neues gesetz

Firby

neues gesetz

Beitrag von Firby » 29 Apr 2008, 14:00

also wollte jetzt noch mal in ruhe erklaeren
habe mit meinem sachbearbeiter gesprochen
also es ist ein neues gesetz rausgekommen dieses jahr bzw es gab vor ein paar wochen eine fortbildung
wo festgelegt wurde das die verpflegungskosten angerechnet werden als einkommen
das heisst wer 21 tage bleibt mit anreise und abreise bekommt die verpflegungskosten abgezogen
das heisst fuer ne alleinerziehende mama mit 2 kindern sind das ueber 280 euro
man kann auch nimmer sagen das man ja bei der anreise und abreise sich noch selbst verpflegen muss
dies zaehlt nicht mehr
aber er gab mir nen wink
das bei 20 tagen nichts abgezogen wird
ich sagte zu ihm das heisst wenn die aok mir ein schreiben ausstellt das ich angeblich 20 tage nur bleibe
das ich dann keine abzuege haben werde
es kam nur ein ja genau so sieht das aus
er sagte das ist eine kleine luecke in diesem gesetz wo die hohen leute noch nicht drueber nachgedacht haben das man sie umgehn kann
ich habe darauf mit meiner krankenkasse gesprochen
diese kennen das neue gesetz auch noch nicht
aber ich war heute nicht die einzigste die heute bei der aok anrief
jetzt hat mein arge typ und mein aok typ miteinander gephont weil die aok sich schlau machen wollte
er sagte sollte das wirklich so sein
dann wird es eine moeglichkeit geben das ein neues schreiben rausgeht mit 20 tagen kur aber ich trotzdem 21 tage bleibe
wenn man eine verlaengerung bekommt von einer woche
dann bekommt man auf jedenfall die verpflegung abgezogen
dies kann man auch nicht mehr umgehn
ich hoffe das hat jetzt jemand verstanden
bin halt nicht so gut in solchen sachen
gruesse nicky

*sonne*

Kuerzung so nicht richtig!

Beitrag von *sonne* » 30 Apr 2008, 08:30

Hallo Firby,
was Dein Sachbearbeiter da sagt, ist so nicht ganz richtig.
Hier nochmal die Infos, die ich bereits schon einmal hier im Forum eingestellt habe:

Bei 21 Behandlungstagen (= 22 Tage gesamt, An- und Abreisetag zaehlen zusammen als ein Tag) in EINEM Kalendermonat wird die Bagatell-Grenze nur bei einem Regelsatz von 347,- € (= Alleinstehende/ Alleinerziehende) ueberschritten, nicht bei in Partnerschaft lebenden und Kindern.
Das heisst: Fuer alle, die in Partnerschaft leben und 312,- € Regelsatz beziehen und fuer Kinder darf NIE gekuerzt werden, egal wie der Termin liegt. Bei Alleinerziehenden wird gekuerzt, wenn mehr als 20 Tage in einem Kalendermonat liegen, und zwar nicht nur der Betrag, der ueber die Bagatell-Grenze von 83,- € hinausgeht, sondern die gesamten 35 %.
Ungerecht, aber so wohl Realitaet ... Hoffe, dass sich da bald die Gerichte mit befassen ...

Das heisst, dass in Deinem Fall eben auch nur DU und NICHT DIE KINDER gekuerzt werden. Ich glaube, es muesste dann auch noch ein Freibetrag abgezogen werden, d.h. es werden nur ca. 55,- EUR abgezogen (falls Freibetrag nicht schon anderweitig verbraucht, z.B. bei Einkommen).

Die schlaueste Moeglichkeit, die Anrechnung zu umgehen, ist ein Kurtermin, der nicht komplett in einem Monat liegt.

Und hier nochmal der Auszug aus der Wissensdatenbank der ARGEn:

habe hier noch Fallbeispiele zur Berechung der Bagatellgrenze aus der Wissensdatenbank der ARGE (http://wdbfi.sgb-2.de) - hier koennen ARGE-Mitarbeiter Fragen einreichen, die dann rechtsverbindlich beantwortet werden. Hier geht auch ganz klar hervor, dass KALENDERMONAT gemeint ist und nicht monatsuebergreifend gerechnet werden darf.

Vollverpflegung im Krankenhaus - Anwendung Bagatellgrenze
Paragraph: § 11
Nr.: 10098
Eingestellt am: 16.01.08

Frage: Im Zuge der neuen Alg II-V (in Kraft seit 01.01.08) wurde u. a. auch eine Bagatellgrenze bei der Anrechnung von Vollverpflegung waehrend eines Krankenhausaufenthalts eingefuehrt. Wie ist diese Regelung anzuwenden, wenn sich der Krankenhausaufenthalt ueber mehrere Monate erstreckt?

Antwort: Bei der Pruefung, ob die Bagatellgrenze ueberschritten wird, ist nicht der Gesamtzeitraum, sondern jeder Monat fuer sich zu betrachten.

Beispiel 1:

Herr Vogel (verheiratet, kein Einkommen) hat Pech und bricht sich das linke Bein. Er wird am 15.01.08 ins Krankenhaus eingeliefert und muss bis einschliesslich 14.02.08 dort bleiben.

