anstatt das 35% gesrichen werden,reicht Urlaub ein
Hallo Hexe
Das komische ist die ziehen mir Geld fuer 22 Tage ab komisch oder???
und bei mir sind es 33 % Abzug!
LG Nicole
und bei mir sind es 33 % Abzug!
LG Nicole
Hallo!
Wenn Du An-undAbfahrtstag als einen Tag zaehlst dann kommst Du auf 22 Tage! Denn Du bekommst fuer die Rueckreise auch ein Lunchpaket von der Kureinrichtung mit und fuer den Anreisetag bekommst Du je nachdem eben Mittag-und Abendessn. Du musst aber doch auch 220 Euor Eigenanteil zaheln! Eben fuer 22 Tage!
Ist also voellig korrekt - meiner Ansicht nach!
LG Laetitia
Wenn Du An-undAbfahrtstag als einen Tag zaehlst dann kommst Du auf 22 Tage! Denn Du bekommst fuer die Rueckreise auch ein Lunchpaket von der Kureinrichtung mit und fuer den Anreisetag bekommst Du je nachdem eben Mittag-und Abendessn. Du musst aber doch auch 220 Euor Eigenanteil zaheln! Eben fuer 22 Tage!
Ist also voellig korrekt - meiner Ansicht nach!
LG Laetitia
Hallo,
jeder Empfaenger von SGB II-Leistungen hat Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr. Pro Monat Klinikaufenthalt werden i.d.R. 120,75 € abgezogen fuer die Einsparung bei den Aufwendungen fuer Verpflegung (der Anteil der Regelleistung von 347,00 €, der fuer Lebensmittel gedacht ist. Die 120,75 € muessten dann fuer eine Kur auf 3 Wochen heruntergerechnet werden).
Die Ortsabwesenheit muss vorher beantragt werden und eine Rueckmeldung muss erfolgen. Der Ortsabwesenheit wird i.d.R. zugestimmt, ausser es steht ein ganz konkretes Stellenangebot in Aussicht, das man ansonsten nicht wahrnehmen koennte. Einen weiteren Abzug ueber den Verpflegungsaufwand hinaus, gibt es i.d.R. nur dann, wenn die Ortsabwesenheit laenger als 21 Tage andauert. Sofern die Kur aber nachgewiesenermassen aerztlich verordnet wurde, zaehlt diese grundsaetzlich nicht als Ortsabwesenheit in Form von Urlaub.
Liebe Gruesse,
Luisa2003
jeder Empfaenger von SGB II-Leistungen hat Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr. Pro Monat Klinikaufenthalt werden i.d.R. 120,75 € abgezogen fuer die Einsparung bei den Aufwendungen fuer Verpflegung (der Anteil der Regelleistung von 347,00 €, der fuer Lebensmittel gedacht ist. Die 120,75 € muessten dann fuer eine Kur auf 3 Wochen heruntergerechnet werden).
Die Ortsabwesenheit muss vorher beantragt werden und eine Rueckmeldung muss erfolgen. Der Ortsabwesenheit wird i.d.R. zugestimmt, ausser es steht ein ganz konkretes Stellenangebot in Aussicht, das man ansonsten nicht wahrnehmen koennte. Einen weiteren Abzug ueber den Verpflegungsaufwand hinaus, gibt es i.d.R. nur dann, wenn die Ortsabwesenheit laenger als 21 Tage andauert. Sofern die Kur aber nachgewiesenermassen aerztlich verordnet wurde, zaehlt diese grundsaetzlich nicht als Ortsabwesenheit in Form von Urlaub.
Liebe Gruesse,
Luisa2003
hallo luisa,
einen direkten anspruch gibt es hier leider nicht. es wird aber meist bewilligt.
der abzug betraegt 121.45 euro, das sind die 35 % von der regelleistung eines erwachsenen, naemlich 347 euro.
da wir fast alle nur 21 tage auf mutter kind kur sind, enfaellt ein abzug darueberhinaus. ( zum glueck! )
aber die 35 % werden eben fuer die drei wochen abgezogen.
die frage ist nur, wie es bei kindern aussieht...
es ist leider unterschiedlich, von welchem regelbetrag die argen ausgehen, von den "normalen" 347 euro
oder vom kinderregelbetrag 208 euro???
natuerlich zaehlt die kur nicht als abwesenheit in form von urlaub!
das wissen wir, aber man koennte es so "verkaufen", um den abzug zu umgehen...
viele gruesse von kirsten
@ laetitia, vielleicht hat das was mit den uebernachtungen zu tun?
keine ahnung, aber eigentlich waeren hier auch 21 tage angebracht, oder etwa nicht? wir werden am letzten tag spaetestens um 9 uhr "entlassen", anreise ist aber erst ab 14 uhr.
einen direkten anspruch gibt es hier leider nicht. es wird aber meist bewilligt.
der abzug betraegt 121.45 euro, das sind die 35 % von der regelleistung eines erwachsenen, naemlich 347 euro.
da wir fast alle nur 21 tage auf mutter kind kur sind, enfaellt ein abzug darueberhinaus. ( zum glueck! )
aber die 35 % werden eben fuer die drei wochen abgezogen.
die frage ist nur, wie es bei kindern aussieht...
es ist leider unterschiedlich, von welchem regelbetrag die argen ausgehen, von den "normalen" 347 euro
oder vom kinderregelbetrag 208 euro???
natuerlich zaehlt die kur nicht als abwesenheit in form von urlaub!
das wissen wir, aber man koennte es so "verkaufen", um den abzug zu umgehen...
viele gruesse von kirsten
@ laetitia, vielleicht hat das was mit den uebernachtungen zu tun?
keine ahnung, aber eigentlich waeren hier auch 21 tage angebracht, oder etwa nicht? wir werden am letzten tag spaetestens um 9 uhr "entlassen", anreise ist aber erst ab 14 uhr.
Ist ein passiert,werde zwar nicht viel Taschengeld mitnehmen,aber ist auch igendwie ok,und ich kann ja nach ne Woche mein Kindergeld fuer den anderen Monat nutzen(der kommt am 23.und ich bin ab den 19 in der Kur.)Von der caritas bin ich schon enttaeuscht,da sie erst Hoffnungen machten. :patsch: Ist ok,aber ich bin froh das es in 2 teile abgezogen wird,da faellt man nicht in ein Loch.ist aber trotzdem doof!Ich bin nur froh das ich alles schon habe(aber immernoch kein Waschpulver das ich staendig vergesse)Lg felicita