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wie bei der Arge fomolieren ?
Verfasst: 15 Jan 2009, 14:11
von twins6
Hallo , ich hätte mal eine frage. Wie soll ich meinen Antrag auf Gehnemigung einer Kur am besten stellen bzw was sagt man am besten ?
Ich habe hier mal etwas von Ortsabwesenheit und Uraubstagen gelesen weiss aber nicht mehr so genau was damit gemeint ist. Soll ich eine Ortsabwesenheit melden oder lieber nicht ?
Bekommt man die Tage abgezogen alos wenn man im sommer mal in " Urlaub" möchte sind die tage dann verbraucht?
LG Twins06
Verfasst: 15 Jan 2009, 14:40
von pegasus04
hallo twins,
es ist am besten, wenn du deiner arge die wahrheit sagst, also dass du 3 wochen zur mutter kind kur fährst.
mittlerweile hat sich ja das problem entschärft, denn es werden ja keine abzüge mehr vorgenommen.
ob du dann für diese jahr noch freie tage über hast, kann ich dir nicht sagen, da ich zu meiner argezeit mir keinen urlaub leisten konnte und zur kurzeit noch weniger...
viele grüße von kirsten

Verfasst: 16 Jan 2009, 12:39
von twins6
Hallo pegasus04
danke für deine Antwort . Ja klar werde ich ihnen sagn das ich zur Kur fahre das muss man ja auch nicht verheimlichen . Einen Urlaub können wir uns auch nicht wirklich leisten aber ein paar tage mit den Kindern auf den Campingplatz oder Verwandet besuchen muss einfach sein sonst drehen die Kinder am Rad . Wir haben aber auch schon einen familienurlaub mit allem drum und dran in einer familienferienstätte gemacht , dies haben wir teilweise über die Caritas Finanziert bekommen. Familien mit sehr schwachem Einkommen bekommen dort eine Finanzielle Hilfe.
Gruß twins06
Verfasst: 16 Jan 2009, 12:50
von SolJai
Eine Kur ist eine Kur und kein Urlaub, die Arge kann und darf nicht vorschreiben, ob du fahren darfst, denn es ist eine medizinische Maßnahme.
Du kopierst einfach das Schreiben, wo drin steht, wann du wohin fährst und schickst es mit einem Beibrief, daß du in dieser Zeit nicht erreichbar bist, per Einschreiben an die Arge.
Tage abgezogen bekommst du deshalb nicht.
Verfasst: 16 Jan 2009, 18:50
von twins6
Hallo SolJai
vielen dank für deine Antwort. Das hat mich überzeugt *grins*
Wede ich so machen danke für den Tip,grußtwins06
Verfasst: 23 Jan 2009, 11:53
von twins6
So ich habe meine Genehmigung von der Kasse mit einem kleinen begleitschreiben abgegeben und es war kein problem. Meine Sachbearbeiterin hat gesagt , erst am dem 23 . Tag bekommt man erst etwas abgezogen.Bzw angerechnet.
Verfasst: 23 Jan 2009, 12:08
von SolJai
Dann ist deine Sachbearbeiterin aber falsch informiert, rückwirkend zum 1.1.08 darf nichts mehr abgezogen werden bei Kuren, Rehas etc., weder ab dem 23. Tag noch sonstwas.Falls du also ne Verlängerung bekommst, laß dir da nichts abziehn ab dem 23. Tag.
Druck ihr das hier mal aus:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... dnung.html
Sie braucht anscheint wohl mal Nachhilfe.
Am 1. Januar 2009 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft. Danach wird Verpflegung, die außerhalb von Arbeitsverhältnissen bereitgestellt wird, künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Verpflegung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, Schulen und Kindergärten sowie Verpflegung, die durch Verwandte oder Bekannte bereitgestellt wird. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Verfasst: 26 Jan 2009, 23:19
von little_jo
Hallo zusammen!
Da möcht ich doch auch gleich mal nachfragen. Ich bin in der regulären Erziehungszeit und ungekündigt. Bekomme aber einen monatlichen Zuschuss vom Amt.
Muß ich mich auch abmelden, wenn ich zur Kur fahre, obwohl ich ja nicht arbeitslos bin?
Lieben Gruß an alle, Anja
Verfasst: 27 Jan 2009, 07:47
von SolJai
Jede Art von Ortsabwesenheit muß der Arge gemeldet werden (steht auch normalerweise irgendwo im Bescheid drin), auch wenn du nur 10 Euro bekommen würdest als ergänzendes Alg2 und dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst.
Sowie du Kenntnis davon hast, wann du zur Kur fährst und somit ortsabwesend bist, mußt du die Arge darüber in Kenntnis setzen. Schick denen einfach ne Kopie des Kur- Bescheids, kleines Begleitschreiben, daß du hiermit Bescheid gibts, daß du in der Zeit vom so und sovielten bis danowann nicht erreichbar bist wegen Kur (siehe beiliegender Kurbescheid), liebe Grüße und KarlOtto drunter, fertisch, am besten per Einschreiben und dann bist du deiner Pflicht nachgekommen und hast Ruhe.
Verfasst: 27 Jan 2009, 15:26
von knugi
Hallo
ich arbeite ja im Jobcenter und habe dazu folgende Antwort:
Es ist richtig, dass nichts mehr angerechnet /bzw abgezogen werden darf. Mit dem neuen GEsetzt zunm 01.01.09 darf dies rückwirkend für Jan08 nicht mehr abgezogen werden werden.
Falls die Sachbearbeiter das noch nicht wissen, sie einfach höflich und freundlich darauf hinweisen.
Ich kann nur dazustehen das wir alle hier erst kurz vor knapp bescheid bekommen haben und vieles vieles noch unklar ist.müssen selbst uns immer erst rückversichern.
Aber das das jetzt hier so ist - ist sicher.
lg Knugi