Wer kann helfen???
Wer kann helfen???
Hallo Ihr lieben!!!
Kann mir von euch vielleicht jemand weiter helfen und sagen, wo man so ein Taschengeld, bzw. Unterstuetzung fuer Kleidung, Verpflegung usw. beantragen kann???
Brauche bitte schnellen Rat.
Ich und mein Mann leben im Moment nur vom seinen Lohn.
LG Kerstin
Kann mir von euch vielleicht jemand weiter helfen und sagen, wo man so ein Taschengeld, bzw. Unterstuetzung fuer Kleidung, Verpflegung usw. beantragen kann???
Brauche bitte schnellen Rat.
Ich und mein Mann leben im Moment nur vom seinen Lohn.
LG Kerstin
Hallo!
Liebe Karolin, ich schliesse mich meiner Vorschreiberin an: wenn man zu wenig verdient , sollte man Hartz 4 zusaetzlich beantragen.
Leider kann man aus Aussagen, wie "Ich und mein Mann leben im Moment nur vom seinen Lohn." Nicht wirklich auf irgendetwas schliessen.. Nicht mal auf Beduerftigkeit nach Harzt 4 wenn man erhlich ist!
Denn schliesslich leben ja die meisten Menschen nur von ihrem Lohn... Ob Beduerftigkeit vorliegt kann man nur beurteilen , wenn man eben weiss wie hoch der Lohn ist....
Versteh mich nicht falsch - ich will keineswegs, dass Du hier offenlegst wie viel ihr im Monat habt... Aber es gibt im Netz so schoene ALG 2 Rechner wo ihr selber mal schauen koennt ob ihr einen Anspruch habt...
Z.B. hier
LG laetitia
Liebe Karolin, ich schliesse mich meiner Vorschreiberin an: wenn man zu wenig verdient , sollte man Hartz 4 zusaetzlich beantragen.
Leider kann man aus Aussagen, wie "Ich und mein Mann leben im Moment nur vom seinen Lohn." Nicht wirklich auf irgendetwas schliessen.. Nicht mal auf Beduerftigkeit nach Harzt 4 wenn man erhlich ist!
Denn schliesslich leben ja die meisten Menschen nur von ihrem Lohn... Ob Beduerftigkeit vorliegt kann man nur beurteilen , wenn man eben weiss wie hoch der Lohn ist....
Versteh mich nicht falsch - ich will keineswegs, dass Du hier offenlegst wie viel ihr im Monat habt... Aber es gibt im Netz so schoene ALG 2 Rechner wo ihr selber mal schauen koennt ob ihr einen Anspruch habt...
Z.B. hier
LG laetitia
Hallo!
Eine Frage noch: warum musst Du deine KK selber zahlen? kannst Du nicht bei deinem Mann in die kosntefreie Familienversicherung? wenn er lohn bezieht, sollte er doch versicherungspflichtig taetig sein, oder?
Oder seit ihr nicht verheiratet? Aber dann wuerdest Du doch wiederum nicht von Deinem Mann schreiben nicht?
So ganz verstehe ich da einiges nicht...
Wann jmd. einen Anspruch auf Familienversicherung hat kannst Du hier nachlesen...
LG Laetitia
Eine Frage noch: warum musst Du deine KK selber zahlen? kannst Du nicht bei deinem Mann in die kosntefreie Familienversicherung? wenn er lohn bezieht, sollte er doch versicherungspflichtig taetig sein, oder?
Oder seit ihr nicht verheiratet? Aber dann wuerdest Du doch wiederum nicht von Deinem Mann schreiben nicht?
So ganz verstehe ich da einiges nicht...
Wann jmd. einen Anspruch auf Familienversicherung hat kannst Du hier nachlesen...
LG Laetitia
RE:
Original geschrieben von Laetitia
Hallo,
ich bin nicht verheiratet, deshalb musste ich mich selbst privat versichern bei der KK.
