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Vorsorgeklinik §24 für Beihilfe zugelassen?

Verfasst: 18 Apr 2017, 20:20
von Elilena
Hallo,

ich habe bei meinem Kurantrag an die Beihilfe die Klinik St. Willehad auf Wangerooge als Wunschklinik angegeben.

Die Beihilfe hat den Antrag genehmigt und in der Kostenzusage steht auch wortwörtlich die Klinik St. Willehad als genehmigt drin.

Bei der Platz-Reservierung erklärte mir nun die Dame der Belegungsstelle der Klinik, dass sie eigentlich für Beihilfeberechtigte garnicht zugelassen seien, da sie eine Vorsorgeklinik nach Paragraph 24 sind und für Beihilfe eigentlich nur Rehakliniken nach Paragraph 41 SGB gehen.
Also hab ich wieder bei der Beihilfe angerufen, um nochmal nachzufragen. Die Dame der Beihilfe meinte aber, sie hätten die Klinik geprüft und für mich zugelassen, das hätte ich doch schriftlich und solle mir keine Gedanken machen. Sie würden das immer auf den Einzelfall bezogen überprüfen und hätten auch eine Liste, wo alle Kliniken drin stehen, die sie genehmigen und da wäre St. Willehad auch drin.

Gedanken mache ich mir aber trotzdem, nicht dass ich am Ende auf den ganzen Kosten sitzen bleibe :shock:
Andererseits stimmt es, ich habe es schriftlich, dass die Kur in genau dieser Klinik bewilligt ist. Will jetzt auch nicht durch ewiges Nachfragen die Pferde scheu machen und stehe am Ende ohne jeglichen Platz da, weil alles schon ausgebucht ist.
Allerdings steht in den Unterlagen der Beihilfe überall drin "Kliniken des Müttergenesungswerks oder andere nach §41 SGB V zugelassene Kliniken"

Hatte den Fall schon mal jemand? Wie ging das bei euch aus?
Hilfe!!! Kann mich jemand beruhigen?

Gruß Yvonne

Re: Vorsorgeklinik §24 für Beihilfe zugelassen?

Verfasst: 18 Apr 2017, 20:47
von cuddle
Ich hatte das schon mal in etwas abgewandelter Form. Mir wurde eine Klinik bewilligt, die nicht von der Beihilfe anerkannt war. Eindeutig ein Fehler der Beihilfestelle. Wegen Vertrauensschutz auf den Bewilligungsbescheid wurden die Kosten übernommen.

Re: Vorsorgeklinik §24 für Beihilfe zugelassen?

Verfasst: 22 Mai 2017, 15:38
von Maerzblume
Mensch, dieser Text hätte von mir sein können.
Ich habe die letzten Tage viel mit der Beihilfe und mit der Stelle in Hildesheim telefoniert.
Also: die Beihilfe genehmigt normalerweise keine reinen "Vorsorgemaßnahmen".
Sankt Willehad möchte aber, dass für die Kur die Genehmigung einer Vorsorgemaßnahme vorliegt.
Ich habe also heute ein sehr nettes Gespräch mit dem Hern in der BZRG Köln gehabt und der meinte, dass in der Genehmigung natürlich immer nur "Reha" oder "Kur" stehen würde- Geht computertechnisch auch nicht anders.
Wenn aber Sankt Willehaad Wert auf $ 24 legt, dann könne man einen Satz im Genehmigungsschreiben ergänzen - nämlich dass diese Kur eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 sei...
Kompliziert? Ich hoffe, du konntest meiner Ausführung folgen. Es GIBT auf jeden Fall einen Weg, allen Wünschen gerecht zu werden.
Wann genau fährst du?
LG
Milest

Re: Vorsorgeklinik §24 für Beihilfe zugelassen?

Verfasst: 24 Mai 2017, 21:34
von Elilena
Hallo Milest,

danke für deine Antwort. Das beruhigt mich ja, dass es auch anderen so geht.
Bei mir ist zwar nirgends in der Zusage §24 oder das Wort "Vorsorge" erwähhnt, aber da ja die Klinik St. Willehad wortwörtlich genehmigt ist, scheint denen das wohl zu reichen.

Nachdem ich den Vertrag von Willehad bekommen habe, in welchem auch nochmal Vorsorge und §24 drinsteht, habe ich diesen in Kopie nochmal an die Beihilfestelle geschickt, mit der Bitte nochmals prüfend drüber zu schauen und sich zu melden, falls doch etwas gegen die Klinik spräche. Da nix mehr kam, gehe ich davon aus, dass nun alles seinen Weg gehen wird und wir am 19.9.17 unsere Kur dort machen können *freu*

Gruß
Yvonne