur Kur und es war sehr erholsam für mich und ich würde sehr gerne 2017 noch mal ins gleiche Haus fahren. Bis 2018 ist arg lang)

Wäre schön, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Danke!

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 01 Sep 2016, 13:28
von katrinchalou
Hallo Emma...So wie ich das verfolgt habe,müssen neue Indikationen vorliegen...Hänge mich aber an deine Frage dran...:-) Lg Katrin

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 01 Sep 2016, 14:40
von Thats_me
Hallo ,

auch wenn viele Kassen einen anderen Eindruck vermitteln , so gibt der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit einer vorzeitigen Kur. Dazu müssen dringende, medizinische Gründe vorliegen.
Ob ihr diese Gründe habt müsst ihr selber überlegen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn seit der letzten Kur neue Erkrankungen oder neue Belastungssyndrome hinzu gekommen sind. Auch wenn eine chronische Erkrankung diagnostiziert ist oder die Gefahr besteht, dass eine Krankheit zu einer chronischen Erkrankung wird kann eine vorzeitige Kur bewilligt werden.
Aufgabe des eigenen Arztes ist es die Dringlichkeit einer vorzeitigen Kur im Attest zu begründen. Das Feld dafür ist allerdings sehr klein. Zudem sollte man selber die Sachverhalte ausführlich darstellen um die Notwendigkeit aufzuzeigen und so nachvollziehbar für den Sachbearbeiter der Kasse und des medizinischen Dienstes zu machen. Diese persönliche Selbstauskunft ist nicht kompliziert und kann auch gut alleine ohne eine Beratungsstelle geschrieben werden. Die eigentliche Herausforderung besteht darin , sich den eigenen Problemen und Schwächen zu stellen.
Viele vorzeitige Anträge werden erst mal abgelehnt. Doch lasst euch nicht entmutigen , eine Vielzahl an Widersprüchen wird genehmigt.
Hier im Forum findet man viele gute Anregungen die einem beim Antrag unterstützen.

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 01 Sep 2016, 17:17
von cuddle
Bei der Beihilfe gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen was vorzeitig angeht. Heißt, es gibt die Möglichkeit einer vorzeitigen Kur bei neuen Diagnosen oder Verschlechterung der bestehenden.
Ich hab die Erfahrung mit meiner Beihilfe gemacht, dass vorzeitig nicht so " einfach" geht.
Es müssen schon schwere Erkrankungen vorliegen, "einfaches" erschöpft sein u.ä. hat meiner Beihilfe bzw der Amtsärztin nicht ausgereicht. Trotz Widerspruch Ablehnung.
Ich hätte fast das Gefühl, egal welche Diagnosen - es wird nur geschaut ob die 4 Jahre rum sind.

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 29 Sep 2016, 13:58
von dreifachmama
Ich habe damals aus der Kurklinik heraus bei der Beihilfe angerufen und gefragt, ob Abbrechen wegen eines Neuantrages sinnvoll sei.

Ich habe damals die Auskunft erhalten, dass angeblich alles neu geprüft würde und man "wie gesetzlich versicherte" auch vorzeitig wiederholen dürfte.

ABER: leider ist es ja so, dass die Privaten Versicherungen (zumindest meine) nur einmal in 4 Jahren für 4 Wochen erstattet. Heißt, auf dem Nicht-Beihilfe-Anteil bleibt man in jedem Fall hängen.

Mir wäre es egal, ABER

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 16 Dez 2016, 16:13
von Gartenprinzessin
Hallo,
mir geht es so ähnlich. Ich war 2014 mit drei Kindern zur Kur und es war so gewinnbringend. Nachdem mein Mittlerer fast zwei Jahre lang mit der Migräne Ruhe hatte, fehlt er seit diesem Schuljahr im Schnitt 3 Tage pro Monat in der Schule wegen Migräne... Ich selbst fühle mich zurzeit mit meinen drei Streithähnen und diverser anderer Probleme überlastet und würde gern lieber heute als morgen zur Kur fahren. Ich hatte immer diese "alle 4 Jahre-Regelung" im Kopf und habe noch einmal nachgeschaut. Ist es nur Wunschdenken oder verstehe ich es richtig, dass es nur 3 Jahre Wartezeit sind? Da steht wörtlich unter Voraussetzungen:
im laufenden und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren keine Kur durchgeführt und beendet worden sein
Also wenn wir 2014 zur Mukikur waren, müssten wir doch 2017 nach den Beihilfevorschriften wieder fahren dürfen? Als ich bei der Beihilfe anrief und nachfragte, sagte die SB, dass ich das falsch verstanden hätte und wir erst 2018 fahren dürften.

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 09 Jan 2017, 15:34
von sirina
Gartenprinzessin hat geschrieben: im laufenden und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren keine Kur durchgeführt und beendet worden sein
Also für mich steht da wortwörtlich im Laufenden (also 2017) und den beiden vorangegangenen (2016 und 2015) darf keine Kur durchgeführt und beendet worden sein

ergo für 2017 gäb es keine erst für 2018

mit dem Unterschied, wenn du nach dieser Vorschrift, im November 2014 die Kur hattest, könntest auch im Januar 2018 wieder fahren. (somit nur etwas mehr als 3 Jahre in dem Fall)
Alles jetzt mal nur von dem einen Satz abgeleitet

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 09 Jan 2017, 18:10
von Gartenprinzessin
Ich stolpere immer über das Wort "Laufend". Für mich ist das laufendes Jahr= aktuelles Jahr. Deshalb denke ich, dass immer nur nach den vergangenen zwei Jahren geschaut werden darf (2015, 16) und mit "laufend" nur gemeint ist, dass man da nicht eine zweite Kur im aktuellen Jahr macht. Ich habe jetzt mal bei den Vorschriften anderer Länder geschaut und dort steht derselbe Text mit dem Unterschied, dass es in den einen Ländern zwei und in anderen drei vorangegangene Jahre sein müssen. Ich stelle einfach mal einen Antrag bei der Beihilfe, mal schauen, was passiert.

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 20 Feb 2017, 21:54
von Frebi
Ich hab mal eine Frage:
Wo hast du den Wortlaut "im laufenden und in den vergangenen 2 Jahren" gefunden? Aus welchem Bundesland kommst du?

Ich hatte immer "alle 3 Jahre" im Kopf. Und finde nun immer nur den Wortlaut "im laufenden und en vergangenen 3 Kalenderjahren".

Den von dir gefundenen Wortlaut verstehe ich übrigens genau wie du:
Du beantragst im Jahr 2017 und hast weder in 2017, noch 2016 oder 2015 eine Kur beantragt. Wenn du 2014 zur Kur warst, dürftest du 2017 wieder.

VG

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 21 Feb 2017, 21:03
von Gartenprinzessin
Das sind die Beihilfevorschriften aus Baden-Württemberg. Wenn du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung unter Beihilfe nachschlägst, kommst du unter Kuren zu diesem Text.