Wenn man mit deinen LG zusammen lebt, spricht man automatisch von meinem Mann, geht mir jedenfalls so:-)
LG Kerstin
Hallo!
Eine Frage noch: warum musst Du deine KK selber zahlen? kannst Du nicht bei deinem Mann in die kosntefreie Familienversicherung? wenn er lohn bezieht, sollte er doch versicherungspflichtig taetig sein, oder?
Oder seit ihr nicht verheiratet? Aber dann wuerdest Du doch wiederum nicht von Deinem Mann schreiben nicht?
So ganz verstehe ich da einiges nicht...
Wann jmd. einen Anspruch auf Familienversicherung hat kannst Du hier nachlesen...
LG Laetitia
Hallo!
@karolin06 : natruerlich wuerde ich umgangssprachlich auch von "meinem Mann " sprechen! Aber eben nicht , wenn es um rechtliche Belange geht - und darum geht es ja bei Dir! Das fuehrt wie Du siehst nur zu Missverstaendnissen.
Keiner hier haette gefragt warum Du nicht in die Familienversicherung kannst, wenn Du irgendwo geschrieben haettest, dass ihr nicht verehiratet seid!
Sorry, aber wenn man da irgendwo Ratschlaege erwartet, sollte man die Sachverhalte auch sachlich richtig darstellen.....
Naja, wenn die Arge meint , dass Dein Mann zu viel verdient und ihr keinen Anspruch darauf habt, dann kann man da leider nicht viel machen. Denn viele andere muessen ja auch von einem Lohn leben, der eben nicht so hoch ist, bzw. eben gerade so Hartz 4 Niveau hat....
Eines geht allerdings noch: Dein Lebensgefaehrte kann die Ausgaben fuer Unterhalt und die KV fuer Dich nachtraeglich in der Steuererklaerung angeben als aussergewoehnliche Belastungen. Frage mich aber nicht wie hoch da der Satz ist den er hoechtens absetzen kann.... Soweit ich weiss zaehlt Unterhalt fuer beduerftige Angehoerige dazu.....Ich wuerde da zumindest versuchen....
Bei Institutionen wie Caritas , Rotes Kreuz ec, oder dem oertliche Pfarrer kann man immer nach Unterstuetzung fragen -- in einigen Faellen aber muss man Beduerftigkeit durch eine Hartz4 - Bewilligung (oder eine Lohnbescheinigung - ja auch des "Mannes" )eben auch nachweisen...
Ausserdem kannst Du Dich doch von der Zuzahlung druch die KK befreien lassen! Wenn Du nur ein geringes oder eben gar kein Einkommen hast , dann duerfte das kein Problem sein...
@karolin06 : natruerlich wuerde ich umgangssprachlich auch von "meinem Mann " sprechen! Aber eben nicht , wenn es um rechtliche Belange geht - und darum geht es ja bei Dir! Das fuehrt wie Du siehst nur zu Missverstaendnissen.
Keiner hier haette gefragt warum Du nicht in die Familienversicherung kannst, wenn Du irgendwo geschrieben haettest, dass ihr nicht verehiratet seid!
Sorry, aber wenn man da irgendwo Ratschlaege erwartet, sollte man die Sachverhalte auch sachlich richtig darstellen.....
Naja, wenn die Arge meint , dass Dein Mann zu viel verdient und ihr keinen Anspruch darauf habt, dann kann man da leider nicht viel machen. Denn viele andere muessen ja auch von einem Lohn leben, der eben nicht so hoch ist, bzw. eben gerade so Hartz 4 Niveau hat....
Eines geht allerdings noch: Dein Lebensgefaehrte kann die Ausgaben fuer Unterhalt und die KV fuer Dich nachtraeglich in der Steuererklaerung angeben als aussergewoehnliche Belastungen. Frage mich aber nicht wie hoch da der Satz ist den er hoechtens absetzen kann.... Soweit ich weiss zaehlt Unterhalt fuer beduerftige Angehoerige dazu.....Ich wuerde da zumindest versuchen....
