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Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 21 Feb 2017, 21:03
von Gartenprinzessin
Das sind die Beihilfevorschriften aus Baden-Württemberg. Wenn du beim Landesamt für Besoldung und Versorgung unter Beihilfe nachschlägst, kommst du unter Kuren zu diesem Text.

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 22 Feb 2017, 09:18
von cuddle
Im laufenden Jahr = 2017
Den vergangenen 3 Jahren = 2016,2015,2014
Also "darf" man wieder in 2018

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 22 Feb 2017, 10:22
von Juddel
cuddle hat geschrieben:Im laufenden Jahr = 2017
Den vergangenen 3 Jahren = 2016,2015,2014
Also "darf" man wieder in 2018
Und zwar ab dem ersten Tag der letzten Kur!

Re: Kur vorzeitig, aus welchem Grundmöglich?

Verfasst: 22 Feb 2017, 16:45
von cuddle
Juddel hat geschrieben:
cuddle hat geschrieben:Im laufenden Jahr = 2017
Den vergangenen 3 Jahren = 2016,2015,2014
Also "darf" man wieder in 2018
Und zwar ab dem ersten Tag der letzten Kur!
Nein, das ist bei der Beihilfe anders ( zumindest beim Bund)
Egal, wann ich gefahren bin im Jahr, ich kann ab dem 1.1. wieder beantragen.