Lt. Caritas darf seit 1.1.08 NICHT mehr gekuerzt werden

Mama_Deluxe

Beitrag von Mama_Deluxe » 25 Mär 2008, 13:17

Liebe Gabi,
warum holst du dir nicht auch "beutelweise" die Lebensmittel bei der Tafel?? Wenn du ALG2-Empfaengerin bist, hast du auch Anspruch darauf! Also einfach hingehen, nur kein Neid! Und "denen", wie du alle anderen Hartz-IV-Empfaenger nennst, wird das bei jeder Kur genauso gekuerzt wie dir!

P.S.: Ich ARBEITE bei der Tafel...

physaliskoerbchen

Mir gehts hier ums Prinzip

Beitrag von physaliskoerbchen » 25 Mär 2008, 13:39

Wie ich bereits erwaehnt hatte, goenne ich es jedem! Wenn es in meinem Wohnort eine Tafel gaebe oder ich ein Auto haette um die Lebensmittel aus der naechten Stadt heimzutransportieren, wuerde ich eventuell auch hingehen. Und sicher wuerde den Leuten auch was gekuerzt, wenn sie zur Kur fuehren. Trotzdem meine ich, die sollten uns dann nicht jede Scheibe Brot vorrechnen, die wir im Kurheim verzehren.

LG Gabi

Mama_Deluxe

Beitrag von Mama_Deluxe » 25 Mär 2008, 16:22

Frag doch mal nach, ob es eine andere Moeglichkeit gibt! Vielleicht kann dich jemand mit zur Tafel nehmen oder mitbringen? Du wuerdest dir eine Menge Geld sparen!
Ueber manche Vorgehensweisen bei der ARGE laesst sich wohl streiten, und der Abzug bei einer Kur ist so ein Punkt davon. Es gibt kein richtiges Gesetz, das es vorschreibt oder verbietet. Es wurde lediglich 2008 in die Satzung mit aufgenommen. Ausserdem gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, auf die man sich bei einem Widerspruch berufen kann. Und wer weiss - vielleicht haette eine Klage beim ortsansaessigen Sozialgericht auch Erfolg? Man muss einfach mal abwarten, oft liegt es ganz einfach auch nur am zustaendigen Sachbearbeiter.
Dass die Lebensmittel, die man bei der Tafel bekommt, nicht angerechnet werden, haengt wahrscheinlich damit zusammen, dass das Dinge sind, die keinen Marktwert besitzen, das heisst, ich kann sie nicht in Geld tauschen (ich kann also nicht bei der Tafel sagen "anstatt dem Shampoo haette ich gerne 2 Euro"). Vielleicht sollte man es mit diesem Argument bei der ARGE versuchen, denn ich kann auch im Kurhaus nicht sagen, ich haette gerne pro Tag und Person 5 Euro und besorge mir mein Essen selbst. Ein weiteres Argument waere vielleicht noch der Pauschalbetrag. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wurde pauschalisiert, das ist auch der Grund, warum es zum Beispiel keine einmaligen Beihilfen fuer Moebel oder Sonderausgaben gibt. All das ist in dieser "Pauschale" enthalten, und es ist mir selbst ueberlassen, wie ich mit dieser Pauschale haushalte. Also ist es eigentlich nicht rechtens, wenn mir von dieser Pauschale etwas abgezogen wird (vielleicht habe ich ja vor, einen Fastenmonat mit Wasser und Brot einzulegen und mir von dieser Pauschale dafuer eine Waschmaschine zu kaufen? - dummes Beispiel, aber vom Prinzip her ist es so).
Ich warte auf jeden Fall ab, was meine Sachbearbeiterin macht und werde ihr dann diese Argumente vorbringen. Ausserdem bezahle ich von dieser Pauschale normalerweise auch meine Genussmittel wie z.B. Schokolade oder Kekse, die ich im Kurhaus NICHT bekomme und mir somit auch selbst kaufen muss.

physaliskoerbchen

Eben!

Beitrag von physaliskoerbchen » 25 Mär 2008, 18:42

Du bringst da etliche Argumente, die uns wohl allen durch den Kopf gehen. Man hat halt immer Angst, dass es einen erwischt. Noch ungerechtfertigter finde ich die Abzuege bei Krankenhausaufenthalten. Da liegt so mancher tage- oder wochenlang am Tropf und bekommt garnichts zwischen die Zaehne und soll dafuer noch finanziell bluten.

Ich werde jetzt auch meinen Schriebs abschicken und abwarten...

LG Gabi

Margo

Beitrag von Margo » 26 Mär 2008, 11:08

Also einen Tag spaeter wie versprochen, aber heute kam der Bescheid ueber die gekuerzte Leistung von der Arge.
Nachdem ich gestern dort angerufen hatte wurde ich ziemlich unfreundlich abgewimmelt ... so nach dem Motto "was mir ueberhaupt einfallen wuerde in Kur zu fahren, waere ja gar nicht notwendig, waere ja doch nur zu Hause" :-| absolute Frechheit.

Nun denn wie gesagt heute kam der Bescheid.
Es wurde nicht nur 35% im April sowie im Mai abgezogen (wie fahren vom 15.04. - 06.05.) sondern direkt mal pauschal bis zum Ende der gesamten Bewilligung also bis zum 31.07.2008 mit der Begruendung, dass die Arge nicht wuesste wie lang die Massnahme ginge.
Ich habe die Bewilligung bei der Arge schriftlich vorgelegt, aus dieser genau hervorgeht, dass die Kur am 06.05. endet.
Ich bin echt schockiert, wie einfach sich ein Amt sowas macht. Mit dem Betrag der mir im Mai ausgezahlt wird ist knapp die Miete gezahlt. Sonstige Leistungen wie Kindergeld muessen dann fuer die restlichen Kosten herhalten und wenn wir dann am 06.05. wieder zu Hause sind, haben wir ueberhaupt nix mehr uebrig.
Ich wuesste mal gerne, wie die Sachbearbeiter sich sowas vorstellen.
Also wenn ich drueber nachdenke, wird mir echt schlecht, man spart wo man kann und dann kommt sowas.
Ok, wenn wir uns zurueckmelden ergeht wahrscheinlich wieder ein neuer Bescheid, aber bis dieser kommt und das ausstehende fehlende Geld dann ueberwiesen wird ist es wahrscheinlich auch Ende Mai.

