ALG 2 Unterschied Hartz 4
-
- Beiträge: 781
- Registriert: 14 Mai 2007, 10:29
ALG 2 Unterschied Hartz 4
Worin besteht denn der Unterschied zwischen ALG 2 und Hartz 4?
Ich dachte immer es sei ein und dasselbe ,aber wenn ich das hier verfolge,dann gibt es einen Unterschied??
LG verena
Ich dachte immer es sei ein und dasselbe ,aber wenn ich das hier verfolge,dann gibt es einen Unterschied??
LG verena
Ich glaube, da hast du aber jetzt nicht recht, Felicitas...
ALG2 bekommen diejenigen, die theoretisch dem Arbeitsmarkt noch zur Verfuegung stehen - Hartz IV ist auch z.B. fuer chronisch Kranke oder Rentner, deren Rente nicht ganz ausreicht.... (SGBXII)
Wobei ALG2 immer auch Hartz 4 ist, aber umgekehrt meines wissens nicht!
ALG2 bekommen diejenigen, die theoretisch dem Arbeitsmarkt noch zur Verfuegung stehen - Hartz IV ist auch z.B. fuer chronisch Kranke oder Rentner, deren Rente nicht ganz ausreicht.... (SGBXII)
Wobei ALG2 immer auch Hartz 4 ist, aber umgekehrt meines wissens nicht!
ALG II und Hartz IV
Also, ich weiss es glaube ich:
Hartz IV bezeichnet ein ganzes Buendel von Arbeitsmarkt-Reformen. Darunter faellt auch das ALG II, das widerum im SGB II geregelt ist. ALG II bekommen alle, die dem Grunde nach erwerbsfaehig sind (also zwischen 15 und 65 Jahren alt) UND ihre Kinder. Dabei ist egal, ob man (bzw. frau) derzeit dem Arbeitsmarkt wegen Kindererziehung nicht zur Verfuegung steht.
Wer mittel- oder langfristig aus gesundheitlichen Gruenden nicht fuer mindestens 3 h/ Tag arbeitsfaehig ist, bekommt Sozialhilfe (SGB XII) oder - bei dauerhafter Erwerbsunfaehigkeit oder Altersrentenbezug - Grundsicherung (ebenfalls SGB XII).
Sozialhilfe und Grundsicherung werden vom Sozialamt gezahlt, ALG II i.d.R. von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die von Arbeitsamt und Stadt-/ Landkreisverwaltung gebildet werden.
Sozialhilfe und Grundsicherung ueber Sozialamt sind NICHT Hartz IV. Aber die Leistungshoehe ist exakt gleich. Der einzige Unterschied ist, dass sich diese Personen eben nicht mehr um Arbeit bemuehen muessen.
Lg,
Sonja
Hartz IV bezeichnet ein ganzes Buendel von Arbeitsmarkt-Reformen. Darunter faellt auch das ALG II, das widerum im SGB II geregelt ist. ALG II bekommen alle, die dem Grunde nach erwerbsfaehig sind (also zwischen 15 und 65 Jahren alt) UND ihre Kinder. Dabei ist egal, ob man (bzw. frau) derzeit dem Arbeitsmarkt wegen Kindererziehung nicht zur Verfuegung steht.
Wer mittel- oder langfristig aus gesundheitlichen Gruenden nicht fuer mindestens 3 h/ Tag arbeitsfaehig ist, bekommt Sozialhilfe (SGB XII) oder - bei dauerhafter Erwerbsunfaehigkeit oder Altersrentenbezug - Grundsicherung (ebenfalls SGB XII).
Sozialhilfe und Grundsicherung werden vom Sozialamt gezahlt, ALG II i.d.R. von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), die von Arbeitsamt und Stadt-/ Landkreisverwaltung gebildet werden.
Sozialhilfe und Grundsicherung ueber Sozialamt sind NICHT Hartz IV. Aber die Leistungshoehe ist exakt gleich. Der einzige Unterschied ist, dass sich diese Personen eben nicht mehr um Arbeit bemuehen muessen.
Lg,
Sonja