210 Euro Selbstzahlung bei Hartz IV??
Na das ist dann echt total blöd. Hab auch gedacht, dass mit der Befreiung würde bei Arbeitnehmern genauso laufen wie bei Hartz IV Empfänger....
Ich hatte vor der Kur auch tierische Angst, dass ich ohne oder mit sehr wenig Taschengeld hinfahren muss. Aber dann klappte das mit der Befreiung ja Gott sei dank. Ganz ohne Geld ist einer Kur echt schwer, auch wenn man volle Verpflegung hat. Wenn man den Kindern dann immer bei allem nein sagen muss, stelle ich mir schrecklich vor.
Ich hatte vor der Kur auch tierische Angst, dass ich ohne oder mit sehr wenig Taschengeld hinfahren muss. Aber dann klappte das mit der Befreiung ja Gott sei dank. Ganz ohne Geld ist einer Kur echt schwer, auch wenn man volle Verpflegung hat. Wenn man den Kindern dann immer bei allem nein sagen muss, stelle ich mir schrecklich vor.
@ BisszumMorgengrauen: Bei Arbeitnehmern kann das doch gar nicht so laufen, da der Verdienst ja nciht im Vorraus genau feststeht. Urlaubsgeld, Kind Krank Tage, Weihnachtsgeld, andere Schichten , überstunden etc. Alles das beeinflußt das Entgeld. Und da bei Arbeitnehmern vom Brutto gerechnet wird mit best. Freibeträgen ist das eben erst im Nachhinein wirklich ermittelbar was man zuzahlen muss oder ncith... Auch früher hätten die KK eigentlich ( wenn sie ganz korrekt hätten sein wollen) immer erst nach der Jahresendabrechnung wirklich rechnen dürfen.....
RE:
Ja jetzt fühl ich mich verstanden.Original geschrieben von BisszumMorgengrauen
Na das ist dann echt total blöd. Hab auch gedacht, dass mit der Befreiung würde bei Arbeitnehmern genauso laufen wie bei Hartz IV Empfänger....
Ich hatte vor der Kur auch tierische Angst, dass ich ohne oder mit sehr wenig Taschengeld hinfahren muss. Aber dann klappte das mit der Befreiung ja Gott sei dank. Ganz ohne Geld ist einer Kur echt schwer, auch wenn man volle Verpflegung hat. Wenn man den Kindern dann immer bei allem nein sagen muss, stelle ich mir schrecklich vor.
Bei meiner ersten Kur war es so, dass mein Mann arbeitslos geworden ist, ganz plötzlich und unerwartet kurz bevor es zur Kur ging.
Weil ich nicht genau wußte, wieviel Geld wir nun vom Amt bekommen, und wann überhaupt das 1. Geld kommt, habe ich uns alles verkniffen. Kein Eis, kaum was gebastelt, Kein Ausflug mitgemacht........ eben weil es finaziell so unsicher war. Ich weiß also wie doof es ist wenn man auf Kur ist und gar kein Geld zur Verfügung hat!
Ich saß dann am WOchenende mit zwei kleinen Kindern im Haus weil es geregnet hat wie blöd. Total überfordert mit allem. (Kein Wunder wenn man Blutarmut hat.) Das Kurhaus selber war dann auch noch eine Katastrophe. Kein Spielzeug für die Kinder usw. Und dann hatte ich noch nicht mal ein Auto zur Verfügung, mitten in der Pampa. Kurz um, die Kur war ein absoluter Reinfall und es ging mir nach der Kur schlechter als vor der Kur.
Ich war / bin immerhin um einige Erfahrungen reicher und habe meine nächste Kur ganz anders geplant. Unter anderem mit etwas mehr Geld zur Verfügung. Das dann alles anders wird (neues Gesetz), konnte ich ja nicht ahnen. Wenn jetzt nicht ein Wunder geschieht, dann wird unsere nächste Kur wieder so ein Sparprogramm. Und eben weil ich das schon mal mitgemacht habe, bin ich darauf nicht scharf!
Laetitia: Mein Mann verdient eigentlich jeden Monat das gleiche. 5 Euro hin oder her........ aber er bekommt kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld usw. usf.. Und selbst wenn er ganz plötzlich und unerwartet ein 13. Gehalt bekommen würde (ha ha, bei einer Zeitarbeitsfirma!), wäre er noch immer weit unter dieser Grenze!
Na ja, jetzt hoffe ich mal, dass unsere SB von diesem neuen Gesetz noch nichts weiß. *unschuldig guck*
Ich habe gerade ein bisschen Gesetze gewühlt. In § 62 SGB V Abs. 1Satz 1 steht drin, dass man nur eine Zuzahlung bis zum erreichen der Belastungsgrenze leisten muss. Da gibt es auch kein Ermessen. Ich würde mich aufgrund dieser Norm nicht einfach von den KK so abwiegeln lassen. Vor allem wenn das Einkommen immer ziemlich gleichbleibend ist. Meine KK macht es auch schon immer am Jahresanfang und auch von anderen Kassen weiß ich das. Also hartnäckig bleiben. Auch die KK dürfen sich das Gesetz nicht einfach zurechtbiegen.
Kann dem nur zustimmen, hab eben nochmal geggogelt, weil ich wohl nicht auf dem neusten Stand war. Aber es ist wohl noch immer so, dass wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, eine Befreiung der Zuzahlung möglich ist, da hat sich nichts geändert.
Hab das auf folgender Seite gefunden:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... e-820.html
LG supermini
Hab das auf folgender Seite gefunden:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... e-820.html
LG supermini
RE:
Genial! Vielen Dank fürs raussuchen!Original geschrieben von stepsan
Ich habe gerade ein bisschen Gesetze gewühlt. In § 62 SGB V Abs. 1Satz 1 steht drin, dass man nur eine Zuzahlung bis zum erreichen der Belastungsgrenze leisten muss. Da gibt es auch kein Ermessen. Ich würde mich aufgrund dieser Norm nicht einfach von den KK so abwiegeln lassen. Vor allem wenn das Einkommen immer ziemlich gleichbleibend ist. Meine KK macht es auch schon immer am Jahresanfang und auch von anderen Kassen weiß ich das. Also hartnäckig bleiben. Auch die KK dürfen sich das Gesetz nicht einfach zurechtbiegen.
Wir sind auf jeden Fall schon über der Belastungsgrenze. Mein Mann ist chronisch krank und wir haben schon über 100 Euro zugezahlt. Haben also schon jetzt 60 Euro zu viel gezahlt.
Sehe gerade, supermimi hat ähnliches gefunden!
Danke!!!! Das macht ja echt Hoffnung! (**)