Widerspruch gegen 35% Regelkuerzung

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 13 Aug 2007, 16:04

hallo jenn,

welche "leichtere" moeglichkeit meinst du denn?

der bescheid ist da, der abzug ist da oder steht bevor,
die agentur fuer arbeit bestaetigt die richtigkeit des abzuges.
der widerspruch wird abgelehnt....
die einzelfallurteile gelten auch nicht fuer einen bereich, sondern nur fuer diejenige person, die geklagt hat.

wir nehmen es dir nicht uebel, wenn du mit ideen kommst.

nur welche meinst du?
erklaere mal, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, waere super.

viele gruesse von kirsten ;)

sweetlittle

Beitrag von sweetlittle » 14 Aug 2007, 16:30

ich mein halt eben mit diesen Urteilen die Arge dazu bringen die verpflegungspauschale nicht abzuziehen, ich habs ja auch geschafft...

soweit ich das verstanden habe habt ihr zwar widerspruch eingelegt aber auch mit gerichtsurteilen die euch zwar nicht regionsmaessig betreffen bzw wo ihr die klaeger seid.......

aber es ist doch so: die Arge weiss auch das wenn Gerichtsurteile woanders schon durch sind, die das Verpfelgungsgeld waehrend stationaerer Massnahmen betrifft, das sie nicht weit von entfernt sind eben so zu handeln


Beispiel: ich soll gerad zig Hundert € Nebenkosten nachzahlen, widerspruch eineglegt, Amt sagte Nein, nochmals Widerspruch mit Unterlagen aus dem INet wo die gerichte aber einzelnen das zu sprachen....so nun werden die zig Hundert € doch bezahlt...


die einfache Moeglichkeit waere also, wenn noch nicht probiert, nochmals Widerspruch mit eben dieses beiden Gerichtsurteilen einzulegen und dann zu warten was kommt........sollte wieder eine Ablehung kommen kann man immer noch mit einem Anwalt losgehen

aber man muss eben nicht sofort die Hammermethode Anwalt nehmen das war das was ich meinte


LG Jenn

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 14 Aug 2007, 18:42

hallo jenn,

genau das haben die meisten von uns doch durch mit widerspruch,
den ganzen urteilen usw.
die arge fuehrt dann die ganzen urteile auf, in denen zu ihren gunsten entschieden wurde, denn die gibts ja auch!!!

die arge hat weisungen von "oben", von der agentur fuer arbeit, dass sie den regelbetrag kuerzen duerfen und auch sollen.

es ist super, wenn einzelne sb fuer den hartz IV ler entscheiden, sie duerfen es aber nicht, gegenueber ihrem arbeitgeber ist das nicht rechtens!

es ist immer wieder das gleiche: sie "duerfen" es eigentlich nicht, tun es aber trotzdem. da haengen schon viele anwaelte dran, die damit ihr geld verdienen.

so lange, wie kein urteil von "ganz oben" kommt, wird sich nichts aendern.
und so kann nur jeder selber sehen, ob er eben klagt oder nicht.

leider!

viel kraft, denen die klagen!
gruesse von kirsten ;)

leonsmummi

hallo

Beitrag von leonsmummi » 19 Aug 2007, 13:54

Wenn ich das hier alles lese, ueberleg ich auch ob ich die Kur antreten soll
Nicht nur das man zu den Fahrtkosten jetzt was beisteuern muss, dann noch 10 Euro am Tag, dann noch die Gepaeckkosten in Hoehe von 64 Euro fuer 2 Koffer, und die Sachen die man sich vorher noch besorgen muss, was denn noch alles.

Ich dachte es waere nicht rechtmaessig zu kuerzen? :patsch:

Klitzekleinekatze

keine Panik

Beitrag von Klitzekleinekatze » 19 Aug 2007, 21:38

Also, ich hab jetzt schon einige Beitraege auch in den anderen threads gelesen und gesehen dass es NICHT unmoeglich ist! Am besten echt bei der Krankenkasse Freistellung beantragen oder diese Karte von 82Euro zahlen bzw es ist weniger wenn ihr in dem Jahr schon beim Arzt wart (Notdienst gilt auch) denn dann habt ihr ja schoen immer die 10 Euro abdruecken muessen. Und ich hab in den anderen Beitraegen gelesen dass die Caritas evtl sogar Taschengeld gibt und Geld fuer Sachen die man fuer die Kur braucht. Gepaeck kann man sogar vorrausschicken lassen, wer haette das gedacht. Ich hab mich schon gefragt wie ich das eigentlich machen soll wenn ich mit dem Kleinen im Zug auch noch Kinderbuggy UND Koffer schleppen muss, das geht doch gar nicht vor allem allein erziehend ohne Auto.

MamaNicole

Mal sehn

Beitrag von MamaNicole » 29 Aug 2007, 20:24

Ich habe heute auf anraten des Caritasverbandes Widerspruch gegen den ALG II Bescheid eingereicht. Mal sehn was passiert
Die Damen haben mir den Widerspruch geschrieben und auch zwei Urteile mit reingeschrieben.
Hab ihn dann per Einschreibe weggeschickt.

LG Nicole :aetschi:

*sonne*

ALG-II und Kur

Beitrag von *sonne* » 30 Aug 2007, 15:23

Hallo!
Zu dem Thema Zuzahlungen (10,- EUR pro Tag, 10,- EUR pro Fahrkarte usw.) habe ich in diesem Forum schon mal ausfuehrlich was geschrieben. Weiss leider nicht mehr wo ...? Vielleicht findet Ihr es ja trotzdem. In aller Kuerze: ALG-II-BezieherInnen zahlen PRO JAHR insgesamt nur ca. 83,- EUR zu, und wie oben ja schon geschrieben steht, zaehlen da auch alle anderen Zuzahlungen mit.
Ich habe gehoert, dass beim Bundessozialgericht bereits eine Klage wegen der Kuerzung der Regelleistung vorliegt. Eine Bekannte von mir hat naemlich ebenfalls Klage eingereicht und ihr wurde nun vom Sozialgericht mitgeteilt, dass - wenn sie einverstanden ist - ihre Klage erstmal in die Warteschleife gelegt wird, bis die Bundes-Entscheidung da ist. So hat sie nun keine Kosten/ keinen Aufwand, und bekommt nach der Entscheidung dann ggf. eine Nachzahlung. Ich denke also, es ist u.U. schon sinnvoll, Klage einzureichen, auch wenn das Geld dann erst irgendwann kommt (aber besser spaet als nie ;) ).
Und ggf. kann man ja auch bei Caritas und Co. einen Zuschuss beantragen. Aber das geht meistens nur, wenn man ueber dort auch in ein Kurhaus vermittelt ist bzw. zufaellig in ein Haus des Muettergenesungswerkes faehrt.
Viele Gruesse,
Sonja

daniela0912

Beitrag von daniela0912 » 28 Nov 2007, 19:38

habt ihr schonmal ueber dir moeglichkeit nachgedacht das bei der arge nicht als kur sondern als "urlaub" zu mekden.auch alg2 empfaenger haben anspruch auf 21 tage/jahr abwesenheit.

abc-mutter

Beitrag von abc-mutter » 28 Nov 2007, 19:43

Dazu sage ich nur: Vorsicht! Kommt es raus, riskiert man eine Sperre...

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