Welche Besonderheiten gelten denn bei Hartz IV ???

Wirbelchen

Beitrag von Wirbelchen » 20 Feb 2008, 08:06

Danke zur Vorsicht schonmal abgespeichert :o

Ines_und_Jannick

Beitrag von Ines_und_Jannick » 20 Feb 2008, 10:43

keine Ursache.

gaby42

Beitrag von gaby42 » 22 Feb 2008, 20:37

whow, das ist ja alles sehr interessant, danke, dann weis ich schonmal, was auf mich zukommen wird, und wie ich mich dann zu verhalten habe.

Schmetterling-flieg68

RE: RE:

Beitrag von Schmetterling-flieg68 » 23 Feb 2008, 11:58

Original geschrieben von sternchen2
Original geschrieben von kleni5

....also, jetzt hab ich echt mal ne "bloede" Frage: ...woher weiss denn die ARGE, dass man eine Mu-Ki kur bewilligt bekommen hat?????
man muss sowas melden.
denn man muss ja denen zur verfuegung stehen.
sollten die dich naemlich ausgerechnet in der zeit, warum auch immer, einbestellen, hast du ein problem.
Hallo

Hm, seit meiner Heirat vor 2, 5 Jahren lebe ich zwar immernoch von Hartz 4 als Familie, aber jetzt muss ja mein Mann zur Verfuegung stehen, weil er Job sucher ist. ( hat vor einem Jahr die Umschulung abgeschlossen, und sucht jetzt in diesem Beruf nen Job)
Und wen ich nun in Kur fahre, mit den 2 juengstens Kids, wollen die uns dann auch was abziehen????

Liebe fragende gruesse Sue

Wirbelchen

Beitrag von Wirbelchen » 23 Feb 2008, 12:01

Wenn du fuer dich und fuer die Kinder Hartz IV bekommst musst du es melden und es werden evtl. die Lebenshaltungskosten fuer die Zeit gesenkt

Schmetterling-flieg68

Beitrag von Schmetterling-flieg68 » 23 Feb 2008, 17:37

also, das ist ja echter Bloedsinn, wenn einem dann noch die Leistungen gesnkt werden. Als ob man in Kur keine Ausgaben hat. *kopfschueddel*

Und die taeglichen 10 € muss man doch auch zahlen, ja von was den, wenn die Leistungen gekuerzt werden??? lohnt sich dann ne Kur ueberhaupt noch???

Klar, melde ich es dem Amt, wenn ich in Kur geh, aber Kuerzungen versteh ich nicht

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 23 Feb 2008, 18:49

hallo schmetterling,

wenn du hartz IV bekommst, musst du nicht die 10 euro pro kurtag zahlen, du kannst dich von der kk befreien lassen.
schau mal oben unter suche, da waren in letzter zeit einige beitraege.

viele gruesse von kirsten ;)

Wirbelchen

Beitrag von Wirbelchen » 23 Feb 2008, 19:25

Die Kuerzungen sind weil du in der Zeit keine Lebensmittel kaufen musst, den Rest sehen die nicht, die das so schoen festgelegt haben :heul:

sternchen2

RE:

Beitrag von sternchen2 » 24 Feb 2008, 14:08

Original geschrieben von pegasus04

hallo schmetterling,

wenn du hartz IV bekommst, musst du nicht die 10 euro pro kurtag zahlen, du kannst dich von der kk befreien lassen.
schau mal oben unter suche, da waren in letzter zeit einige beitraege.

viele gruesse von kirsten ;)
stimmt nicht ganz. 84 euro pro jahr muss man zuzahlungen leisten, wenn man hartzIV bekommt, danach wird man befreit.

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 24 Feb 2008, 15:29

@ sternchen2

genau so meinte ich das auch...
ich wollte damit nur sagen, dass du nicht die vollen 220 euro zahlen musst.

somit fallen aber auch schon mal die 10 euro bei aerzten weg usw, das waeren im jahr 40 euro + 20 euro zahnarzt und schon hast du nur noch 20 euro zu zahlen und bist von den 220 euro zuzahlung befreit... :aetschi:

viele gruesse von kirsten ;)

Antworten