Kur anmelden als Ortsabwesenheit??

sariba

Kur anmelden als Ortsabwesenheit??

Beitrag von sariba » 29 Dez 2008, 15:07

Hallo Ihr Lieben!!
Ich hab mal noch eine Frage bevor ich nächste Woche drei Wochen nach Schillig zur Kur fahre.
Bin seit Oktober leider arbeitslos,nach meiner Elternzeit. Letzte Woche hab ich dann meiner SB von der ARGE bescheid gegeben,daß ich zur Kur fahre,war auch kein Problem.
Nun hat sie zur mir gesagt,daß Kur ja wie Urlaub gilt also Ortsabwesend und somit die drei Wochen,die ein Arbeitsloser pro Jahr "Frei" hat abgegolten sind und ich somit nächstes Jahr nicht mehr in Urlaub oder so fahren kann. HÄ??? RATLOS BIN??
Ich war noch nie arbeitslos und bin daher völlig ahnungslos. Was ist dann mit denen,die sechs oder mehr Wochen zur Kur fahren??? Dürfen die nicht? Und was wenn ich doch nochmal in Urlaub will im Sommer?? Kur ist doch kein Urlaub,das können die doch nicht vergleichen.
Bitte helft mir mal und gebt mir einen Rat. Hat sich meine SB da geirrt, oder ist das wirklich so??
Vielen Dank für eure Antworten
Liebe Grüße Sandra

big_Mom841972
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Beitrag von big_Mom841972 » 29 Dez 2008, 15:11

Meine SB hat es nicht als Urlaub verbucht. Dürfen sie meines Wisens auch nicht. Das mit der Ortsabwesenheit ist wohl richtig, aber trotzdem kein Urlaub. Das ist gesetzlich abgesichert.
LG
Tanja

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 29 Dez 2008, 15:32

Mit sowas wäre ich auch ganz vorsichtig ! Es ist ne Kur - und damit eben kein Urlaub. Bestehe darauf , daß sie es auch als solche verbucht. Ansonsten kann später mal bei automatischen Datenabgleich eine Sanktion herauskommen , denn Du wirst kaum nachweisen können , daß die Arge das einfach so gebucht hat.... Und die SB können wechseln - und Du bist dann die dunme..

alvaol
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Beitrag von alvaol » 29 Dez 2008, 16:06

Das stimmt ganz und gar nicht. Das gleiche Problem war bei mir!!
Die wollten mir meine Kur auch als Urlaub verbuchen. Das ist nicht rechtens!! Und wenn bei Dir Ortsabwesenheit steht, zahlen die Dir auch kein Geld, denn Du bist nicht verfügbar!! Also doppelt falsch.
Widerspreche dem sofort. Eine Kur entspricht einem stationären Krankenhausaufenthalt, da wird Dir ja auch kein Urlaub angerechnet!!
So hab ich das auch u.a. in meinem Widerspruch erläutert. Ich hab mir von meiner KK den entsprechenden Gesetzestext zuschicken lassen, aber Du kannst Dir das sicherlich auch aus dem Netz ziehen.
Die versuchen es echt immer wieder, in der Hoffnung, daß man nicht unternimmt.

LG
Anja

big_Mom841972
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Beitrag von big_Mom841972 » 29 Dez 2008, 16:14

Ich habe trotz Ortsabwesenheit mein Geld bekommen, habe wohl Glück mit meiner SB. Sie hat mir auch schon im Vorraus grünes Licht für meine Reha in 2009 gegeben. Wurde vom ärztlichen Dienst der Arge auch empfohlen.
LG
Tanja

alvaol
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RE:

Beitrag von alvaol » 29 Dez 2008, 16:19

Original geschrieben von big_Mom841972

Ich habe trotz Ortsabwesenheit mein Geld bekommen, habe wohl Glück mit meiner SB. Sie hat mir auch schon im Vorraus grünes Licht für meine Reha in 2009 gegeben. Wurde vom ärztlichen Dienst der Arge auch empfohlen.
LG
Tanja
Bei mir haben sie es auf allen Wegen versucht, vor meiner Kur war eigentlich alles geklärt, sogar noch persönlich!Während meiner Kur bekam ich dann ständig Post vom AA, wegen Ortsabwesenheit usw. wird das Geld nicht weitergezahlt. Ich konnte mich also noch in meiner Kur übers Handy (war ja auch nicht teuer..) mit denen auseinandersetzen.
Dann kam ich nach Hause, und auf einmal sollte das mein Urlaub gewesen sein?! Da wußte der eine nicht, was der andere macht, aber alle machen mit. Meinem Widespruch wurde auch problemlos stattgegeben, Geld wurde sofort nachgezahlt.
Ich kann nur sagen, bloß nicht gefallen lassen!!