Bei Institutionen wie Caritas , Rotes Kreuz ec, oder dem oertliche Pfarrer kann man immer nach Unterstuetzung fragen -- in einigen Faellen aber muss man Beduerftigkeit durch eine Hartz4 - Bewilligung (oder eine Lohnbescheinigung - ja auch des "Mannes" )eben auch nachweisen...
Ausserdem kannst Du Dich doch von der Zuzahlung druch die KK befreien lassen! Wenn Du nur ein geringes oder eben gar kein Einkommen hast , dann duerfte das kein Problem sein...
RE:
Original geschrieben von Laetitia
HalloLaetitia,
wenn es um rechtliche Belange geht, sage ich natuerlich nicht das des meine Mann ist, sondern mein LG.
Ausserdem habe ich wegen dem Taschengeld gefragt, ob mir da jemand weiter helfen kann und nicht wegen Hartz 4 oder so.
Ich fuehle mich leider irgendwie von dich angeriffen:-(
Man stellt nur harmlos eine Frage und dann wird alles anders gedreht, als was man eigentlich wollte, finde ich echt schade.
Hallo!
@karolin06 : natruerlich wuerde ich umgangssprachlich auch von "meinem Mann " sprechen! Aber eben nicht , wenn es um rechtliche Belange geht - und darum geht es ja bei Dir! Das fuehrt wie Du siehst nur zu Missverstaendnissen.
Keiner hier haette gefragt warum Du nicht in die Familienversicherung kannst, wenn Du irgendwo geschrieben haettest, dass ihr nicht verehiratet seid!
Sorry, aber wenn man da irgendwo Ratschlaege erwartet, sollte man die Sachverhalte auch sachlich richtig darstellen.....
Naja, wenn die Arge meint , dass Dein Mann zu viel verdient und ihr keinen Anspruch darauf habt, dann kann man da leider nicht viel machen. Denn viele andere muessen ja auch von einem Lohn leben, der eben nicht so hoch ist, bzw. eben gerade so Hartz 4 Niveau hat....
Eines geht allerdings noch: Dein Lebensgefaehrte kann die Ausgaben fuer Unterhalt und die KV fuer Dich nachtraeglich in der Steuererklaerung angeben als aussergewoehnliche Belastungen. Frage mich aber nicht wie hoch da der Satz ist den er hoechtens absetzen kann.... Soweit ich weiss zaehlt Unterhalt fuer beduerftige Angehoerige dazu.....Ich wuerde da zumindest versuchen....
Bei Institutionen wie Caritas , Rotes Kreuz ec, oder dem oertliche Pfarrer kann man immer nach Unterstuetzung fragen -- in einigen Faellen aber muss man Beduerftigkeit durch eine Hartz4 - Bewilligung (oder eine Lohnbescheinigung - ja auch des "Mannes" )eben auch nachweisen...
Ausserdem kannst Du Dich doch von der Zuzahlung druch die KK befreien lassen! Wenn Du nur ein geringes oder eben gar kein Einkommen hast , dann duerfte das kein Problem sein...
Also ich finde, wirklich angegriffen wirst du hier nicht, es war halt nur unverstaendlich weil du von deinem Mann gesprochen hast und wir daher davon ausgegangen sind, dass du verheiratet bist
Und es wird halt mit Taschengeld schwer, wenn selbst die Aemter meinen, dass ihr genug zum leben hat, denn fuer solche Antraege bei Caritas, kirchlichen Verbaenden etc. muss man dann halt ja einen ALG II Bescheid oder sonstiges vorlegen - war mit Sicherheit nicht gegen dich
Und es wird halt mit Taschengeld schwer, wenn selbst die Aemter meinen, dass ihr genug zum leben hat, denn fuer solche Antraege bei Caritas, kirchlichen Verbaenden etc. muss man dann halt ja einen ALG II Bescheid oder sonstiges vorlegen - war mit Sicherheit nicht gegen dich