bei der Arge abmelden obwohl mann nicht vermittlungsfähig ist?

Antworten
maritatina

bei der Arge abmelden obwohl mann nicht vermittlungsfähig ist?

Beitrag von maritatina » 07 Feb 2009, 13:38

Hallo
Mal ne Frage an Euch.Wie ist es falls ich eine Mitter Kind Kur antreten sollte,egal wo,mit dem Abmelden?
Ich bin ja nicht vermittlungsfähig und muß mich ja bei der Vermittlerin nicht mehr melden.Auch bei der Ortsabwesenheit wie eine Kur?
Frage nur mal so weil ich grade im anderen bereich arge wieder mal Trappel habe.Habe alle Unterlagen und wollen mitmal den Mietvertrag haben,obwohl se ja die Mietbescheinigung haben vom Vermieter.Unterzeichnet sogar.

Lg marita

Wirbelchen

Beitrag von Wirbelchen » 07 Feb 2009, 13:40

Bei der Arge musst du dich abmelden, egal ob du gerade vermittelt werden kannst oder nicht - und Mietvertrag muss man zumeist immer vorlegen die Mietbescheinigung ist nur ein Zusatz :o

maritatina

Beitrag von maritatina » 07 Feb 2009, 13:57

Hallo
danke für die Antwort.Weiß ich ja dann Bescheid.Aber wundern müssen die sich nicht,das im Mietvertrag alles anders steht.Wohnen ja schon 12 Jahre hier drinne und die Miete wurde oft geändert in der Zeit und auch die qm Fläche da Anbau Balkon dazu kam.
Egal,sollen die sich rumquälen.
Lg marita

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 07 Feb 2009, 14:21

Wenn die Miete geändert wird muss das ja immer schriftlich angekündigt werden ! Einfach diese Schreiben dazu tun.. Du bist beweispflichtig - nicht die Arge.

Wirbelchen

Beitrag von Wirbelchen » 07 Feb 2009, 15:03

Sei mir nicht bös, aber du bist glaub ziemlich genervt von der Arge und wenn du da auch so rüber kommst, ist natürlich auch Theater vorprogrammiert, sie müssen nunmal die Unterlagen haben und wenn sich die Miete oder die Fläche ändert oder geändert hat, muss dies natürlich auch irgendwo schriftlich festgehalten sein - wonach sollen sie sonst gehen?

maritatina

Beitrag von maritatina » 07 Feb 2009, 16:14

Hallo
Ich ärger mich nur hier,nicht wenn ich bei denen bin.Und was die Miethöhe und qm Zahl angeht,das haben se ja schriftlich schon,bei er Mietbescheinigung,da steht ja wann der Balkon angebaut wurde und wie hoch die aktuell Miete ist.Die haben sie ja ab 1.3 09 geändert und da habe ich auch von der arge bereits den geänderten Bescheid bekommen.Also was wir dann neu bekommen.
Ich gebe den Mietvertrag ab am Montag und dann sollen se mal machen.
Hoffe das sie denn nicht nochmal ankommen das was fehlt.Eigentlich habe se ja nun alles,sonst hätte se uns ja nicht schreiben können,was wir an Leistung nun bekommen.

Lg marita

Sayuri

Beitrag von Sayuri » 09 Feb 2009, 23:10

du mußt dich immer abmelden, egal ob vermittlungsfähig oder nicht.
was du berücksichtigen kannst, ist, daß du den kurtermin über 2 monate verteilt legst, damit dir kein verpflegungsgeld angerechnet wird.

pegasus04

Beitrag von pegasus04 » 10 Feb 2009, 10:00

@ sayuri

das ist zum glück mittlerweile hinfällig!
die arge darf bei einer normalen muki kur nix mehr abziehen.

viele grüße von kirsten ;)

Antworten