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Widerspruch gegen 35% Regelkue

Verfasst: 07 Aug 2007, 16:14
von NancyF
Ich habe Widerspruch gegen die Regelkuerzung von 35% ( bei uns macht das satte 267€) eingelegt. Heute kam der Ablehnungsbescheid der ARGE.
Ich bin voellig fertig.
Jetzt dachte ich wirklich, das alles gut geht und der Widerspruch fruchtet.
Nun ueberleg ich, die Kur abzusagen.
Was wuerdet ihr tun?

Gut, das ganze liegt jetzt bei einem Anwalt, der versucht es mit einer einstweiligen Anordnung.
Er sagt, unser Sozialgericht (Chemnitz) hat schon in deisem Jahr ein Urteil gefaellt, zugunsten des ALG2-Empfaengers.

Ich hoffe, dass alles noch gut ausgeht.

Verfasst: 07 Aug 2007, 16:32
von pegasus04
hallo nancy,

zu deiner beruhigung: ich kenne bis jetzt keinen!, bei dem der widerspruch gefruchtet hat.

aber es ist doch toll, wenn du das ganze schon beim anwalt hast.
die agentur fuer arbeit hat mir sogar zur klage geraten und sie sagte, dass meine chancen gut stehen.

wenn es irgendwie geht, wuerde ich die kur antreten.
viel glueck dabei.

sonnige gruesse von kirsten ;)

danke

Verfasst: 07 Aug 2007, 19:00
von NancyF
Danke Kirsten,
im Moment bin ich mutlos, muss erst mal ´ne Nacht drueber schlafen.

Vorrausgesetzt ich kann endlich mal wieder richtig schlafen.
Zum Absagen ist ja noch Zeit, mal sehen was der Anwalt beim Sozialgericht erreicht.

Liebe Gruesse Nancy

Verfasst: 07 Aug 2007, 20:20
von Ines_und_Jannick
Hallo,

ich an deiner Stelle wuerde klagen. Baer das dauert sehr lange.

Hast du das Aktenzeichen des Gerichtsurteil's aus Chemnitz?

Ich bekomme auch ALG2 und habe letzte Woche die Kurnehmigung in der ARGe Plauen abgegeben.

Wo faehrst du hin?

LG, Ines

Verfasst: 07 Aug 2007, 22:02
von angie43
Hallo,

bei mir ist es das gleiche gewesen mit dem Widerspruch ... er wurde bei mir auch abgelehnt....

hab jetzt alles beim Anwalt und werde auch dagegen klagen... weil lasse es mir nicht mehr gefallen.

lg

angie

Verfasst: 09 Aug 2007, 12:28
von sweetlittle
Hallo zusammen,

also ich war gerade zur Kur und auch mir wollte man die Regelleistung kuerzen aufgrund....ich werde ja in der Kur Vollzeitversorgt!

Alles Bloedsinn (sorry) aber das darf das Amt gar nicht mehr und auch ein Anwalt ist dafuer eigentlich nicht noetig ...ich setz Euch mal ein Urteil hierrein was ihr dem Amt vorlegt und dazu schreibt das ihr die Regelleistungskuerzung nicht hinnehmt.....bei mir hats geklappt!

Googlet mal nach S 9 AS 1557/06 und S 2 AS 12/07 ER

das sollte euch helfen :)

LG sweetlittle

Verfasst: 09 Aug 2007, 12:38
von pegasus04
hallo sweetlittle,

das sind einzelfallurteile, die aber nicht fuer die arge verbindlich sind.

dann hast du einen sozialen sb, er darf es aber eigentlich nicht, da die agentur fuer arbeit weisungen zur kuerzung an alle argen gegeben hat.

freu dich! uns bleibt nur die klage....

viele gruesse von kirsten ;)

Verfasst: 10 Aug 2007, 14:58
von Laetitia
Hallo!

Genau, pegasus, leider sind das alles Einzelfallurteile!

Erst ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes waere fuer die Arge ( fast ) verbindlich! Soll heissen: die einzelnen Gericht sind immer frei in ihren Entscheidungen.Wirkliche Verbindlichkeit haben naemlich auch solche Urteile nicht......Es wuerde halt nur keinen Sin machen , wenn ein Gericht einer niederen Instanz gegen eine hoehere wie den BGH aufmucken wuerde, wenn der einen solchen Fall schon anders entschieden hat. Es gibt aber noch kein Grundsatzurteil..... sondern eben nur Einzelfallurteile!

Schaut dazu mal hier: grundsatzurteile


LG Laetitia

Verfasst: 11 Aug 2007, 03:30
von Schwarzwaldhexe
Von meiner Sachbearbeiterin wurde mir mitgeteilt, das mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Berlin nicht vor 2 Jahren zu rechnen ist. Der Antrag liegt da aber bereits vor.
Und das mit meinem Widerspruch auch wenn abgelehnt, die Verjaehrungsfrist ausgesetzt ist und wenn die Entscheidung aus Berlin vorliegt, ich mein Geld zurueckbekomme.
Was zwar nett ist mir aber nicht hilft eine neue Kur zu machen, die ich sofort genehmigt bekommen wuerde mir aber nicht leisten kann.......

Verfasst: 13 Aug 2007, 13:20
von sweetlittle
Hallo Ihr Drei,


hm, also ich weiss ja ich bin noch nicht lang hier aber und moechte auch nicht gleich durchs Korn breschen, aber wie waer es denn mit einem Versuch bei derjenigen die es noch nicht versucht hat?

Mir ist bewusst das das Einzelfallurteile sind und sie galten auch nicht fuer mein Bereich der Arge......noch war ICH dieser Einzelfall der entschieden wurde....aber ich geh doch nicht gleich los und such mir einen Anwalt, geh vor Gericht, bevor ich vielleicht die leichtere Moeglichkeit versuche ....die ja VIELLEICHT auch, wie bei mir, durchgehen koennte...
ich versuch doch erstmal den kleinen Weg und einfacheren (manchmal auch effektiveren weils A-Amt sich nicht ans Bein gepink**t fuehlt) bevor ich gleich mit dem groessten Hammer losrenne

nichts fuer Ungut

LG Jenn