Geldabzug wegen Kur??
Hab dazu leider noch nicht den Urteils Link gefunden.
Schaut mal hier
Es ist absolut unzulässig das die was abziehen!
Leider ist das wohl noch nicht bei jedem angekommen und die versuchens trotzdem. Dann sofort zum Anwalt die dürfen es halt nicht.
Hat jemand von euch den Link? Ansonsten werde ich weiter nach dem Urteils link suchen.
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Es ist absolut unzulässig das die was abziehen!
Leider ist das wohl noch nicht bei jedem angekommen und die versuchens trotzdem. Dann sofort zum Anwalt die dürfen es halt nicht.
Hat jemand von euch den Link? Ansonsten werde ich weiter nach dem Urteils link suchen.
ich mach mich da auch immer verrückt. ich dreh schon durch obwohl ich nur ne Platz reservierung für die kur hab und nicht mal die genehmigung :heul:
Ruf doch mal bei deiner Sachbearbeiterin an und frag nach, so würd ich es machen. Dann haste eine Sorge weniger und wenn die Sagt jo wird abgezogen dann kannste dich drauf einstellen.
Dann musste ja zum Gericht gehen und dir nen Beratungshilfe schein holen (ist kein Problem wenn du ALGII) bekommst und dann ab zum Anwalt.
Mach dich nicht verrückt das Recht ist auf deiner Seite.
Ruf doch mal bei deiner Sachbearbeiterin an und frag nach, so würd ich es machen. Dann haste eine Sorge weniger und wenn die Sagt jo wird abgezogen dann kannste dich drauf einstellen.
Dann musste ja zum Gericht gehen und dir nen Beratungshilfe schein holen (ist kein Problem wenn du ALGII) bekommst und dann ab zum Anwalt.
Mach dich nicht verrückt das Recht ist auf deiner Seite.
Komischer weiße lese ich hier immer wieder das die ARGE geld abgezogen hat, Obwohl sie das gar nicht dürfen.
Hab auch mal einen Link gefunden
Hab auch mal einen Link gefunden
Verpflegung bei stationärem Aufenthalt oder in einer Haushaltsgemeinschaft (11.63): (9) Verpflegung, die während eines stationären Aufenthaltes, z. B. im Krankenhaus oder in einer JVA, bzw. im Rahmen einer Haus-haltsgemeinschaft zur Verfügung gestellt wird, ist nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 i. V. m. § 4 Alg II-V). ...
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen (1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen: ... 11. Verpflegung, die außerhalb der in den §§ 2, 3 und 4 Nummer 4 genannten Einkommensarten (siehe dort - Anmerkung Trinity) bereitgestellt wird, ...
ich geb dir mal nen geheimtipp...den hatte ich vor 2 jahren von meinem SB bekommen...lass dir deinen jahresurlaub eintragen bei deiner arbeitsvermittlerin...du hast anspruch auf 3 wochen. irgendwie war es bei mir so, dass die 1. kurwoche noch in den alten monat fiel, und er da eh nicht mehr abziehen konnte und die restl. 3 wochen waren dann mein jahresurlaub. es kann dir somit keiner ans knie pissen, du bist "auf urlaub" und hast noch dein geld! meine ARGE würde mir dieses mal sicher auch wieder abziehen. aber ich mach das auch wieder so! zumal mein lebensgefährte ja auch von was leben muss! ehrlich mal, auch wenn ich mir vielleicht keine freunde jetzt mache, aber die wollen doch beschissen werden, wenn man solche tipps von nem mitarbeiter der arge bekommt oder? #D