Alleinerziehend und Kur genehmigt
Verfasst: 09 Mai 2008, 21:22
von Reh72
Hallo,
wer kennt sich aus mit den Antraegen. Was kann muss ich beachten wenn ich bei meiner Agentur die Kur bekannt gebe?
Liebe Gruesse
Verfasst: 10 Mai 2008, 15:55
von JensB_2001
Hey
Glueckwunsch zu genehmigten Kur!
Zu beachten gibt es nicht viel, ausser das eben die Kurmassnahme, sprich die Ortsabwesenheit bei der ARGE angegeben werden muss! Am sichersten ist es wenn das schriftlich geschieht.
Vielleicht teilst du es vorab deinem Fallmanager muendlich mit.
Zu beachten ist das man dir nicht die Regelleistungen kuerzt, denn das wird wohl leider noch immer oft gemacht, ist abe rnicht rechtens.
Antraeg gibt es hierfuer nicht u muessen auch keine gesteltl werden, wichtig eben die Mitteilung das du Ortsabwesend bist..
Und bei dem ganzen ist es auch irrelevant ob du allein erziehend bist.
Gruss
Jens