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Alleinerziehend und Hartz IV Empfaenger
Verfasst: 06 Jan 2008, 18:00
von bunny24
Stimmt es das 35 % vom Hartz IV Geld angezogen wird? Auch wenn man ein Baby hat?
Mein Sohn ist 9 Monate und braucht Windeln, Brei, Glaeschen usw., dass gibt es in der Kurklinik bestimmt nicht, oder? Wie zahl ich denn das alles? Ich muss ja auch noch Miete + Nebenkosten bezahlen!
Was fuer Kosten kommen noch auf mich zu?
Danke fuer Euere Infos!
LG
Verfasst: 06 Jan 2008, 18:13
von siri
Das Essen (Brei,Glaeschen usw..) bekommst du fuer deinen Kleinen auch im Kurhaus.Aber Windeln musst du selber kaufen.
RE:
Verfasst: 06 Jan 2008, 19:02
von bunny24
Danke fuer die schnelle Antwort!
Mein Sohn ist Allergiker (Kuhmilch/Eiweissunvertraeglichkeit), gibt es dann dort auch spezielle Nahrung, oder muss ich da vorher bescheid sagen? Haben die auch Fertigmilch? Also Hypoallergene?
LG
Verfasst: 06 Jan 2008, 19:08
von Laetitia
Hallo!
Wenn wirklich abgezogen wird , dann wird doch auch nicht vom gesamten Hartz 4 abgzogen. Sondern eben nur vom Regelsatz. D.h. von den 347 Euro pro Monat.... Miete etc. wird natuerlich weiter gezahlt...
Vielleicht hast Du ja auch einen einsichtigen SB!
Wg. der Allergien deines Sohnes wuerde ich einfach darauf hinweisen, dass Du eben in ein Haus musst, das auf Sondernahrung und Allergien eingerichtet ist. Viele Haeuser schicken ihren Patienten vor Kurantritt detailierte Frageboegen - auch zur Ernaehrung.... Ansonsten warte einfach ab, bis Du weisst wo Du hin faehrst ( oder hin moechtest) und erkundige Dich gezielt im Kurhaus. Mit der Milch wird es naemlich durchaus unterschiedlich gehandhabt..
LG Laetitia
Verfasst: 06 Jan 2008, 21:02
von Naddi
Wenn,dann wird nur bei dir, und nicht beim Kind die 35% abgezogen (wird aber normalerweise ab dem 1.1.08 gemacht gemacht weil ja die Bagatellgrenze von 83 Euro eingefuehrt wurde).
Hast du schonmal versucht (mal unabhaengig von der Kur) einen Mehrbedarf fuer deinen Sohn bei der Arge zu beantragen wegen aufwaendiger Ernaehrung? (dazu bedarf es entweder nen ausgefuellten Vordruck auf dessen Rueckseite der Arzt den Bedarf bescheinigt oder eben ein formlosen Antrag selbst schreiben und eine aerztliche Bescheinigung mit einreichen, bei Ablehnung in Widerspruch gehn!).
Verfasst: 06 Jan 2008, 21:10
von pegasus04
also 2007 wurden auch fuer die kinder 35 % vom regelsatz fuer die verpflegung abgezogen...
@ bunny, weisst du schon von der zuzahlungsbefreiung bei den krankenkassen? dann musst du nicht die vollen 220 euro zuzahlung leisten... sondern musst ca 83 euro zahlen und kannst dich dann fuer den rest des jahres fuer zuzahlungen befreien lassen, also auch fuer die quartalsmaessigen 10 euro.
alles gute sendet kirsten

Verfasst: 07 Jan 2008, 15:13
von lanie
Meine Beraterin hat mir leider auch keine grossen Hoffnungen auf "nicht-Abzug" machen koennen.
Meine aelteste Tochter bleibt zu Hause, von daher bekommt sie ihren Regelsatz weiter.
Bei den anderen beiden Kindern wird genauso gekuerzt wie bei mir auch.
Ganz schlimm ist das...
Verfasst: 07 Jan 2008, 16:32
von Denise
Es ist gesetzeswidrig, dass die ARGE etwas abzieht. Widerspruch einlegen, falls sie es doch tun!
LG
Denise
Verfasst: 07 Jan 2008, 16:45
von lanie
nun, es gibt urteile, die gegen die arge, bzw gegen die kuerzung geurteilt haben, das stimmt.
aber bis zur entgueltigen klaerung durch den bundesgerichtshof bleibt das so bestehen.
du hast recht, widerspruch ist in jedem falle richtig... aber ob´s was bringt ist in jedem einzelfall anders.
Verfasst: 07 Jan 2008, 19:15
von Felicita74
bunny,jeder Art von Ernaehrung bekommst du im Kurhaus,nur du musst bescheid sagen das deine Maus sie braucht.Beni darf nur Dinkel als Getreide zusichnehmen(echt doof manchmal!)und das Kurhaus hat es sogar hin bekommen das er Sonntags seine Speziellebroetchen bekommt und Nudeln die nicht dunkel sind,sie haben extra immer ein Kuchen fuer ihn gebacken(alle 2 tage gab es welchen) echt toll.Nur du muss bevor du anreist das sagen das sie die chance haben alles zu bestellen und besorgen.
Tja,was das geld betrifft solltest du lieber damit rechnen das du es abgezogen bekommst,wen nicht ist auch schoen.Nur das ist eine grauzone,und man ist da wirklich von der Diensttuechtigkeit der Sachbearbeiter/in abhaenig.Mir hatten sie es in 2 teile abgezogen(welch ein Glueck) weil ich 10 Tage in einem Monat und den rest in einem anderen hatte.Allso,2 Teile(war nicht soooo schlimm).Lg felicita