Irgendwie hat man dann doch gar keine Lust mehr ueberhaupt in Kur zu fahren. :heul:

physaliskoerbchen

Und was ist jetzt mit der vielgepriesenen Bagatellgrenze..

Beitrag von physaliskoerbchen » 26 Mär 2008, 13:14

die muesste bei Dir doch greifen. Ich hab mal die Verordnung vom 31.01.08 gegoogelt. Das ist $2 Abs. 5 der Verordnung

(5) Bereitgestellte Vollverpflegung ist pauschal in Hoehe von monatlich 35
Prozent der nach § 20 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch massgebenden
monatlichen Regelleistung als Einkommen zu beruecksichtigen.
Wird Teilverpflegung bereitgestellt, entfallen auf das Fruehstueck ein Anteil
von 20 Prozent und auf das Mittag- und Abendessen Anteile von je 40
Prozent des sich nach Satz 1 ergebenden Betrages. Uebersteigt das Einkommen
nach den Saetzen 1 und 2 in einem Monat den sich nach § 62
des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch als Belastungsgrenze fuer nicht
chronisch Kranke mit ganzjaehrigem Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ergebenden Betrag
nicht, so bleibt es als Einkommen unberuecksichtigt. Als bereitgestellt gilt
Verpflegung auch dann, wenn Gutscheine oder Berechtigungsscheine fuer
den Bezug von Verpflegung zur Verfuegung gestellt werden.

In vielen Foren wird darueber diskutiert und man ist der Meinung, dass diese Bagatellgrenze von ca. 82 euro im Kalendermonat fuer jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gilt. Also haette jeder von Euch seine eigene Bagatellgrenze. Man hat auch errechnet, dass Du mindestens 23 Tage pro Kalendermonat weg sein muesstest, damit ueberhaupt was angerechnet werden kann. Soweit ich mich jetzt erinnere.

Das mit der pro forma-Kuerzung bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes liest man ja hier oft. Da hab ich Glueck. Ich fahre im April/Mai und mein Bescheid gilt eh nur bis 31.05.

LG Gabi

Margo

Beitrag von Margo » 26 Mär 2008, 13:42

ja nachdem ich jetzt erstmal den ersten Schock ueberwunden hab [denk]glaub ich zumindest[/denk]

werd ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Ist ja alles sehr fragwuerdig, aber man findet nirgendwo eine einheitliche Regelung bzgl. der 35% Kuerzung bzw. der Bagatellgrenze.
Wird in jedem Bundesland anders entschieden und das neueste Urteil was ich bzgl. der Kuerzung gefunden hab ist vom Sozialgericht in Berlin.
Erfahrungsgemaess werden solche Urteile meist direkt als "unwichtig" und "grundsaetzlich nicht zu beruecksichtigen" (da nicht bundeslanduebergreifend) abgetan.
Also waere der naechste Weg auf die Bagatellgrenze zu pochen. Werde mich noch ein bischen durchlesen und mich dann mal an den Widerspruch begeben.

Aber vielen Dank fuer den Auszug aus der neuen Verordnung. Es waere super, wenn Du mir kurz noch die Quelle angeben koenntest.

physaliskoerbchen

Hier der Link

Beitrag von physaliskoerbchen » 26 Mär 2008, 14:06

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf

Lies bitte §2 Abs. 5

Das tollste ist ja, dass die die Verpflegung scheinbar als Einkommen aus nichtselbstaendiger Arbeit ansehen.

LG Gabi

Margo

Beitrag von Margo » 26 Mär 2008, 15:02

So hab mir jetzt mal alles durchgelesen.

Wenn ich § 2 Abs. 5 als Begruendung fuer den Widerspruch angebe muss ich gleichzeitig Bezug auf § 62 SGB nehmen, d.h. dass ich belegen muss, dass die Verpflegung pro Monat die Belastungsgrenze nicht uebersteigt.

Frage: Gibt es Richtlinien nach der die Verpflegung pro Tag gerechnet wird?

Wenn das der Fall waere, koennte man wirklich mit diesen zwei Monaten argumentieren. Einmal Verpflegung fuer April und einmal fuer Mai.

Ich werd jetzt einfach mal versuchen rauszufinden ob man irgendwo solche Richtlinien findet.

Margo

Beitrag von Margo » 26 Mär 2008, 15:20

So jetzt wird es ganz abenteuerlich ... hab mir grad nochmal das Urteil vom Sozialgericht Berlin durchgelesen, wenn man danach geht, waere es vielleicht doch besser den Widerspruch damit zu begruenden, dass Verpflegung nicht als Geldwert gesehen wird und die Regelleistung der Arge eine Pauschale ist die nicht nur die Verpflegung beinhaltet.

Jetzt ist natuerlich die Frage mit welcher Argumentation man besser faehrt? Streitig ist sowohl das eine als auch das andere. Wobei dieses Urteil aus Berlin schon einige "Querverweise" beinhaltet die man im Widerspruch durchaus anbringen koennte.

[denktrues]ich liebe die deutsche Buerokratie[/denktrues]

also ich werde jetzt nochmal sowohl ueber das eine als ueber das andere nachdenken und dann nochmal berichten. :-)

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