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Alleinerziehend -muss ich auch Eigenanteil zahlen?

Verfasst: 18 Jul 2007, 10:42
von Desiree26
Hallo,

muss ich, alleinerziehend mit 1 Tochter, auch einen finanziellen Anteil zur Kur tragen?
Oder kann ich eine Befreiung bekommen?

Lg.Desiree

Verfasst: 18 Jul 2007, 10:46
von Reddi
soweit ich weiss, gibt es generell nur ne befreiung, wenn die 82, irgendwas euro eigenbeteiligung erreicht sind.

dazu zaehlen dann auch bisherige praxisgebuehren, rezeptzuzahlungen und so.
so wurde es mir gesagt und ich bin auch alleinerziehend mit einer tochter.

Verfasst: 18 Jul 2007, 11:36
von Desiree26
Na, dann kommen ja einige Kosten auf mich zu! :-o

Soll auch noch bei den Fahrtkosten etwas dazu zahlen.

Brauche vorher auch noch Badeanzuege fuer mich und die Kleine.

Dann werde ich mir vor Ort ja gar keine Extras, wie Ausfluege, oder mal zum
Eisessen gehen., erlauben koennen.

Und die Kur ist fuer uns beide dringend noetig!

Ich dachte, als Hartz 4 Empfaengerin gebe es evtl. einen kleinen Zuschuss!

Desiree

Verfasst: 18 Jul 2007, 11:40
von Felicita74
Vom Amt brauchst du leider nichts zu erwarten,von da kommt nix.Aber da du ALG 2 bekommst,wuerde ich mit meinen Einkommensnachweis zur Kasse gehen und sagen wie es aussieht.
Zur Not wuerde ich es noch bei der Diakonie oder aehnliches versuchen oder Kirche.
Zur Zeit ist Schlussverkauf,habe ne mega tolle Badehose fuer Sohnmann fuer 3€ bekommen.Man muss halt schauen!lg felicita

Verfasst: 18 Jul 2007, 11:45
von Desiree26
Ja, danke fuer den Tipp!

Ich schaue auch immer nach Sonderangeboten, sonst kommt man ja nicht ueber die Runden!

Ich werde nochmal zur Krankenkasse gehen und mein Glueck versuchen!

Verfasst: 18 Jul 2007, 12:02
von Rolli4
Wenn Du alg2 bekommst kannst Du falls du noch keine Praxis gebuehren oder so bezahlt hast die 82 € Eigenbeiteiligung vorab bei der KK bezahlen. Dann biste fuer den Rest des Jahres von saemtlichen Praxisgebuehren befreit. Fahrtkosten braucht man auch nur maximal 10€ selber tragen. Rest bekommt man wieder. Lg Roli

Verfasst: 18 Jul 2007, 12:06
von Desiree26
Habe schon 2 x Praxisgebuehren bezahlt.
Geht das dann nicht mehr?

Verfasst: 18 Jul 2007, 12:38
von ZauberMilla
Zahl den Rest bei Deiner KK ein (Quittungen mitnehmen). Dann bekommst Du den Befreuungsschein fuer den Rest des Jahres. Das geht.

Verfasst: 18 Jul 2007, 13:50
von Laetitia
Hallo!

letztlich kommt es bei der Befreiung von der Zuzahlung nicht darauf an, ob Du alleinerziehend bist, sondern was Du verdienst bzw. ob Du ALG 2 bekommst...

Waere ja auch sonst ungerecht, denn es gibt ja auch alleinerziehende, die sehr gut verdienen...( habe z.b eine Architektin im Bekanntenkreis die super verdient . Warum sollte sie da nicht den Eigenanteil zahlen muessen.??)

Zuzahlungsrechner gibts eigentlich bei jeder KK-Internetseite...

LG Laetitia

Verfasst: 18 Jul 2007, 15:16
von Desiree26
Ihr hattet Recht !
Habe mich nochmals bei der Krankenkasse erkundigt.

Habe mich nicht abwimmeln lassen und auf ausfuehrliche Beratung bestanden. ;)

Jetzt brauche ich nur 82 € minus die schon gezahlte Praxisgebuehr zahlen.
Zusaetzlich 10 € Fahrtkosten.


Das ist ja dann ok!
Anfangs haben die von 210 € gesprochen.

Nun freue ich mich auf 3 Wochen Friesenhoern Nordsee-Klinik!

LG.Desiree