Nein, bei Kindern mit einem Regelsatz von 208 Euro wird gar nichts abgezogen laut den Aenderungen vom 1.1.2008:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
Seite 30 von 51, in der Tabelle nachzulesen.
Bei einem Regelsatz von 278 Euro wird ab 26 tagen was abgezogen (bei einer 21taegigen Kur also auch nichts).
Bei einem Regelsatz von 312 Euro ab 23 Tagen und bei einem Regelsatz von 347 Euro ab 21 Tagen.
Es wurde die Bagatellgrenze eingefuehrt und die liegt bei 83 Euro,erst wenn man drueber ist, wird abgezogen!
Bitte beachten,das ganze gilt seit dem 1.1.2008 und ist fuer die Sachbearbeiter der Arge verbindlich.Widerspruch einlegen wuerd ich aber trotzdem versuchen und die Mehrkosten der Kur entgegenhalten (Gepaeckkosten, u.a.) und mal ganz scheinheilig um einmalige Beihilfe wegen der Mehrkosten der Kur bitten.ich denke, da wird noch wieder einiges geaendert werden, da sich die Bagatellgrenze auf jeweils einen Kalendermonat bezieht (also z.B. 21 Tage Kur bei einem regelsatz von 347 Euro, dann wird abgezogen, wenn aber die Kur 11 Tage in einem und 12 Tage im naechsten Monat stattfindet,kommt man nicht ueber die monatliche Bagatellgrenze).Schlaue Rechtsanwaelte,Sozialvereine und Kurberatungsstellen muessten normalerweise ueber diese Neuerungen bescheid wissen,so dass sie mit Rat und tat zur Seite stehen koennen