Geldabzug wegen Kur??
Hallo, hier mal für alle die auch Paragraphen dazu haben möchten !
Die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) ab 01.01.2009 wurde am 18.12.2008 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales beschlossen und im Bundesgesetzblatt Nr. 62 vom 23.12.2008 verkündet.
Hier die darin enthaltenen wichtigsten Änderungen:
1. Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für vor dem 01.01.2009 begonnene Bewilligungszeiträume bis einschl. Mai 2009 nicht auf das ALG II angerechnet.
2. Die Anrechnung der Verpflegung bei stationärem Aufenthalt wird ersatzlos gestrichen, außerhalb von Arbeitsverhältnissen gewährte Verpflegung wird somit nicht mehr angerechnet. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
zu 1.
alle ALG II Bezieher, bei denen die (Weiter)Bewilligung des ALG II am 01.01.2009 beginnt, sehen bei dieser Ausnahmeregelung "in die Röhre".
Die BA hat dazu am 20.12.2008 die HEGA 11/08 (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung) verabschiedet, welche genau dieses Verfahren beschreibt.
Es gibt keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, warum gerade diese Personen von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen werden sollten.
Betroffen sollten hier am 01.01.2009 Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag gegen ihre Bescheide nicht scheuen, da diese Einschränkung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verstößt.
zu 2.
Alle Bescheide, mit denen im Jahr 2008 Verpflegung, die nicht innerhalb von Arbeitsverhältnissen gewährt wurde, auf das ALG II angerechnet wurde, sind damit automatisch rechtswidrig und müssen korrigiert werden. Trotzdem sollten Betroffene zur Sicherheit mit Widerspruch, oder falls die Frist dafür abgelaufen ist, Überprüfungsantrag gegen derartige Bescheide vorgehen. Da diese Änderung bereits am 18.12.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, kann dies sofort geschehen.
Gruss Jenny
Die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) ab 01.01.2009 wurde am 18.12.2008 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales beschlossen und im Bundesgesetzblatt Nr. 62 vom 23.12.2008 verkündet.
Hier die darin enthaltenen wichtigsten Änderungen:
1. Die Kindergelderhöhung zum 01.01.2009 wird für vor dem 01.01.2009 begonnene Bewilligungszeiträume bis einschl. Mai 2009 nicht auf das ALG II angerechnet.
2. Die Anrechnung der Verpflegung bei stationärem Aufenthalt wird ersatzlos gestrichen, außerhalb von Arbeitsverhältnissen gewährte Verpflegung wird somit nicht mehr angerechnet. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
zu 1.
alle ALG II Bezieher, bei denen die (Weiter)Bewilligung des ALG II am 01.01.2009 beginnt, sehen bei dieser Ausnahmeregelung "in die Röhre".
Die BA hat dazu am 20.12.2008 die HEGA 11/08 (Handlungsempfehlung und Geschäftsanweisung) verabschiedet, welche genau dieses Verfahren beschreibt.
Es gibt keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, warum gerade diese Personen von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen werden sollten.
Betroffen sollten hier am 01.01.2009 Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag gegen ihre Bescheide nicht scheuen, da diese Einschränkung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verstößt.
zu 2.
Alle Bescheide, mit denen im Jahr 2008 Verpflegung, die nicht innerhalb von Arbeitsverhältnissen gewährt wurde, auf das ALG II angerechnet wurde, sind damit automatisch rechtswidrig und müssen korrigiert werden. Trotzdem sollten Betroffene zur Sicherheit mit Widerspruch, oder falls die Frist dafür abgelaufen ist, Überprüfungsantrag gegen derartige Bescheide vorgehen. Da diese Änderung bereits am 18.12.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, kann dies sofort geschehen.
Gruss Jenny
Das ist doch so weit ich weiß recht neu dass es keine Abzüge gibt. Meine Sachbearbeiterin wollte nur den Bewilligungsantrag mit den genauen Daten haben. Allerdings sagt sie mir falls die Kur verlängert würde müsste ich dann mit Abzügen rechnen. Ist natürlich so ne Sache, würde einem die Verlängerung gut tun hat man so dann das Nachsehen... Ich würde dann wahrscheinlich eher nicht verlängern lassen.
hallo alle zusammen,also ich habe vor 2 jahren schon eine kur gehabt und da wurde mir eine häusliche ersparnis im bescheid abgezogen...aber wie es jetzt aussieht weiß ich nicht!
einfach mal nachfragen..und ich würde auch auf alle fälle bescheid geben das du fährst,hatte es damals einen tag vor der kur gemeldet,da ich nicht wußte das ich es angeben muß,gab ziemlich mecker weils so kurzfristig war!!!!!
einfach mal nachfragen..und ich würde auch auf alle fälle bescheid geben das du fährst,hatte es damals einen tag vor der kur gemeldet,da ich nicht wußte das ich es angeben muß,gab ziemlich mecker weils so kurzfristig war!!!!!
Na das sind doch mal richtig gute Nachrichten, denn das wäre eine meiner nächsten Fragen gewesen. Als ich 2002 zur Reha war, hab ich am Tag nur noch ein paar Pfennig/Cent erhalten, mein Sohn genauso. Die nannten das damals Taschengeld, ein Witz...jetzt bin ich echt erleichtert, denn das Thema hatte ich mit meinem Mann gestern erst....
Ich frage mich nur, warum die ARGE von mir ne Bescheinigung für die Kur haben will. Obwohl ich noch nicht vermittelbar bin weil mein Kind noch nicht 3 Jahre alt ist und die Kur einige Tage vor seinem dritten Geburtstag stattfindet bzw endet. Und da die ja nix mehr abziehen dürfen, wofür brauchen die da 'ne Kurbescheinigung?