Vorsorgeklinik §24 für Beihilfe zugelassen?
Verfasst: 18 Apr 2017, 20:20
Hallo,
ich habe bei meinem Kurantrag an die Beihilfe die Klinik St. Willehad auf Wangerooge als Wunschklinik angegeben.
Die Beihilfe hat den Antrag genehmigt und in der Kostenzusage steht auch wortwörtlich die Klinik St. Willehad als genehmigt drin.
Bei der Platz-Reservierung erklärte mir nun die Dame der Belegungsstelle der Klinik, dass sie eigentlich für Beihilfeberechtigte garnicht zugelassen seien, da sie eine Vorsorgeklinik nach Paragraph 24 sind und für Beihilfe eigentlich nur Rehakliniken nach Paragraph 41 SGB gehen.
Also hab ich wieder bei der Beihilfe angerufen, um nochmal nachzufragen. Die Dame der Beihilfe meinte aber, sie hätten die Klinik geprüft und für mich zugelassen, das hätte ich doch schriftlich und solle mir keine Gedanken machen. Sie würden das immer auf den Einzelfall bezogen überprüfen und hätten auch eine Liste, wo alle Kliniken drin stehen, die sie genehmigen und da wäre St. Willehad auch drin.
Gedanken mache ich mir aber trotzdem, nicht dass ich am Ende auf den ganzen Kosten sitzen bleibe
Andererseits stimmt es, ich habe es schriftlich, dass die Kur in genau dieser Klinik bewilligt ist. Will jetzt auch nicht durch ewiges Nachfragen die Pferde scheu machen und stehe am Ende ohne jeglichen Platz da, weil alles schon ausgebucht ist.
Allerdings steht in den Unterlagen der Beihilfe überall drin "Kliniken des Müttergenesungswerks oder andere nach §41 SGB V zugelassene Kliniken"
Hatte den Fall schon mal jemand? Wie ging das bei euch aus?
Hilfe!!! Kann mich jemand beruhigen?
Gruß Yvonne
ich habe bei meinem Kurantrag an die Beihilfe die Klinik St. Willehad auf Wangerooge als Wunschklinik angegeben.
Die Beihilfe hat den Antrag genehmigt und in der Kostenzusage steht auch wortwörtlich die Klinik St. Willehad als genehmigt drin.
Bei der Platz-Reservierung erklärte mir nun die Dame der Belegungsstelle der Klinik, dass sie eigentlich für Beihilfeberechtigte garnicht zugelassen seien, da sie eine Vorsorgeklinik nach Paragraph 24 sind und für Beihilfe eigentlich nur Rehakliniken nach Paragraph 41 SGB gehen.
Also hab ich wieder bei der Beihilfe angerufen, um nochmal nachzufragen. Die Dame der Beihilfe meinte aber, sie hätten die Klinik geprüft und für mich zugelassen, das hätte ich doch schriftlich und solle mir keine Gedanken machen. Sie würden das immer auf den Einzelfall bezogen überprüfen und hätten auch eine Liste, wo alle Kliniken drin stehen, die sie genehmigen und da wäre St. Willehad auch drin.
Gedanken mache ich mir aber trotzdem, nicht dass ich am Ende auf den ganzen Kosten sitzen bleibe
Andererseits stimmt es, ich habe es schriftlich, dass die Kur in genau dieser Klinik bewilligt ist. Will jetzt auch nicht durch ewiges Nachfragen die Pferde scheu machen und stehe am Ende ohne jeglichen Platz da, weil alles schon ausgebucht ist.
Allerdings steht in den Unterlagen der Beihilfe überall drin "Kliniken des Müttergenesungswerks oder andere nach §41 SGB V zugelassene Kliniken"
Hatte den Fall schon mal jemand? Wie ging das bei euch aus?
Hilfe!!! Kann mich jemand beruhigen?
Gruß Yvonne