Ärzte v Schweigepflicht entbinden für die Arge????
Ärzte v Schweigepflicht entbinden für die Arge????
Meine Tochter und ich haben beide eine MuKi Kur genehmigt bekommen,nun habe ich ein Schreiben von der Arge erhalten womit ich alle Ärzte der Schweigepflicht entbinden soll und alle Berichte zur Begutachtung und Auswertung zur Verfügung stelle,was soll das denn???
Also, das würde ich jetzt auch gerne wissen wollen.
Also, wenn man so Krank geschrieben ist, kriegen sie vielleicht ne Krankmeldung, aber sie erfahren doch auch nicht, was man hat???!!!
Was geht es dir an??????
Ich würde den Arzt nicht von der Schweige plicht entbinden, also echt.
Schmetterling leicht sauer
Also, wenn man so Krank geschrieben ist, kriegen sie vielleicht ne Krankmeldung, aber sie erfahren doch auch nicht, was man hat???!!!
Was geht es dir an??????
Ich würde den Arzt nicht von der Schweige plicht entbinden, also echt.
Schmetterling leicht sauer
- immerdabei
- Beiträge: 5895
- Registriert: 12 Dez 2007, 08:32
Hallo!
kann es ev. sein, daß sie einfach wissen wollen ob Du gesundheitliche Einschränkungen hast die ev. auch die Vermittllungsfähigkeit einschränken?
Wenn Du ihnen gemeldet hast., das es sich um eine Mutter-kind-kur handelt, dann müssten sie eigentlich wissen ,daß dem nicht so ist.....
Vielleicht erwähnst Du das einfach noch mal...
kann es ev. sein, daß sie einfach wissen wollen ob Du gesundheitliche Einschränkungen hast die ev. auch die Vermittllungsfähigkeit einschränken?
Wenn Du ihnen gemeldet hast., das es sich um eine Mutter-kind-kur handelt, dann müssten sie eigentlich wissen ,daß dem nicht so ist.....
Vielleicht erwähnst Du das einfach noch mal...
Also entschuldige mal, aber das geht die einen feuchten ...... an!! Ich würde auf überhaupt gar keinen Fall meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden!! Wozu gibt es die denn sonst? Damit die Arge behauptet, sie müssen alles wissen? Nee, wirklich nicht...!
Wenn es um die Vermittlungsfähigkeit geht, sollen sie ein Attest anfordern, ob du gesundheitliche Einschränkungen hast, die deine Arbeitsfähigkeit in irgendeiner Art und Weise beschränken, aber der Rest geht sie wirklich nichts an! Aber frag doch mal nach, das würde mich nämlich auch interessieren!
Also Sachen gibt's... tztztz!
Liebe Grüße und gute Nerven,
Chrisi
Wenn es um die Vermittlungsfähigkeit geht, sollen sie ein Attest anfordern, ob du gesundheitliche Einschränkungen hast, die deine Arbeitsfähigkeit in irgendeiner Art und Weise beschränken, aber der Rest geht sie wirklich nichts an! Aber frag doch mal nach, das würde mich nämlich auch interessieren!
Also Sachen gibt's... tztztz!
Liebe Grüße und gute Nerven,
Chrisi