Befreiungsantrag vor oder nach bewilligung der Kur?

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 20 Dez 2009, 11:04

@letitia, das wäre nicht Blöd den die befreiungskarte gilt eh erst ab Nächstes jahr sprich januar, da zählen die angehäuften Zettel eh nix mehr.Für Dezember gibt es keine Befreiung mehr

NicisEngel

Beitrag von NicisEngel » 26 Dez 2009, 20:49

ich hab auchgrade das selbe "Problem".
ich fahr eim januara uf kur, gleich am 6.1. u beziehe momentana uch harzt 4...
hab ich das jetzt richtig verstanden da swnen ich das mit der arge absprech u gleich die 86€ überweis eich dann die zuzahlungsbefreuungskrate gleich bekommen kann??
da swäre ja super....wird zwar sehr kanpp aber evtl pack ichs ja noch so müsst ich ne komplett in vorkasse gehen....

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 26 Dez 2009, 20:52

Was willst Du denn da mit der ARGE absprechen ?

Die Zuzahlung geht doch an die Kk....und dort musst Du das auch beantragen....

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st-peter
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RE:

Beitrag von st-peter » 26 Dez 2009, 20:59

Original geschrieben von NicisEngel

ich hab auchgrade das selbe "Problem".
ich fahr eim januara uf kur, gleich am 6.1. u beziehe momentana uch harzt 4...
hab ich das jetzt richtig verstanden da swnen ich das mit der arge absprech u gleich die 86€ überweis eich dann die zuzahlungsbefreuungskrate gleich bekommen kann??
da swäre ja super....wird zwar sehr kanpp aber evtl pack ichs ja noch so müsst ich ne komplett in vorkasse gehen....
Du musst die Zuzahlungsbefreiung bei deiner KK beantragen. Ob das allerdings bei dir noch vor der Kur klappt, bezweifle ich sehr. Es sei denn, du kannst persönlich zu deiner KK gehen und das Geld gleich dort bezahlen und dann die Befreiungkarte gleich mitnehmen.
Liebe Grüße Astrid

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sumse67

BEK

Beitrag von sumse67 » 10 Feb 2010, 00:06

Hallo! Hat diesbezüglich schonmal jemand Erfahrung mit der BEK gemacht??? Wie halten die das denn???

MamiLaLeBS

Beitrag von MamiLaLeBS » 12 Feb 2010, 09:15

Hallo!

Ich habe auch einen Antrag auf (teilweise) Befreiung der Zuzahlung gestellt.
Ging super schnell #D gleich am nächsten Tag kam der Rückruf, ob ich noch Zuzahlungsquittungen habe, die ich einreichen kann.
Gestern kam dann der Brief, in dem steht, dass ich meine Befreiungskarte in den nächsten Tagen erhalten werde.

kleine_mama
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Beitrag von kleine_mama » 12 Feb 2010, 10:40

Was ist denn eine "teilweise" Befreiung?

MamiLaLeBS

Beitrag von MamiLaLeBS » 12 Feb 2010, 11:02

Teilweise, weil man ja immer einen gewissen Anteil zuzahlen muss.

kleine_mama
Beiträge: 781
Registriert: 14 Mai 2007, 10:29

Beitrag von kleine_mama » 12 Feb 2010, 11:08

Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Wenn du die Befreiungskarte hast,brauchst du doch nichts mehr zuzahlen.Und wie ist das dann bei einer "Teilweisen"?Wo mußt du denn da was zuzahlen?

MamiLaLeBS

Beitrag von MamiLaLeBS » 12 Feb 2010, 12:13

Das teilweise bezieht sich wohl darauf, dass man ja erst einen gewissen Anteil zahlen muss und dann die Befreiungskarte erhält.

Ich bekomme jetzt die Befreiungskarte, weil ich zum 01.03.2010 arbeitslos werde und dann nur noch ein sehr geringes Einkommen habe.

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