Die Gerichte haben bisher unterschiedlich geurteilt. Ein Urteil des BSG steht noch aus.
Die Durchfuehrungshinweise zu 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :
Vollverpflegung im Krankenhaus Randziffer (11.63) :
http://tinyurl.com/fyvl3
Vollverpflegung waehrend eines Krankenhausaufenthaltes ist pauschal in Hoehe von monatlich 35 Prozent der nach § 20 bzw. § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch massgebenden monatlichen Regelleistung als Einkommen zu beruecksichtigen.
Ist der pauschale Wert der Vollverpflegung geringer als 83 € im Monat, ist sie nicht als Einkommen zu beruecksichtigen.
Ueberschreitung der Bagatellgrenze ab .... Tagen bereitgestellter Vollverpflegung im Kalendermonat
Regelsatz = 347 Euro * 35 % =121,45 Euro 4,05 Euro ab 21 Tage
Regelsatz = 312 Euro * 35 % =109,20 Euro 3,64 Euro ab 23 Tage
Regelsatz = 278 Euro * 35 %= 97,30 Euro 3,24 Euro ab 26 Tage
Regelsatz = 208 Euro * 35 % = 72,80 Euro 2,43 Euro Keine Anrechnung
Bei der Pruefung, ob die Bagatellgrenze ueberschritten wird, ist nicht der Gesamtzeitraum, sondern jeder Monat fuer sich zu betrachten.
Bitte auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!!!
Bei mir wurde nicht gekuerzt, als ich vom 11.3.- 1.4.08 im Duenenheim auf Langeoog war!