Bei wem wurde nicht gekuerzt?

melanie1301

negativer BescheiD ARGE

Beitrag von melanie1301 » 11 Apr 2008, 11:37

Hallo,

also ich habe heute den neuen Bescheid von der ARGE bekommen.

In diesem steht wie folgt:Sie nehmen in der Zeit vom 11.06.08-02.07.08 an einer Mutter-Kind-Kur teil. In diesem Zeitraum werden Sie und Ihre Kinder voll verpflegt, so dass hier der Wert der Vollverpflegung fuer den o.g. Zeitraum als Einkommen zu beruecksichtigen ist.

Somit werden mir fuer den Juni 135 Euro abgezogen. :-|

Heisst also ich muss einen Wiederspruch dagegen einlegen.
Aergerlich soetwas!!!!

Gruss
melanie

anja1606

Beitrag von anja1606 » 12 Apr 2008, 08:46

Hallo zusammen

Wir fahren vom 06.05.-27.05.
Ich habe mit meinen Sohn ca 50 € von meinen 345€ abgezogen bekommen.
Bekommen aber auch nur Lebensunterhaltskosten von der ARGE bezahlt der Rest geht an den Vermieter- Verwalten weil das Haus in den ich wohne versteigert werden soll.
Aber 50€ sind nicht so viel wie ich dachte aber ich habe gesagt bekommen das bis zu 35% abgezogen werden koennen.

LG Anja

bluemagicsky

Beitrag von bluemagicsky » 12 Apr 2008, 22:24

da bin ich ja mal gespannt wie das bei uns sein wird, denn wir sind ebenfalls HartzIV Bezieher

sina.roeder

Beitrag von sina.roeder » 12 Apr 2008, 22:45

Hallo Melanie ,
leider duerfen wir nun doch nicht in diesem Zeitraum " kuren" . Unsere Platzreservierung musste anderweitig vergeben werden , da unser Antrag bzw. der Widerspruch nicht so schnell von der KK bearbeitet wurde. Wenn wir Glueck haben , muss noch vom MD abgesegnet werden , fahren wir vom 15.10. - 5.11. nach Baabe auf Ruegen

Ich wuensch dir viel Erfolg und Erholung bei deiner Kur.
LG Sina

mikana

Beitrag von mikana » 13 Mai 2008, 20:54

Hallo,
ich habe heute auch Bescheid bekommen, das mir ueber 60€ abgezogen werden, obwohl ich vom 17.6-8.7. fahre?????
Muss ich jetzt Wiederspruch einlegen, Hueueueuelfeeeeeee

Mama_Deluxe

Erstaunlicherweise NICHTS gekuerzt...

Beitrag von Mama_Deluxe » 13 Mai 2008, 20:59

Bei mir wurde Gott sei Dank aber doch erstaunlicherweise nichts gekuerzt, vielleicht liegt es an meiner neuen Sachbearbeiterin, die sich noch nicht so auskennt? Ich war vom 02.04. bis zum 30.04. und habe nach meiner Ankunft telefonisch nachgefragt, ob sie denn schon wuesste, wieviel mit gekuerzt wird, als sie mir sagte, dass nichts gekuerzt wird, denn "es waeren nur 9 Euro gewesen und da lohnt sich der Aufwand nicht". Keine Ahnung, was sie meinte - ich werde mich auch hueten, nachzufragen... x)

Liebe Gruesse, Christine

Zwiebel

Beitrag von Zwiebel » 13 Mai 2008, 22:17

Dann kann ich mich ja schon mal drauf einstellen ebenfalls Widerspruch einlegen zu muessen, wenn man das hier so liest :(

SolJai

Beitrag von SolJai » 14 Mai 2008, 12:20

Die Gerichte haben bisher unterschiedlich geurteilt. Ein Urteil des BSG steht noch aus.

Die Durchfuehrungshinweise zu 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Vollverpflegung im Krankenhaus Randziffer (11.63) :http://tinyurl.com/fyvl3

Vollverpflegung waehrend eines Krankenhausaufenthaltes ist pauschal in Hoehe von monatlich 35 Prozent der nach § 20 bzw. § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch massgebenden monatlichen Regelleistung als Einkommen zu beruecksichtigen.

Ist der pauschale Wert der Vollverpflegung geringer als 83 € im Monat, ist sie nicht als Einkommen zu beruecksichtigen.

Ueberschreitung der Bagatellgrenze ab .... Tagen bereitgestellter Vollverpflegung im Kalendermonat

Regelsatz = 347 Euro * 35 % =121,45 Euro 4,05 Euro ab 21 Tage

Regelsatz = 312 Euro * 35 % =109,20 Euro 3,64 Euro ab 23 Tage

Regelsatz = 278 Euro * 35 %= 97,30 Euro 3,24 Euro ab 26 Tage

Regelsatz = 208 Euro * 35 % = 72,80 Euro 2,43 Euro Keine Anrechnung

Bei der Pruefung, ob die Bagatellgrenze ueberschritten wird, ist nicht der Gesamtzeitraum, sondern jeder Monat fuer sich zu betrachten.

Bitte auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!!!

Bei mir wurde nicht gekuerzt, als ich vom 11.3.- 1.4.08 im Duenenheim auf Langeoog war!

motherhen

Beitrag von motherhen » 15 Mai 2008, 14:21

Hi,
wir bekommen auch AlG II (Mietkosten+ca.70,00€) und ich habe bis heute noch nichts von meiner SB gehoert. Habe mich vor der Kur abgemeldet und denke mal, da es vom 23.04.-14.05. ging faellt es unter die Bagatellgrenze.

Reh72

Beitrag von Reh72 » 16 Mai 2008, 00:01

Hallo,
ich bin alleinerziehend und habe meine Kur vor kurzem genehmigt bekommen. Heute war ich bei der Arbeitsagentur und habe denen die Informationen weitergegeben. Mir hat man nichts von Kuerzungen gesagt und gehe daher davon aus dass sich in den Leistungen nichts aendert. Die wollten lediglich von mir die Bestaetigung zur Kur von der Kurklinik selbst und von meiner Krankenkasse.

Antworten