ALG 2 Unterschied Hartz 4

kleine_mama
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ALG 2 Unterschied Hartz 4

Beitrag von kleine_mama » 10 Apr 2008, 13:57

Worin besteht denn der Unterschied zwischen ALG 2 und Hartz 4?
Ich dachte immer es sei ein und dasselbe ,aber wenn ich das hier verfolge,dann gibt es einen Unterschied??

LG verena

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 10 Apr 2008, 14:05

Garkeins.beides ist das selbe.harz 4 ist nicht gerade der schoene ausdruck,ich sag immer ALG2.Und Harz kommt von dem hr.Harz den wir das Gesetzt zu verdanken haben.LG felicitas

abc-mutter

Beitrag von abc-mutter » 10 Apr 2008, 14:17

Ich glaube, da hast du aber jetzt nicht recht, Felicitas...

ALG2 bekommen diejenigen, die theoretisch dem Arbeitsmarkt noch zur Verfuegung stehen - Hartz IV ist auch z.B. fuer chronisch Kranke oder Rentner, deren Rente nicht ganz ausreicht.... (SGBXII)

Wobei ALG2 immer auch Hartz 4 ist, aber umgekehrt meines wissens nicht!

puttputt

Beitrag von puttputt » 10 Apr 2008, 14:32

Das verwirrt mich jetzt so sehr dass ich einfach mal meine SB dazu befrage. Ich stelle ihre Antwort dann hier rein ;-)

*sonne*

ALG II und Hartz IV

Beitrag von *sonne* » 10 Apr 2008, 14:40

Also, ich weiss es glaube ich:

Hartz IV bezeichnet ein ganzes Buendel von Arbeitsmarkt-Reformen. Darunter faellt auch das ALG II, das widerum im SGB II geregelt ist. ALG II bekommen alle, die dem Grunde nach erwerbsfaehig sind (also zwischen 15 und 65 Jahren alt) UND ihre Kinder. Dabei ist egal, ob man (bzw. frau) derzeit dem Arbeitsmarkt wegen Kindererziehung nicht zur Verfuegung steht.

Wer mittel- oder langfristig aus gesundheitlichen Gruenden nicht fuer mindestens 3 h/ Tag arbeitsfaehig ist, bekommt Sozialhilfe (SGB XII) oder - bei dauerhafter Erwerbsunfaehigkeit oder Altersrentenbezug - Grundsicherung (ebenfalls SGB XII).

Sozialhilfe und Grundsicherung werden vom Sozialamt gezahlt, ALG II i.d.R. von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die von Arbeitsamt und Stadt-/ Landkreisverwaltung gebildet werden.

Sozialhilfe und Grundsicherung ueber Sozialamt sind NICHT Hartz IV. Aber die Leistungshoehe ist exakt gleich. Der einzige Unterschied ist, dass sich diese Personen eben nicht mehr um Arbeit bemuehen muessen.

Lg,
Sonja

Yvonne

Beitrag von Yvonne » 10 Apr 2008, 15:19

Hartz 4 ist Arbeitslosengeld 2

Es wird deshalb so unschoen Hartz 4 genannt, WEIL der liebe Herr Dr. Hartz ganz viele Entwuerfe verfasst hat und der 4 dann genommen wurde!!!!!

Felicita74

Beitrag von Felicita74 » 10 Apr 2008, 15:52

Allso doch das selbe.LG felicitas

Yvonne

RE:

Beitrag von Yvonne » 10 Apr 2008, 15:55

Original geschrieben von Felicita74

Allso doch das selbe.LG felicitas
Jawohl!!! ;)

Gruss

Monika

Alg2 usw.

Beitrag von Monika » 10 Apr 2008, 16:03

Es ist nur bedingt dasselbe ,denn die ALG2 -Bezieher ,die vorher ja ALG 1 erhalten haben ,bekommen zusaetzlich noch so und soviel Prozent dazu .Das wird glaube ich ,auf drei Jahre verteilt jedes Jahr weniger.Am Ende ist dann ALG2 gleich Hartz IV.
L.G. Monika

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 10 Apr 2008, 18:13

hallo ihr lieben,

es ist nicht dasselbe!

lest euch doch mal genau den beitrag von *sonne* durch, sie hat es doch korrekt beschrieben.

viele gruesse von kirsten ;)

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