Taschengeld?
Taschengeld?
Als ich 2003 zur Kur an den Timmendorferstrad fuhr, bekam ich vor Abfahrt von einer Mitarbeiterin der Caritas, die in unserer Gemeide auch sozial engagiert war, ein Taschengeld von damals ca. 200 Euro.
Nun habe ich ja gerade wieder eine Kur beantragt und wuerde gerne wissen, ob es dieses "Taschengeld" noch gibt, und wo man das ggf. beantragen kann.
Danke und liebe Gruesse!
Nun habe ich ja gerade wieder eine Kur beantragt und wuerde gerne wissen, ob es dieses "Taschengeld" noch gibt, und wo man das ggf. beantragen kann.
Danke und liebe Gruesse!
RE:
wird das dann nicht auch wieder als einkommen beim hartz4 angerechnet???Original geschrieben von Kerstin73
Hallo,
du kannst auch beim Mutter-Kind-Hilfswerk einen Antrag stellen. Allerdings gibt es keine 200 Euro mehr, sondern 50 Euro. Aber das ist immer noch besser als nichts.
Musst nur deine Notsituation begruenden.
wundern wuerd mich das nicht
Ich koennte grade springen vor Freude!!! Ich habe Bescheid bekommen, dass ich von einer kirchlichen Stiftung fuer Taschengeld und Kleidung, die ich noch kaufen muss, pro Person 100 Euro bekomme! Dann sind also doch auch ein paar Ausfluege mit den KLeinen drin!!
Angerechnet wird das bei HartzIV nicht, weil solche Zuwendungen nicht angerechnet werden duerfen.
Liebe Gruesse,
Christine
Angerechnet wird das bei HartzIV nicht, weil solche Zuwendungen nicht angerechnet werden duerfen.
Liebe Gruesse,
Christine
Hallo MamaDeLuxe
Hallo Mama Deluxe,
wo genau hast du das denn beanragt und wie laeuft sowas.
Ich wuerd da ganz gern mehr darueber erfahren. Bei mir siehts finanziell
naemlich sehr mau aus.
Wer kann mir da naehere Infos geben ??
LG
Sujola
wo genau hast du das denn beanragt und wie laeuft sowas.
Ich wuerd da ganz gern mehr darueber erfahren. Bei mir siehts finanziell
naemlich sehr mau aus.
Wer kann mir da naehere Infos geben ??
LG
Sujola
Wenn man [red]in ein Heim des Muettergenesungswerk[/red] faehrt,kann man ueber die zustaendigen Beratungstellen ein Taschengeld, finanziert ueber Spendengelder des MGW, beantragen, [red]25 Euro pro Person[/red].Man muss unterhalb eines bestimmten Einkommenssatzes liegen und darf kein Vermoegen haben.