Berechnung: Im Januar wird Herrn Vogel an 17 KT im Krankenhaus Verpflegung bereitgestellt. Bei einem taeglichen Sachbezugswert von 3,64 € ergibt sich ein Gesamtwert der Verpflegung von 61,88 €. Die Bagatellgrenze in Hoehe von 83,- € wird nicht ueberschritten. Im Januar erfolgt somit keine Anrechnung.
Im Februar wird Herrn Vogel an 14 KT im Krankenhaus Verpflegung bereitgestellt. Fuer diesen Monat ergibt sich demnach ein Wert von 50,96 €. Da auch dieser Wert unterhalb der monatlichen Bagatellgrenze liegt, erfolgt keine Anrechnung.

Beispiel 2:

Herrn Rabe (alleinstehend, kein Einkommen) passiert ein Unglueck. Er faellt und bricht sich das rechte Bein. Er wird am 05.01.08 ins Krankenhaus eingeliefert und muss bis einschliesslich 10.02.08 dort bleiben.

Berechnung: Im Januar wird Herrn Rabe an 27 KT im Krankenhaus Verpflegung bereitgestellt. Bei einem taeglichen Sachbezugswert von 4,05 € ergibt sich ein Gesamtwert der Verpflegung von 109,35 €. Da der Wert der Verpflegung die Bagatellgrenze von 83,- € ueberschreitet, ist sie auf das Alg II von Herrn Rabe anzurechnen. Dabei koennen die Absetzbetraege nach § 11 SGB II geltend gemacht werden.
Nach Abzug der Versicherungspauschale ergibt sich fuer den Januar ein Anrechnungsbetrag in Hoehe von 79,35 €
Im Februar wird Herrn Rabe an 10 KT Verpflegung bereitgestellt. Es ergibt sich ein Verpflegungswert in Hoehe von 40,50 €. Da die Bagatellgrenze nicht ueberschritten wird, erfolgt in diesem Monat keine Anrechnung.

Beispiel 3:

Herr Rabe hat wirklich eine Ungluecksstraehne. Am 16.02.08 rutscht er auf einer Bananenschale aus und zieht sich einen komplizierten Bruch zu. Er wird am gleichen Tag ins Krankenhaus eingeliefert und muss diesmal bis einschliesslich 23.03.08 dort bleiben.

Berechnung: Da Herr Rabe im Februar bereits 10 KT im Krankenhaus gewesen ist, wurde ihm in diesem Monat an insgesamt 24 KT Verpflegung bereitgestellt. Es ergibt sich ein Verpflegungswert in Hoehe von insgesamt 97,20 €. Da die Bagatellgrenze ueberschritten wird, ist der Betrag, unter Abzug der Absetzbetraege, auf das Alg II von Herrn Rabe anzurechnen.
Im Maerz wird Herrn Rabe an 23 KT Verpflegung bereitgestellt. Es ergibt sich ein Wert in Hoehe von 93,15 €. Auch dieser ueberschreitet die monatliche Bagatellgrenze und ist daher nach Abzug der einschlaegigen Absetzbetraege anzurechnen.

Lg,
Sonja

Schnuckelchen

Beitrag von Schnuckelchen » 30 Apr 2008, 08:33

Hallo Nicky,

interessante Info, du kannst ja dann mal berichten, wie es dann tatsaechlich gelaufen ist. Das wird hier sicherlich Viele interesssieren.

pegasus04

RE:

Beitrag von pegasus04 » 30 Apr 2008, 08:37

Original geschrieben von Schnuckelchen

Hallo Nicky,

interessante Info, du kannst ja dann mal berichten, wie es dann tatsaechlich gelaufen ist. Das wird hier sicherlich Viele interesssieren.
schoener satz schnuckelchen! :D
denn die vergangenheit hat uns ja doch immer wieder gezeigt, dass gesetze manchmal eben doch auslegungssachen sind und solange die argemitarbeiter selber sich nicht sicher sind, wird es auch verschiedene regelungen geben....

viele gruesse von kirsten ;)

Firby

so jetzt hab ich es schriftlich......

Beitrag von Firby » 30 Apr 2008, 22:06

.....bekommen von der AOK
ich tippel es euch mal ab
damit nicht wieder heisst
das hab ich jetzt nicht verstanden *duck*

sehr geehrte frau m
hinsichtlich ihrer anfrage aufgrund der angedrohten kuerzung von alg II leistungen waehrend ihres stationaeren vorsorgeaufenthaltes koennen wir ihnen folgendes mitteilen:

wie auf anfrage durch das BMAS bestaetigt wurde, wird die in § 2 abs. 5 alg II-V genannte bagatellgrenze bei ihrer mutter - kind - kur nicht ueberschritten, da sich der hier genannten zeitraum von einem monat - wie stets beim arbeitslosengeld II - auf den kalendermonat bezieht. somit faellt ihre massnahme mit 18 tagen in den monat mai und mit 4 tagen in den monat juni, so dass die bagatellgrenze von 20 tagen in keinem der monate ueberschritten wird.

mit freundlichen gruessen
bla bla blubb

ach ist das schoen so was schriftlich in der hand zu halten

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 30 Apr 2008, 22:20

jippiduh!

glueckwunsch fuer dich!

viele gruesse von kirsten ;)

Schnuckelchen

Beitrag von Schnuckelchen » 01 Mai 2008, 14:24

Na, das ist doch super gelaufen!!!!


xulii
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Re: neues gesetz

Beitrag von xulii » 02 Apr 2025, 00:18

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