Alleinerziehend -muss ich auch Eigenanteil zahlen?

Desiree26

Alleinerziehend -muss ich auch Eigenanteil zahlen?

Beitrag von Desiree26 » 18 Jul 2007, 10:42

Hallo,

muss ich, alleinerziehend mit 1 Tochter, auch einen finanziellen Anteil zur Kur tragen?
Oder kann ich eine Befreiung bekommen?

Lg.Desiree

Reddi

Beitrag von Reddi » 18 Jul 2007, 10:46

soweit ich weiss, gibt es generell nur ne befreiung, wenn die 82, irgendwas euro eigenbeteiligung erreicht sind.

dazu zaehlen dann auch bisherige praxisgebuehren, rezeptzuzahlungen und so.
so wurde es mir gesagt und ich bin auch alleinerziehend mit einer tochter.

Desiree26

Beitrag von Desiree26 » 18 Jul 2007, 11:36

Na, dann kommen ja einige Kosten auf mich zu! :-o

Soll auch noch bei den Fahrtkosten etwas dazu zahlen.

Brauche vorher auch noch Badeanzuege fuer mich und die Kleine.

Dann werde ich mir vor Ort ja gar keine Extras, wie Ausfluege, oder mal zum
Eisessen gehen., erlauben koennen.

Und die Kur ist fuer uns beide dringend noetig!

Ich dachte, als Hartz 4 Empfaengerin gebe es evtl. einen kleinen Zuschuss!

Desiree

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 18 Jul 2007, 11:40

Vom Amt brauchst du leider nichts zu erwarten,von da kommt nix.Aber da du ALG 2 bekommst,wuerde ich mit meinen Einkommensnachweis zur Kasse gehen und sagen wie es aussieht.
Zur Not wuerde ich es noch bei der Diakonie oder aehnliches versuchen oder Kirche.
Zur Zeit ist Schlussverkauf,habe ne mega tolle Badehose fuer Sohnmann fuer 3€ bekommen.Man muss halt schauen!lg felicita

Desiree26

Beitrag von Desiree26 » 18 Jul 2007, 11:45

Ja, danke fuer den Tipp!

Ich schaue auch immer nach Sonderangeboten, sonst kommt man ja nicht ueber die Runden!

Ich werde nochmal zur Krankenkasse gehen und mein Glueck versuchen!

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Rolli4
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Registriert: 27 Apr 2007, 18:28

Beitrag von Rolli4 » 18 Jul 2007, 12:02

Wenn Du alg2 bekommst kannst Du falls du noch keine Praxis gebuehren oder so bezahlt hast die 82 € Eigenbeiteiligung vorab bei der KK bezahlen. Dann biste fuer den Rest des Jahres von saemtlichen Praxisgebuehren befreit. Fahrtkosten braucht man auch nur maximal 10€ selber tragen. Rest bekommt man wieder. Lg Roli
Liebe Grüße Carola

Desiree26

Beitrag von Desiree26 » 18 Jul 2007, 12:06

Habe schon 2 x Praxisgebuehren bezahlt.
Geht das dann nicht mehr?

ZauberMilla

Beitrag von ZauberMilla » 18 Jul 2007, 12:38

Zahl den Rest bei Deiner KK ein (Quittungen mitnehmen). Dann bekommst Du den Befreuungsschein fuer den Rest des Jahres. Das geht.

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Jul 2007, 13:50

Hallo!

letztlich kommt es bei der Befreiung von der Zuzahlung nicht darauf an, ob Du alleinerziehend bist, sondern was Du verdienst bzw. ob Du ALG 2 bekommst...

Waere ja auch sonst ungerecht, denn es gibt ja auch alleinerziehende, die sehr gut verdienen...( habe z.b eine Architektin im Bekanntenkreis die super verdient . Warum sollte sie da nicht den Eigenanteil zahlen muessen.??)

Zuzahlungsrechner gibts eigentlich bei jeder KK-Internetseite...

LG Laetitia

Desiree26

Beitrag von Desiree26 » 18 Jul 2007, 15:16

Ihr hattet Recht !
Habe mich nochmals bei der Krankenkasse erkundigt.

Habe mich nicht abwimmeln lassen und auf ausfuehrliche Beratung bestanden. ;)

Jetzt brauche ich nur 82 € minus die schon gezahlte Praxisgebuehr zahlen.
Zusaetzlich 10 € Fahrtkosten.


Das ist ja dann ok!
Anfangs haben die von 210 € gesprochen.

Nun freue ich mich auf 3 Wochen Friesenhoern Nordsee-Klinik!

LG.Desiree

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