Geldabzug wegen Kur??
Sorry, aber warum soll ich meinen Urlaub opfern?
Die dürfen NIX abziehen. Und wenn sie es wagen dann werde ich mir einen Beratungshilfe schein holen und ab zum Anwalt.
Ne da geb ich sicher nicht klein bei. Überall wollen die den ALGII Beziehern was abziehen oder kürzen und und und... vor allem wenn man mal was will. Wie z.b. ne Vortbildung oder ne Umschulung....
Und da soll ich denen noch meinen Urlaub schenken? Sicher nicht.
Die dürfen NIX abziehen. Und wenn sie es wagen dann werde ich mir einen Beratungshilfe schein holen und ab zum Anwalt.
Ne da geb ich sicher nicht klein bei. Überall wollen die den ALGII Beziehern was abziehen oder kürzen und und und... vor allem wenn man mal was will. Wie z.b. ne Vortbildung oder ne Umschulung....
Und da soll ich denen noch meinen Urlaub schenken? Sicher nicht.
@Vogti: soo super ist Dein Geheimtip jetzt nicht...Urlaub steht einem nämlich nicht zu sondern man kann sich vom Erfordernis der täglichen Erreichbarkeit abmelden SOFERN voraussichtlich seitens der ARGE kein Angebot gemacht werden können (Maßnahme/Job). Solange Du Kinder unter 3 hast, ist das kein Problem, aber sonst kannst Du damit auf die Nase fallen und der SB sagt "No".
Gekürzt hat man früher weil man ja in der Kur verpflegt wird. Ein Teil der Regelleistung besteht ja aus dem Posten "Essen", um diesen Anteil hat man die Leistung während der Kur gekürzt. Als "Einkommen, wie hier schon mal geschrieben wurde, ist das sowieso nicht angesehen worden.
Mittlerweile ist es gängige Praxis, AlgII während einer Kur nicht zu kürzen. Auf mündliche Aussagen von Sachbearbeitern nicht verlassen, alles schriftlich einreichen, Quittung dafür geben lassen und um eine schriftliche Antwort bitten (und alles dokumentieren). Und dabei immer nett und freundlich bleiben
Liebe Grüße
Astrid
Gekürzt hat man früher weil man ja in der Kur verpflegt wird. Ein Teil der Regelleistung besteht ja aus dem Posten "Essen", um diesen Anteil hat man die Leistung während der Kur gekürzt. Als "Einkommen, wie hier schon mal geschrieben wurde, ist das sowieso nicht angesehen worden.
Mittlerweile ist es gängige Praxis, AlgII während einer Kur nicht zu kürzen. Auf mündliche Aussagen von Sachbearbeitern nicht verlassen, alles schriftlich einreichen, Quittung dafür geben lassen und um eine schriftliche Antwort bitten (und alles dokumentieren). Und dabei immer nett und freundlich bleiben
Liebe Grüße
Astrid
Hallo!!!
Du brauchst keine Angst haben, es wird dir von dein Hartz 4 nicht abgezogen, wenn du in die Kur fährst! Ich lebe selber von Hartz4 und habe mich bevor ich den antrag für die Kur bei der Krankenkasse abgegebn habe, mich bei meinen Sachbearbeiter informiert und er hatte mir zu gesagt das nichts abgezogen hatte.
ja vor 2 jahren war es bei mir noch so. meine vermittlerin hat die kur jetzt reingeschrieben, urlaub geht nicht, weil ich ja länger als 21 tage wegbin...die arge vogtlandkreis denkt immer noch, sie können anders handeln, als die gesetze sind und sollten sie mir was abziehen, werd ich auch zum anwalt gehen. naja und zum thema angebote machen, ließ´meine vermittlerin letzte woche den knaller los: "wenn sie was finden, können sie gerne herkommen"... :patsch: was soll ich da noch?? aber das ist ein anderes thema! :schmeisswech:
hi,
habe jetzt auch erst meine zusage bekommen das ich mit meiner tochter fahren kann.
habe eben mich mal bei der arge schlau gemacht und die meinte es liegt im ermessen der leistungsabteilung, allerdings steht in den unterlagen die mir die kur klinig zu geschickt hat das laut paragraph 24 bzw, paragraph 41,sgb 5
nichts abgezogen werden darf. da es ja auch ein stationäres heilverfahren ist und kein schöner ausflug sag ich mal
jetzt bin ich natürlich total verunsichert, ziehen die was ab oder nicht.
weil mein mann mit unseren 2 söhnen ja hier bleibt und die logisch müßen ja die normalen fix kosten wie strom und co bezahlen und auch essen und so holen.
ja ich weiß jetzt nicht mache mir total den kopf, ziehen die was ab? und wenn ja komme ich damit wirklich durch wenn ich vor gericht ziehen würde?
habe jetzt auch erst meine zusage bekommen das ich mit meiner tochter fahren kann.
habe eben mich mal bei der arge schlau gemacht und die meinte es liegt im ermessen der leistungsabteilung, allerdings steht in den unterlagen die mir die kur klinig zu geschickt hat das laut paragraph 24 bzw, paragraph 41,sgb 5
nichts abgezogen werden darf. da es ja auch ein stationäres heilverfahren ist und kein schöner ausflug sag ich mal
jetzt bin ich natürlich total verunsichert, ziehen die was ab oder nicht.
weil mein mann mit unseren 2 söhnen ja hier bleibt und die logisch müßen ja die normalen fix kosten wie strom und co bezahlen und auch essen und so holen.
ja ich weiß jetzt nicht mache mir total den kopf, ziehen die was ab? und wenn ja komme ich damit wirklich durch wenn ich vor gericht ziehen würde?
RE:
danke dir, da fällt mir ein stein vom herzen.Original geschrieben von SoljaiMama
Die dürfen definitiv nichts abziehn, null Cent. Das zuständige Jobcenter hat sich an das allgemeine SGB2 und deren Handlunsganweisungen zu halten und kein eigenes Süppchen zu kochen.
mache mir ja irgendwie nen kopf weil wie gesagt mein mann bleibt ja mit unseren söhnen zuhause.
war auch so verunsichert, weil verpflegung bekomme ich da ja für mich und meine große und das hatte die am telefon als begründung angegeben
kein Abzug bei Kur.
Hallo,
du brauchst dir keine Sorgen machen. Bei einer Kur darf die Arge dir nichts abziehen. Eine Kur ist vergleichbar mit einem Krankenhausaufenthalt. Ein Abzug ist nur möglich, wenn du ein über ein halbes Jahr nicht da bist.
Sollten sie dir trotzdem etwas abziehen, kannst du ja Widerspruch einlegen bzw. sollte die Widerspruchsfrist vorbei sein, hats du die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages.
viele grüße
du brauchst dir keine Sorgen machen. Bei einer Kur darf die Arge dir nichts abziehen. Eine Kur ist vergleichbar mit einem Krankenhausaufenthalt. Ein Abzug ist nur möglich, wenn du ein über ein halbes Jahr nicht da bist.
Sollten sie dir trotzdem etwas abziehen, kannst du ja Widerspruch einlegen bzw. sollte die Widerspruchsfrist vorbei sein, hats du die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages.
viele grüße