Hartz IV und Kurverlaengerung
Verfasst: 13 Apr 2008, 18:58
von anja1606
Hallo Zusammen
Wer hat schon mal bei Hartz IV eine Kurverlaengerung gemacht?
Was ist zu beachten oder wie wird das dann den Amt mitgeteilt? Man muss sich doch nach den 3 Wochen persoenlich wieder anwesend melden.
LG Anja
Verfasst: 13 Apr 2008, 19:07
von heidi15
Also nicht das ich Ahnung hab, aber wenn du eine Verlaengerung bekommst, wirst du einfach deinen SB anrufen *denk*
LG heidi
Verfasst: 14 Apr 2008, 07:43
von Wirbelchen
Hab ja vor einiger Zeit meinem Sachbearbeiter Bescheid gegeben, dass ich in Kur fahre er fragt sofort, wie es denn evtl. mit Verlaengerung aussehe, aber dass ist in meiner Klinik nicht moeglich und ich melde mich dann halt wieder wenn ich da bin. Solltest halt einfach deinen Sachbearbeiter mal anrufen und nachfragen, ob du dann halt vor der Verlaengerung einmal kurz durchrufen sollst oder halt einfach, wenn du wieder zuhause bist

Verfasst: 17 Apr 2008, 09:47
von anja1606
Danke fuer eure antworten, ich denke auch das ich einfach anrufe wen die Verlaengerung ansteht.
Die 21 Tage haben sie ja schon berechnete dann muss ich halt was zurueckzahlen.
LG Anja
Die Kurheime sind sowieso dermassen vollgestopft,
Verfasst: 17 Apr 2008, 11:04
von physaliskoerbchen
dass die Chancen auf eine Kurverlaengerung gleich null sind. Ausser in der Besenkammer waere dann wohl kein Platz mehr. Ich hab naemlich in meiner Klinik auch schon nachgefragt. Wenn da nicht ganz kurzfristig eine Mutter absagt ist nichts drin.
LG Gabi
Verfasst: 17 Apr 2008, 16:58
von anja1606
Ja das die meisten Klinken voll sind hab ich schon gelesen, bei uns in Arendsee steht es in der Einladung drin.
Aber ob ich dann es genehmigt bekomme ist auch so ne Sache
LG Anja
Arge
Verfasst: 17 Apr 2008, 20:53
von Filippa
Hallo Anja!
Also wegen der Abwesenheitsmeldung bei der Arge wuerde ich mich nicht verrueckt machen. Sag deinem Sachbearbeiter einfach vorher, dass es evtl. eine Verlaengerung geben koennte. Den Nachweis der Klinik kannst du ja bei der Rueckmeldung vorlegen...
Zum Thema Rueckzahlung von Leistungen waehrend einer Kur kann ich dir sagen, dass du einen Ueberpruefungsantrag an die Arge einreichen solltest bezugnehmend auf die Kuerzung. ( Hab ich gemacht) Bis zu 4 Jahre nach dem ergangenen Bescheid ist dann eine evtl. Erstattung seitens der Arge an dich moeglich. Zur Zeit laeuft naemlich ein Sozialgerichtsverfahren in dem geklaert wird, ob eine Kuerzung ueberhaupt zulaessig ist. Schliesslich hat man auch in der Kur seine Miete u.a. Kosten zu zahlen...
lg