LG
Anja

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 29 Dez 2008, 16:20

@ big_Mom841972: Und was machst Du wenn ein Datenabgleich stattfindet und dabei herauskommt, das Du zu dem Zeitpunkt der als Ortsabweseheit verbucht ist, eben in einer Kur warst??? DU musst dann beweisen daß das kein Fehler von Dir war.... Und wenn Deine SB dann z.b krank oder irgendwas ist... dann hast DU ein Problem.... Nämlich die Androhung einer Sanktion - und das heißt Streichung bzw,. Kürzung des Geldes für 3 Monate.....

Ich würde mich auf sowas nicht verlassen..... Es geht bei solchen Ämtern nichts über korrektes und Pflichtgemässes Verhalten - und dafür muss man unterschreiben soweit ich weiß ( Mitwirkungspflicht)

Ich will hier keinen Bange machen... Es kann ja auch sein, daß da nichts passiert - aber es kann auch anders laufen- Wäre nicht das erste mal--

big_Mom841972
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Beitrag von big_Mom841972 » 29 Dez 2008, 18:09

Ich habe auch Unterschrieben das ich in Kur bin, die haben das schriftlich. Wollen wir mal hoffen, das das so reicht und nichts hinterherkommt. Ich war auch seit meiner Arbeitslosigkeit, das erste Mal für drei Wochen weg. Deshalb hoffe ich das es so reicht. Aber danke, das Ihr mich darauf aufmerksam macht, ich rufe morgen zur Sicherheit noch mal meine SB an. Wie sieht das eigentlich bei eine Reha aus die bis zu 6 Wochen dauern kann?
LG
Tanja

schnuddi´s_mama

Beitrag von schnuddi´s_mama » 29 Dez 2008, 21:05

Hallo,

muss mich mal mit einer Frage hier zuschalten.

Wir laufen auch über die Arge.
Bin aber nicht arbeitslos, sondern noch in einem Arbeitsvertrag und jetzt im Mama Urlaub ( Mutterschutz die 3 Jahre ).

Wenn meine Kur genehmigt werden sollt. Dann wollte ich dieses Schreiben der KK mit Zeitraum bei der Arge abgeben und fertig.
Ist das der richtige Weg??????
Was heißt Datenabgleich?????
Welche Daten sind da gemeint?????

Da ich immer im Arbeitsverhältins war ,ist dieses ganze Beamten wirr warr ein Horror für mich.

Danke schon mal für Eure Antworten

sariba

Beitrag von sariba » 29 Dez 2008, 22:02

Also jetzt bin ich erstmal total :schwindlig: verwirrt
Erstmal hab ich mich stundenlang durchs Netz gegoogelt und total unterschiedliche Meinungen gelesen. Unter anderen wurde da sogar geschrieben das die KK für die Zeit der Abwesenheit die ALG Leistungen übernehmen,was ich mir aber nicht vorstellen kann,wenn,dann erst nach 6 Wochen.
Dann hab ich beim Bürgertelefon der Arbeitsagentur angerufen,und da haben mir DREI Damen was total unterschiedliches erzählt. Die eine sagte,das es ja nicht als "krank-geschrieben " zählt und somit ist es wie Urlaub, und ich dürfte dann nicht mehr in Urlaub fahren. Die zweite meinte,ich wäre ja dann "krank-geschrieben",ich fragte dann ,wer mich da krank schreibt,sie darauf,"na dann müssen Sie vorher zum Arzt und werden für die Dauer der Kur krank geschrieben" und das zählt ja dann nicht als Urlaub :kopfanwand:
Und die dritte sagte, daß sie glaubt,das es nicht als Urlaub zählt. Aber genau wisse sie das auch nicht. :schwindlig:
So und jetzt ist mir ganz schlecht weil ich nix mehr weiß.
Morgen ruft mich eine SB von meiner KK an,die sich damit auskennt und wird mir noch eine vierte Meinung geben.
Am Besten,ich ruf dann morgen nochmal meine SB von der ARGE an und teile ihr meine Kenntnisse oder Unkenntnisse mit. Als ich das letzte Mal bei ihr war machte sie auf mich den Eindruck,als wisse sie auch nicht so recht, was gehauen und gestochen ist.
Ich halte euch auf dem Laufenden
Bis denn Sandra

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